Tz. 32

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Nach den IFRS sind die Anschaffungskosten der zum Erwerb eines Vermögenswertes entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs (vgl. IAS 16.6, IAS 38.8). Konkretisiert wird der Anschaffungskostenbegriff von Vorräten in IAS 2.10. Danach sind alle Kosten des Erwerbs sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Darüber hinaus werden einzelne konkrete Bestandteile der Anschaffungskosten in IAS 2.11 exemplarisch aufgeführt.

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