Bestimmung der förderfähigen Fixkosten anhand des Katalogs unter Frage 2.4. der FAQ zur Überbrückungshilfe II.
Praxis-BeispielEin kleines Unternehmen macht auf der Grundlage des Fixkostenkatalogs im Rahmen der Überbrückungshilfe
II
für den Zeitraum September bis Dezember 2020 Kosten von insgesamt 100.000 EUR geltend.
Bestimmung des möglichen Kostenerstattungssatzes anhand der Höhe des Umsatzeinbruchs im jeweiligen Monat
- 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
- 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
- 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
Das o.g. Unternehmen hat im Zeitraum September bis Dezember 2020 in jedem Monat einen Umsatzeinbruch von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erlitten. Die mögliche Fördersumme beträgt somit 90 Prozent der nach der Überbrückungshilfe
II
förderfähigen Fixkosten, also 90.000 EUR.
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