Rz. 46

Die Abzugsbeschränkung greift nur, wenn die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des WG 35 EUR[1] pro Empfänger und Wj. übersteigen. Für den Begriff AK/HK gelten die allgemeinen Grundsätze. Zu den AK/HK eines Geschenkes gehören auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenkes als Werbeträger sowie die USt, sofern der Abzug als Vorsteuer ausgeschlossen ist. Verpackungs- und Versandkosten sind keine AK/HK.[2] Gebrauchte WG sind mit den Wiederbeschaffungskosten anzusetzen; waren sie zuvor in einem BV, ist der Teilwert anzusetzen. Der Betrag von 35 EUR ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei Überschreiten der Grenze sind die Aufwendungen daher insgesamt nicht abziehbar. Juristische Personen sind als ein Empfänger anzusehen, bei Leistungen an einen Gesellschafter einer Personengesellschaft ist auf den einzelnen Gesellschafter abzustellen.

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