Plant ein Unternehmer eine Betriebsveranstaltung, ist es sinnvoll darauf zu achten, dass die Kosten für eine Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer nicht mehr als 110 EUR (brutto) betragen. Wird die 110-EUR-Grenze je Arbeitnehmer überschritten, fällt für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer an, die auch pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Was sich jedoch wesentlich stärker auswirkt ist, dass der Vorsteuerabzug bei Überschreiten des Grenzwerts in voller Höhe wegfällt, wenn einzelne Gäste absagen oder nicht erscheinen. Der BFH hat entschieden, dass nicht auf die Zahl der geplanten Teilnehmer abzustellen ist, sondern die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen[1].

 
Praxis-Beispiel

Ein Teil der zu einer Betriebsfeier eingeladenen Arbeitnehmer sagt ab

Ein Arbeitgeber lädt 50 Gäste zu einer Betriebsfeier ein. Die Kosten für die Veranstaltung betragen 5.000 EUR. Somit entfallen auf jede Person 100 EUR. Von den geladenen Gästen haben 10 abgesagt. Die Kosten, die auf jede teilnehmende Person entfallen, betragen somit (5.000 EUR : 40 =) 125 EUR. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Kosten je tatsächlich teilnehmender Person (5000 EUR : 40 =) 125 EUR zugrunde zu legen ist.

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