Als planmäßig sind steuerlich derzeit die lineare Abschreibung,[1] die Leistungsabschreibung[2] und die degressive Abschreibung zulässig.[3] Die degressive Abschreibung wurde im Zuge der Corona-Pandemie für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt wurden bzw. werden, zwecks Investitionsförderung wieder eingeführt.[4] Als Investitionsanreiz konnte die degressive Abschreibung zuletzt für alle nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Wird bzw. wurde die degressive Abschreibung auf bis zum jeweiligen Stichtag angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter angewendet, darf sie auch darüber hinaus fortgeführt werden. Auch der spätere Wechsel zur linearen Abschreibung ist in diesen Fällen möglich.

 
Praxis-Tipp

Degressive Abschreibung in Handels- und Steuerrecht

Nachdem der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit aufgegeben wurde, setzt der Ansatz der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht mehr voraus, dass sie auch handelsrechtlich angewendet wird.[5] Zuvor wurde die degressive Abschreibung steuerrechtlich nur anerkannt, wenn sie auch handelsrechtlich angewendet wurde.[6]

Die lineare Abschreibung kann bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mehr als 1 Jahr angewendet werden. Der Abschreibungsbetrag wird berechnet, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gleichmäßig auf die Gesamtnutzungsdauer verteilt werden. Wird das Wirtschaftsgut während des laufenden Jahrs erworben oder angeschafft, darf die Abschreibung nur monatsanteilig vorgenommen werden.[7]

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der linearen Abschreibung bei unterjährigem Erwerb

Ein Einzelhändler hat am 15.3.2022 einen Pkw für 27.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer erworben. Für Pkw unterstellt die Finanzverwaltung[8] eine Nutzungsdauer von 6 Jahren.

Damit beträgt die lineare Abschreibung 4.500 EUR/Jahr (27.000 EUR : 6 Jahre). Da das Fahrzeug erst am 15.3. erworben wurde, können im Jahr 2022 nur 10/12 des Jahresabschreibungsbetrags, d. h. 3.750 EUR, abgesetzt werden. In den Jahren 2023 bis 2027 sind jeweils 4.500 EUR abzusetzen. In 2028 als letztem Jahr der Nutzungsdauer bleibt noch eine Abschreibung in Höhe von 750 EUR.

Die degressive Abschreibung wird berechnet, indem auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf den Restbuchwert zum Jahresende jeweils ein fester Abschreibungsprozentsatz angewendet wird. Dieser Prozentsatz beträgt sowohl bei der von 2019 bis 2022 als auch bei der von 2009 bis 2010 zulässigen Abschreibung das 2,5-Fache des sich bei linearer Abschreibung ergebenden Prozentsatzes, maximal aber 25 %. Auch die degressive Abschreibung muss zeitanteilig vorgenommen werden. Da die degressive Abschreibung nicht nur für relativ kurzlebige Wirtschaftsgüter wie einen Pkw im folgenden Beispiel in Anspruch genommen werden kann, sondern etwa auch für Maschinen mit einer Nutzungsdauer von 14 Jahren, sind die folgenden Ausführungen auch für Fälle aus 2009 und 2010 unverändert praxisrelevant.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der degressiven Abschreibung bei unterjährigem Erwerb

Der Pkw aus dem vorstehenden Beispiel wird degressiv abgeschrieben. Bei linearer Abschreibung ergibt sich ein Abschreibungssatz von 16,67 %. Da das 2,5-Fache dieses Satzes mehr als 25 % betragen würde, darf der Pkw nur mit 25 % abgeschrieben werden. Es ergibt sich folgender Abschreibungsverlauf:

 
Jahr Buchwert Abschreibung Restwert
2022 27.000,00 5.625,00 21.375,00
2023 21.375,00 5.343,75 16.031,25
2024 16.031,25 4.007,81 12.023,44
2025 12.023,44 3.005,86 9.017,58
2026 9.017,58 2.254,40 6.763,18
2027 6.763,18 1.690,80 5.072,38
2028 5.072,38 1.268,10 3.804,28

Der Abschreibungsbetrag von 5.625 EUR im Jahr 2022 ergibt sich aus 10/12 von 25 % von 27.000 EUR. Mit dem Satz von 25 % ist dann jeweils der Restwert am Jahresende zu multiplizieren, um die Abschreibungsbeträge für die Folgejahre zu ermitteln.

Der Abschreibungsverlauf zeigt, dass die degressive Abschreibung nicht zum Erinnerungsbuchwert 1,00 EUR am Ende der Nutzungsdauer führt. Um dieses Ergebnis zu erreichen, muss zur linearen Abschreibung übergegangen werden, sobald diese höher ist als die degressive Abschreibung.

Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist – anders als der Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung – stets zulässig. Die lineare Abschreibung ist dann anhand des noch vorhandenen Restbuchwerts und der verbleibenden Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu berechnen.[9]

 
Praxis-Beispiel

Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung

Bei der Abschreibung des Pkw im vorstehenden Beispiel soll von der degressiven zur linearen Methode übergegangen werden, sobald letztere einen höheren Jahresabschreibungsbetrag liefert. Dies ist hier für das Jahr 2025 der Fall, da die degressive Abschreibung sich auf 3.005,86 EUR beläuft, die linear...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge