Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sonstige Rückstellungen 0970 3070   Sonstige Rückstellungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4900 6300   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Für Verpflichtungen, die auf öffentlichen Recht beruhen, sind Rückstellungen zu bilden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist. Die Buchung erfolgt z. B. auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt z. B. auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw. 6300 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Sonstige betriebliche Aufwendungen

an Sonstige Rückstellungen

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