Auskunftsrecht DSGVO

Betroffene, deren Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet worden sind, haben ein Recht auf Auskunftserteilung, was mit ihren Daten passiert.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Aktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2024 gestartet. Insgesamt 30 EU-Datenschutzbehörden nehmen an der Aktion teil, die in diesem Jahr die Umsetzung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Blick nimmt. Auch mehrere deutsche Datenschutzbehörden sind mit dabei. Mit der Aktion sollen Verantwortliche und Betroffene für das Auskunftsrecht sensibilisiert werden.

Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist wichtiges Betroffenenrecht

Das Auskunftsrecht ist eines der bedeutendsten Betroffenenrechte der DSGVO. Einzelpersonen können dank des Auskunftsrechts überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Unternehmen und anderen Verantwortlichen auf rechtskonforme Wiese verarbeitet werden. Bei unzureichender oder nicht erteilter Auskunft können sich Betroffene an die Datenschutzaufsichten wenden und sich beschweren. Allein beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen gehen zum Auskunftsrecht jedes Jahr mehrere Hundert Beschwerden ein.

Artikel 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Gemäß Art. 15 DSGVO hat jede „betroffene Person“ Betroffene das Recht, vom Datenschutzverantwortlichen eines Unternehmens eine Bestätigung darüber zu fordern, welche Daten zu welchem Zweck in welchem Umfang gespeichert wurden und wie lange die Speicherung der Daten dauern soll. Angegeben werden muss auch, ob und an welche Dritte die Daten weitergegeben wurden. Der Datenverantwortliche muss die Betroffenen darüber belehren, dass sie ein Recht auf Berichtigung und gegebenenfalls auf Löschung haben und sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren können, wenn sie der Meinung sind, dass ihre datenschutzrechtlichen Belange verletzt worden sind.

CEF-Initiative untersucht Umsetzung des Rechts auf Auskunft

Der EDSA hat auf Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, die Umsetzung des Auskunftsrechts als Thema seiner dritten koordinierten Aktion ausgewählt. Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein strukturierter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft durch Verantwortliche, der in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten koordiniert zum Einsatz kommen soll. In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern (LDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sowie der BfDI teil. Unternehmen, die von den Landesbehörden angeschrieben werden, sind zur Teilnahme an der Aktion verpflichtet. Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden in einem Bericht des EDSA veröffentlicht werden. 

Die geltenden EDSA-Leitlinien und die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben dazu beigetragen, europaweit einen weitgehend einheitlichen Maßstab zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft herzustellen. Ziel der koordinierten Aktion in diesem Jahr ist es, zu beurteilen, wie Organisationen das Auskunftsrecht in der Praxis umsetzen und inwiefern zu konkreten Aspekten Anpassungen oder Klarstellungen der EDSA-Leitlinien oder eine weitere Sensibilisierung von Verantwortlichen oder Betroffenen durch die Datenschutzbehörden sinnvoll sein könnten.

CEF-Aktionen der EDSA

Die Aktion zum Auskunftsrecht ist die dritte CEF-Initiative der EDSA (CEF = Coordinated Enforcement Framework, koordinierter Durchsetzungsrahmen). Die CEF-Aktionen dienen dazu, die Durchsetzung der DSGVO und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu optimieren. In den beiden früheren Aktionen ging es um die Nutzung von Clouddiensten durch den öffentlichen Sektor (2022) und um die Benennung und die Rolle von Datenschutzbeauftragten (2023).