1. Bestimmung der förderfähigen Fixkosten anhand des Katalogs unter Frage 2.4. der FAQ zur Überbrückungshilfe II.

     
    Praxis-Beispiel

    Ein kleines Unternehmen macht auf der Grundlage des Fixkostenkatalogs im Rahmen der Überbrückungshilfe

    II

    für den Zeitraum September bis Dezember 2020 Kosten von insgesamt 100.000 EUR geltend.

  2. Bestimmung des möglichen Kostenerstattungssatzes anhand der Höhe des Umsatzeinbruchs im jeweiligen Monat

    • 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
    • 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
    • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
 
Praxis-Beispiel

Das o.g. Unternehmen hat im Zeitraum September bis Dezember 2020 in jedem Monat einen Umsatzeinbruch von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erlitten. Die mögliche Fördersumme beträgt somit 90 Prozent der nach der Überbrückungshilfe

II

förderfähigen Fixkosten, also 90.000 EUR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge