DSGVO Beschwerden

Innerhalb von nur fünf Monaten nach Inkrafttreten der DSGVO gingen allein bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz ca. 3.700 Eingaben und 4.670 Meldungen von Datenschutzverstößen ein. Die scheidende Bundesbeauftragte wertet diese Zahlen als Beleg, dass die DSGVO angekommen ist und Bürger ihre neuen Rechte wahrnehmen. Bei DSGVO-Informationen und Zweifelsfragen ist aber noch Luft nach oben.

Kurz vor Ende ihrer Amtszeit hat sich die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, jetzt in einem öffentlichen Fachgespräch zu den Auswirkungen der im Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung geäußert.

  • Demnach sind bis Ende Oktober rund 3.700 Eingaben (allgemeiner Art sowie konkrete Beschwerden über Datenschutzverletzungen) in ihrem Haus eingegangen,
  • dazu wurden noch rund 4.670 Meldungen von Datenschutzverstößen gezählt.

Angesichts der eingeschränkten Zuständigkeit der Bundesbehörde seien dies „beachtliche“ Zahlen, ordnete Voßhoff diese Entwicklung ein.

Welche Datenschutzbehörde ist für welche Datenschutzverstöße zuständig?

  • Datenschutzverstöße im privaten Bereich fallen bis auf wenige Ausnahmen (etwa im Bereich Telekommunikation und Post) in den Zuständigkeitsbereich der Landesbehörden.
  • Bundesweit wurden bis Ende September 11.000 Beschwerden, davon 6.100 Datenschutzverstöße, registriert.
  • In der gesamten EU hat es in diesem Zeitraum 55.000 Beschwerden sowie 18.900 Meldungen von Datenschutzverstößen gegeben.

Informationsangebot weiter ausbauen

Die hohen Zahlen wertete Voßhoff positiv. Sie zeigten,

„dass die DSGVO bei aller Kritik angenommen wird und Bürger ihre Rechte wahrnehmen“. 

Allerdings sieht sie speziell beim Informationsangebot zu den Gesetzesänderungen noch einigen Verbesserungsbedarf. So sei sie über die Vielzahl von Fehlinformationen überrascht gewesen. Abhilfe könnte ihrer Meinung nach eine zentrale Informationskampagne schaffen, die etwa über die Bundesstiftung Datenschutz bereitgestellt werden könne.

Zu Zweifelsfällen sollen gemeinsame Positionen erarbeitet werden

Da es nach wie vor viele Unklarheiten und unterschiedliche Auslegungen der Neuregelungen gibt, arbeite die Bundesbeauftragte auf nationaler Ebene mit den Datenschutzbehörden der Bundesländer in der Datenschutzkonferenz (DSK) intensiv zusammen, um gemeinsame Positionen zu entwickeln.

Auch habe man für die DSK eine neue Homepage aufgebaut, über die auch umfangreiches Informationsmaterial, wie etwa Orientierungshilfen, Anwendungshinweise oder Kurzpapiere, abrufbar sei.

Datenschutzbehörden vertreten teils unterschiedliche DSGVO-Auslegungen

Allerdings musste die Datenschutzbeauftragte auch einräumen, dass es zwischen den von den Länderbehörden erarbeiteten Leitfäden und Handlungsempfehlungen für Vereine und andere Organisationen mitunter noch Unterschiede gibt.

Angespannte Personallage bei den Datenschutz-Landesbehörden

Schließlich wies die Bundesdatenschutzbeauftragte noch darauf hin, dass die DSGVO binnen zwei Jahren evaluiert werden müsse. Auf Nachfragen der Abgeordneten zum Thema Personalmangel in den Behörden konnte sie auf eine noch vergleichsweise gut ausgestattete Bundesbehörde verweisen, während die Personallage in vielen Länderbehörden deutlich angespannter ist und diese zunehmend überfordert sind.

Noch keine Entwarnung für kostenpflichtige Abmahnungen bei geringfügigen Datenschutzverstößen

Keine positive Neuigkeiten gab es im Hinblick auf eine Einschränkung der Möglichkeiten kostenpflichtige Abmahnungen bei geringfügigen Datenschutzverstößen. Dies wird zwar von verschiedenen Interessensvertretern und aus allen politischen Lagern gefordert.

  • Nach ersten Abmahnungen wegen Verstößen gegen die neuen Vorgaben wollten Politiker mit einer gesetzlichen Regelung erreichen, dass eine missbräuchliche Nutzung solcher Abmahnungen verhindert wird. 
  • Da auch schon bei geringen Verstößen erhebliche Abmahngebühren fällig werden können, will man in der Politik das Geschäftsmodell mit missbräuchlichen Abmahnungen und teuren Bagatellabmahnungen konsequent eindämmen.
  • Gegen das Abmahnunwesen vorzugehen, wurde schon im Koalitionsvertrag vereinbart.  Zunächst plante man sogar, dies in das Gesetz zur Musterfeststellungsklage, das zum 1.1.2018 in Kraft trat, mit einzubauen.
  • Als dies scheiterte, drang der Bundestag auf Tempo bei der Gesetzgebung.

Regierungskoalition kommt mit Abmahnmissbrauch-Gesetzgebung nicht voran

Das Justizministerium hat auch einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ erarbeitet. Der Gesetzentwurf soll vor allem die Schutzinteressen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen, Selbständigen und gemeinnützigen Organisationen berücksichtigen. Doch bisher konnte die , in der Gesetzgebung mittlerweile zügig arbeitende Regierungskoalition in diesem Punkt noch nicht erreichen, da es hierzu innerhalb der Bundesregierung noch keinen einheitlichen Standpunkt gibt.

Amtszeit von Andrea Voßhoff geht zu Ende

Die Amtszeit der noch amtierenden, nicht unumstrittenen  Datenschutzbeauftragten endet mit Ablauf dieses Jahres, Anfang 2019 wird dann Ulrich Kelber (SPD) diesen Posten übernehmen.

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DSGVO: Praxisnahe Hinweise und Checklisten

Noch besser, als auf ausbleibende Abmahnungen zu hoffen, ist es natürlich, die jeweiligen Anforderungen der DSGVO umzusetzen. Für die vielen Klein- und Kleinstbetriebe, Website-Betreiber, Freiberufler oder auch Vereine, die sich von der Gesetzesänderung häufig überfordert fühlen, bietet dazu etwa Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht einfache und praxisnahe Checklisten und Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben für verschiedene Branchen an.