Im Rahmen der immer noch andauernden Coronapandemie kommt den Maßnahmen zur Sicherung der Außenstände eine zusätzliche besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Coronapandemie bestehen bei vielen Unternehmen weiterhin ernsthafte wirtschaftliche Probleme, die immer noch existenzbedrohend sein können. Davon sind alle Branchen und Wirtschaftszweige mehr oder weniger betroffen. Aufgrund der staatlich verordneten Einschränkungen bzw. Betriebsschließungen waren Umsätze massiv eingebrochen oder ganz weggefallen. Dies hat einen erheblichen negativen Einfluss auf die Liquidität der Unternehmen und damit auf die Bezahlung ihrer Forderungen. Diese negativen Auswirkungen werden sich in 2022 allerdings durch den weitgehenden Wegfall der Coronaeinschränkungen abmildern.

Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Coronapandemie weiterhin wirtschaftlich betroffen sind, waren sich Bund und Länder nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.2.2022 einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Unternehmen und Selbständige benötigen nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums "weiterhin eine Absicherung für den Fall, dass es länger dauert, bis die Geschäfte wieder anlaufen"[1]. Die Unternehmen erhalten daher bis zum 30.6.2022 über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Darüber hinaus erhalten diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der Coronapandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbständige.

Wenn ihre Schuldner alle ihnen zustehenden Maßnahmen beantragt und erhalten haben, sollte der Begleichung ihrer Forderung nichts im Wege stehen. Grundsätzlich sollten Sie aber bei langjährigen Kunden, die aufgrund der Coronapandemie in Zahlungsverzug geraten, in einem persönlichen Gespräch, nach Möglichkeiten eines geordneten Forderungsausgleichs suchen. Soweit Ihnen dies möglich ist, kommen Teilzahlungen oder Stundungen mit oder ohne Sicherheitsleistung in Frage. Da derartige Maßnahmen zu einer Verschlechterung der Kennzahlen[2] führen, sollten Sie darüber auch Ihre Bank informieren.

[1] Pressemitteilung vom 16.2.2022.

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