Datenschutzbehörden gehen gegen Verstöße gegen die DSGVO vor

Laut einer Umfrage bei den Landesdatenschutzbeauftragten haben sich die Datenschutzbeschwerden seit Mai drastisch erhöht. Mittlerweile wurden erste Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die seit etwa einem halben Jahr gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeleitet. Es geht u.a. um nicht antwortende Datenschutzverantwortliche, unzulässige Videoüberwachung und das unzulässige Abfragen von Daten.

Seit dem 25. Mai ist die DSGVO nach einer zweijährigen Übergangsfrist offiziell in Kraft.

Doch längst nicht alle Betroffenen haben die 24 Monate in ausreichendem Maße genutzt, sich auf die Neuregelungen einzustellen, sodass Verstöße gegen die neuen Vorgaben durchaus keine Seltenheit sind und nun zunehmend auffallen.

Die Datenschutzbehörden arbeiten derzeit unter Hochdruck, auch weil die Zahl der Beschwerden und Beratungsnachfragen in jüngster Zeit erheblich zugenommen hat.

Bald Bußgelder für fehlende DSGVO-Compliance

Die Abmahnanwälte waren schnell am Start, als die DSGVO am 25.5.2018 wirksam wurde. Auch Witze und hysterische Aktionen ("Klingelschilder") ließen nicht auf sich warten.

  • Doch die große Frage war, wie streng reagieren die Datenschützer selbst
  • und haben sie überhaupt die Ressourcen für die Umsetzung der großen Reform.
  • Zumindest scharfe Waffen gegen Datenschutzsünder stehen ihnen jetzt zur Verfügung:

 Zu den wesentlichen Neuerungen der europaweit geltenden DSGVO gehört eine deutliche Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere eine drastische Erhöhung der möglichen den Datenschutzbehörden zu Gebote stehende Bußgelder und die Schonzeit scheint vorbei.

Landesdatenschutzbehörde machen mobil

Annähernd sechs Monaten nach der DSGVO-Einführung scheinen nun die zuständigen Landesdatenschutzbehörden von diesen Maßnahmen Gebrauch machen zu wollen. Dies ist jedenfalls das Ergebnis einer Umfrage des Handelsblatts bei den Landesdatenschutzbehörde.

  • So bestätigt etwa der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar die Einleitung von zwei Bußgeldverfahren, zudem habe man bereits mehrere Verwarnungen ausgesprochen. Als Beispiele für die geahndeten Verstöße nannte er etwa „werbliche Ansprachen“ per E-Mail oder das Vermieterfragerecht, wo die potentiellen Vermieter schon vor einer Wohnungsbesichtigung unzulässig viele Daten abfragten.
  • Die Verhängung von Bußgeldern in „erheblichem Umfang“ kündigte gegenüber dem Handelsblatt auch der Chef der baden-württembergischen Datenschutzbehörde, Stefan Brink, an. Als Beispiele für die Verfahren nannte er etwa rechtswidrige Videoüberwachung sowie allgemein die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
  • Bereits erste Bußgelder erlassen wurden in NRW, wobei es vor allem um Fälle ging, bei denen die Behörde nach Auskunftsersuchen von den dazu angeschriebenen Verantwortlichen keine Antwort erhalten hatte.
  • In Berlin sei bis Ende des Jahres mit ersten Bußgeldern nach neuem Recht zu rechnen, teilte die Sprecherin der dortigen Datenschutzbehörde dem Handelsblatt mit. 

Behörden stark ausgelastet

Bei den meisten Datenschutzbehörden hat sich das Arbeitsaufkommen in den letzten Monaten drastisch erhöht. So verzeichneten die Datenschützer sowohl einen starken Anstieg der Datenschutzbeschwerden, als auch eine erhebliche Zunahme von Beratungsanfragen, insbesondere von kleineren Unternehmen, Freiberuflern oder auch Vereinen.

  • In Berlin etwa haben sich die Beschwerden von betroffenen Bürgern in den fünf Monaten von Mai bis September gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf etwa 2160 Fälle vervierfacht, andere Landesbehörden berichten über einen Anstieg in ähnlicher Größenordnung.
  • Teilweise gelangten die Datenschutzbehörden damit an ihre Belastungsgrenzen. Die Datenschutzbeauftragten in NRW und Baden-Württemberg sehen aufgrund bereits geschaffener neuer Stellen oder einer zugesagten Aufstockung die derzeitige Belastung noch etwas gelassener.

Hier eine Pressemitteilung zu aktuellen DSGVO-Prüfungsschwerpunkten in Bayern

Apple-Chef outet sich als Fan der DSGVO

Während die DSGVO damit wieder einmal für eher negative Schlagzeilen sorgt, bekam sie jetzt von eher unerwarteter Seite zur Abwechslung auch mal ein dickes Lob. So zeigte sich Apple-CEO Tim Cook während eines Deutschland-Besuchs sehr angetan von den europäischen Datenschutzregeln.

 Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bezeichnete er sich als großen „Fan“ der DSGVO. Aber selbst diese Regelungen gingen zumindest in Teilbereichen noch nicht weit genug. Er wünsche sich daher, dass die USA und auch andere Länder der Führungsrolle Europas folgen und „vielleicht sogar noch darüber hinausgehen“ sollten.

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DSGVO: Praxisnahe Hinweise und Checklisten

Noch besser, als auf ausbleibende Abmahnungen zu hoffen, ist es natürlich, die jeweiligen Anforderungen der DSGVO umzusetzen. Für die vielen Klein- und Kleinstbetriebe, Website-Betreiber, Freiberufler oder auch Vereine, die sich von der Gesetzesänderung häufig überfordert fühlen, bietet dazu etwa Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht einfache und praxisnahe Checklisten und Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben für verschiedene Branchen an.