Die Firma X betreibt u. a. das Inkasso rechtskräftig festgestellter Forderungen der ihr angeschlossenen Unternehmen. Dabei werden die einzuziehenden Forderungen an die Firma X abgetreten. Ihr steht eine Erfolgsprovision in Höhe von 50 % des jeweils vereinnahmten Betrags zzgl. Umsatzsteuer zu. Die Schuldner zahlen auf die bestehenden Forderungen jeweils kleinere Teilbeträge, sodass sich das Einzugsverfahren über mehrere Jahre erstreckt. Die Firma X aktivierte unfertige Arbeiten und passivierte erhaltene Anzahlungen in Höhe von 1 Mio. EUR, 50 % stehen ihr als Provision zu. Das Finanzamt behandelte den jeweils eingezogenen Teilbetrag als Erbringung einer selbstständigen Leistung, sodass die darauf entfallende Provision erfolgswirksam zu verbuchen sei. Das Finanzgericht Hamburg bestätigte[1] die Auffassung des Finanzamts.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1200/1800 | Bank | 500.000 | 8519/4569 | Provisionsumsätze 19 % USt | 500.000 |
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