Vermögensgegenstände aus dem Bürobereich, die die Voraussetzungen zur Aktivierung erfüllen, sind auf dem Konto "Geschäftsausstattung "zu erfassen.
Farb-Laserdrucker für die Verwaltung
Die PrintInColour OHG erwirbt für den eigenen Verwaltungsbereich einen neuen Farb-Laserdrucker, der vom Lieferanten mit netto 1.400 EUR berechnet wird. Die Rechnung wird mit 19 % Umsatzsteuer ausgestellt und bar bezahlt, die OHG ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Farb-Laserdrucker ist im Anlagevermögen unter "Geschäftsausstattung" zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Aktivierung im Anlagevermögen
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0410/0635 | Geschäftsausstattung | 1.400 | 1000/1600 | Kasse | 1.666 |
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 266 |
Buchung der planmäßigen Abschreibungen
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4830/6220 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) | 0410/0635 | Geschäftsausstattung |
Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter
Im Rahmen eines BMF-Schreibens und mehreren Ergänzungen[1] wurde eine Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung geschaffen. Bei den im Schreiben aufgeführten Wirtschaftsgütern, zu denen auch Peripherie-Geräte wie Drucker zählen, kann in der Steuerbilanz – abweichend von den gewöhnlichen AfA-Tabellen – eine 1-jährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Die Anwendung dieses Wahlrechts führt somit zu einer Sofortabschreibung des jeweiligen Wirtschaftsguts.
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