Kalkulatorische Aktivierung

Im internen Rechnungswesen kann demgegenüber die "kalkulatorische" Aktivierung von Entwicklungskosten einheitlich mit Beginn eines jeden Entwicklungsprojekts erfolgen. Da die Kostenrechnung keine Bilanz kennt und man durch diese kalkulatorische Aktivierung vom externen Rechnungswesen abweicht, wird man an dieser Stelle allerdings auf technische Schwierigkeiten der Abbildung im ERP-System stoßen. Eine Diskussion möglicher technischer Lösungsansätze würde an dieser Stelle allerdings zu weit gehen. Abbildung 7 veranschaulicht das Konzept: Mit dem Beginn eines Entwicklungsprojekts wird ein kalkulatorisches immaterielles Anlagegut angelegt, dessen Herstellungskosten die Entwicklungskosten des Projekts sind. Diese beginnen bei null und können auf Basis der Projektkostenrechnung z. B. monatlich dem kalkulatorischen Anlagegut zugeführt werden.

Abb. 7: Aktivierung und Abschreibung von Entwicklungskosten

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