Wurde ein Anlagegut auf dem falschen Konto erfasst, z. B. eine Betriebsvorrichtung auf dem Konto "Geschäftsbauten", so ist dieses umzubuchen. Die Umbuchung kann über ein Konto erfolgen. In diesem Fall zeigt das betroffene Anlagenkonto am Ende zwar den richtigen Saldo auf, aber die Jahresverkehrszahlen würden dadurch erhöht. Aus diesem Grund bieten Buchhaltungsprogramme oftmals eine Stornierungsmöglichkeit "Generalumkehr", bei der die Korrektur auf der gleichen Bilanzseite mit einem Minus erfolgt, sodass die Korrektur die Jahresverkehrszahlen nicht beeinflusst, aber dennoch nachvollziehbar ist.

 
Praxis-Beispiel

Umbuchung einer Betriebsvorrichtung

Bäckermeister Hans Groß hat sich für 20.000 EUR einen Backofen einbauen lassen. Die Buchhaltung hat diese 20.000 EUR auf dem Konto "Geschäftsbauten" erfasst. Nunmehr bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses wird festgestellt, dass der Backofen als Betriebsvorrichtung zu behandeln ist und die Anschaffungskosten entsprechend umzubuchen sind.

Buchungsvorschlag für die Umbuchung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1380/1498 Überleitungskonto Kostenstelle 20.000 0165/0240 Geschäftsbauten 20.000
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0280/0470 Betriebsvorrichtungen 20.000 1380/1498 Überleitungskonto Kostenstelle 20.000

Das Konto Geschäftsbauten hätte nach der Umbuchung folgendes Aussehen:

 
Geschäftsbauten
20.000 20.000

Deshalb bieten Buchhaltungssysteme mit der Generalumkehr eine Berichtigungsmöglichkeit, durch welche die Jahresverkehrszahlen nicht beeinflusst werden.

Generalumkehr bedeutet, dass die Stornierung nicht auf der anderen Kontenseite wie die ursprüngliche Buchung ausgeführt wird. Die Buchung wird vielmehr auf der gleichen Seite ausgeführt, nur mit einem Minuszeichen versehen. Das Gebäudekonto hat dann folgendes Aussehen:

 
Geschäftsbauten
20.000  
–20.000  

Die Generalumkehr erkennen Sie an dem Minuszeichen vor dem Betrag.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge