EDV-Anlagen bestehen i. d. R. aus der Hard- und Software. Der Begriff der sog. Computerhardware[1] umfasst alle physischen (mechanischen, elektrischen und elektronischen) Bestandteile einer EDV-Anlage. Sie setzt sich im Wesentlichen aus der Zentraleinheit (Computer, Rechner und Monitor, Tastatur, Maus) und den für die Eingabe, Ausgabe und Speicherung von Daten und Programmen benötigten sog. peripheren Geräten (insbesondere Drucker und Scanner) zusammen.[2]

Unter Software sind alle diejenigen Teile einer EDV-Anlage zu verstehen, die nicht zu den physischen Bestandteilen eines Computers gehören und somit nicht zur Hardware zählen. Zu unterscheiden ist zwischen der rein maschinenorientierten Systemsoftware (Software, die die Hardwarekomponenten steuert) und der Anwendersoftware, bei der wiederum zwischen Individual- und Standard-Software unterschieden wird. Die Individual-Anwender-Software wird für einen konkreten Problemfall und/oder einen bestimmten Anwender hergestellt, während die Standard-Anwender-Software einem größeren, nicht weiter individualisierten Benutzerkreis zur Bewältigung gleichartiger Probleme dient.[3]

[2] So Korn u. a. in: Korn, EStG, § 4 Rn. 758.
[3] Korn u. a. in Korn, EStG, § 4 Rn. 762 m. w. N.

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