Tz. 45

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Strukturierte Unternehmen (structured entities) sind solche Unternehmen, bei denen Stimmrechte oder ähnliche Rechte nicht den dominierenden Faktor zur Beurteilung der Beherrschung darstellen (IFRS 12 Appendix A). Häufig stellen Verbriefungsvehikel, Asset-Backed Finanzierungen oder einige Fonds strukturierte Unternehmen dar, da bei diesen Strukturen die Beherrschung nicht aus Stimmrechten oder ähnlichen Rechten resultiert (vgl. auch IFRS 12.B23). Der Begriff des strukturierten Unternehmens wird in IFRS 10 nicht verwendet, während IFRS 12 sowohl zu konsolidierten als auch zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen Anhangsangaben verlangt (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 12, Tz. 58–66, 91–107). Fälle, in denen die Beherrschung nicht auf Stimmrechten beruht, sind nach IFRS 10.B38 insbesondere Situationen, bei denen sich die Beherrschung aus vertraglichen Vereinbarungen (vgl. Tz. 125–129) ergibt. Auch Fälle, in denen ein Prinzipal zwar die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen auf einen Agenten übertragen hat, das Beteiligungsunternehmen über den Agenten weiterhin beherrscht, (zu Agenten vgl. Tz. 155–165, und zu De-facto-Agenten vgl. Tz. 166–170) sowie Silo­strukturen (vgl. Tz. 46) sind unter diesen Gesichtspunkten zu würdigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge