Unter Inland ist der Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes mit Ausnahme der Zollausschlüsse und bestimmter Zollfreigebiete zu verstehen.[1] Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland. Zum Inland gehören auch:

  • Gesandtschafts- und Botschaftsgebäude ausländischer Mächte im Bundesgebiet,
  • ausländische Flugzeuge und Schiffe im Bundesgebiet,
  • Luftraum über dem Bundesgebiet.

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