Rz. 8

Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Diese ESRS werden als delegierte Rechtsakte durch die Europäische Kommission erlassen. Die mit der fachlichen Ausarbeitung beauftragte European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übermittelte am 22.11.2022 den ersten Satz der ESRS-Entwürfe (Set 1) an die Kommission, nachdem diese zuvor im April 2022 zur Konsultation veröffentlicht worden waren (siehe Rz. 2).

Set 1 umfasst zwölf ESRS, die von jedem großen Unt im Anwendungsbereich der Bilanzrichtlinie unabhängig von der Branchenzugehörigkeit anzuwenden sind. Bei den nun vorliegenden ESRS handelt es sich um zwei übergreifende Standardentwürfe, fünf Standardentwürfe zum Thema Umwelt, vier Standardentwürfe zum Thema soziale Aspekte und einen Standardentwurf zum Thema Governance:

 
ESRS Standard Inhalte
1 Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Anforderungen für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte
2 Allgemeine Angaben
  • Berichtsanforderungen mit Geltung für alle Ges., unabhängig von ihrer Tätigkeit und der Zuordnung zu Nachhaltigkeitsthemen
E1 Klimawandel
  • Auswirkungen der Ges. auf den Klimawandel
  • Anstrengungen und Maßnahmen der Ges. hinsichtlich Klimaschutz
  • Befähigung und Pläne der Ges. zur Anpassung ihres Geschäftsmodells, insb. im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Behebung negativer Auswirkungen
  • Art und Ausmaß wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Auswirkungen und Abhängigkeiten der Ges. durch/vom Klimawandel und Umgang der Ges. damit
  • Effekte aus klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Lage und Entwicklung der Ges.
E2 Umweltverschmutzung
  • Auswirkungen der Ges. auf eine Verschmutzung von Luft, Wasser oder Boden
  • Maßnahmen zwecks Vermeidung, Minderung, Behebung negativer Auswirkungen der Umweltverschmutzung
  • Befähigung und Pläne der Ges. zur Anpassung von Strategie und Geschäftsmodell, mit Blick auf das Erfordernis der Vermeidung, Kontrolle und Beseitigung einer Umweltverschmutzung
  • Wesentliche Risiken und Chancen aus umweltverschmutzungsbezogenen Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie aus einer Vermeidung, Kontrolle und Beseitigung
  • Effekte aus umweltverschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen auf die Lage, weitere Entwicklung und Wertschöpfung der Ges.
E3 Wasser- und Meeresressourcen
  • Auswirkungen der Ges. auf Wasser- und Meeresressourcen
  • Maßnahmen der Ges. Schutz von Wasser- und Meeresressourcen und erzielte Ergebnisse hierdurch
  • Beitrag der Ges. zu den Zielen des EU Green Deals, einschl. saubere Luft, sauberes Wasser, gesunder Boden und Biodiversität, Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und weiterer Initiativen
  • Befähigung und Pläne der Ges. zur Anpassung von Strategie und Geschäftsmodell, insb. im Einklang mit dem Erfordernis der Erhaltung und Wiederherstellung von Wasser- und Meeresressourcen
  • Wesentliche Risiken und Chancen aus Auswirkungen und Abhängigkeiten von Wasser- und Meeresressourcen
  • Effekte aus Risiken und Chancen aus den Auswirkungen auf Wasser- und Meeresressourcen auf die Lage, Entwicklung und Wertschöpfung der Ges.
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • Auswirkungen der Ges. auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • Maßnahmen zwecks Vermeidung, Minderung, Behebung negativer Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie zu deren Schutz und Wiederherstellung
  • Befähigung und Pläne zur Anpassung des Geschäftsmodells, u. a. im Einklang mit der Beachtung der Grenzen zur Erhaltung der Lebensräume
  • Wesentliche Risiken und Chancen aus Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemen sowie Umgang mit diesen
  • Risiken und Chancen aus den Auswirkungen auf die Biodiversität
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Auswirkungen der Ges. auf Ressourcennutzung einschl. Ausbeutung nicht erneuerbarer Ressourcen und regenerativer Erzeugung erneuerbarer Ressourcen
  • Maßnahmen zwecks Vermeidung, Minderung, Behebung negativer Auswirkungen aus der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, einschl. Maßnahmen zur Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch
  • Befähigung und Pläne zur Anpassung des Geschäftsmodells im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft, einschl. Abfallminimierung und Erhaltung von Nutzen und Wert von Produkten, Komponenten und Materialien
  • Wesentliche Risiken und Chancen aus Auswirkungen auf und Abhängigkeiten der Ges. von Ressourcen und der Kreislaufwirtschaft
  • Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten der Ges. in Bezug auf die Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft auf die Lage, Entwicklung und Wertschöpfung der Ges.
S1 Eigene Arbeitskräfte
  • Auswirkungen der Ges. auf die eigene Belegschaft
  • Maßnahmen zwecks Vermeidung, Minderung und Behebung negativer Auswirkungen
  • Wesentliche Risiken und Chancen aus Auswirkungen auf die Belegschaft und Abhängigkeiten von der Belegschaft
  • Effekte aus Risiken und Chan...

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