Tz. 46

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Ein Investor muss bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, auch in Betracht ziehen, dass er womöglich nur einen Teil des Beteiligungsunternehmens, sog. Silos, beherrscht (IFRS 10.B76). Silos sind Beteiligungsunternehmensteile, bei denen bestimmte Vermögenswerte und Schulden in einer Weise miteinander verbunden (und von der übrigen Gesellschaft getrennt) sind, dass keine Rechte aus dieser Verbindung anderen Parteien zustehen und keine Verpflichtungen aus dieser Verbindung von anderen Parteien zu begleichen sind (IFRS 10.B77). Dabei müssen die Erträge aus diesen Vermögenswerten die einzige Quelle zur Begleichung der Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus den Verbindlichkeiten darstellen (ausführlich vgl. Tz. 171 ff.). Wenn der Investor ein Silo beherrscht, muss er dieses als fiktives separates Unternehmen konsolidieren (IFRS 10.B79).

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