Besser nicht: Geschäftsunterlagen mit nach Hause nehmen

Auch wenn die Arbeit liegen bleibt. Mitarbeiter sollten es sich besser zweimal überlegen, ob sie Geschäftsunterlagen mit nach Hause nehmen und dort daran weiter arbeiten. Denn das könnte einen Verstoß gegen interne Datenschutz-Richtlinien bedeuten.

"Im Ernstfall droht sogar eine Kündigung", wie Heiko Peter Krenz, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, in dem Beitrag "Bürounterlagen zu Hause sind ein Kündigungsgrund" in DIE WELT online ausführt. Die Datenschutz-Richtlinien im Unternehmen sollten daher den Umgang mit Geschäftsunterlagen für Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, regeln.

Mitarbeiter zum Thema Datenschutz sensibilisieren

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört es, Mitarbeiter mit den betrieblichen Datenschutzanforderungen vertraut zu machen und ihnen ein Bewusstsein für die Erfordernisse des Datenschutzes zu vermitteln. Eine Vorlage für eine Unterweisung nach Bundesdatenschutzgesetz finden Sie hier.


DIE WELT online
Schlagworte zum Thema:  Datenschutz, Datenmanagement, Homeoffice