BAuA-Veröffentlichung bietet Hilfestellung
Bei der Entwicklung neuer Maschinen muss die Sicherheit eine zentrale Rolle spielen. Die Unternehmen betrauen zumeist die Konstrukteure mit der Aufgabe, eine Risikobeurteilung nach der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen.
Der jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht "Risikobeurteilung im Maschinenbau" gibt konkrete Hilfestellungen. Dabei beleuchtet er nicht nur verschiedene Verfahren, die Konstrukteure anwenden können, sondern gibt auch Empfehlungen für die Einbindung der Risikobeurteilung in den Konstruktionsprozess.
Risikobewertung und Risikominderung
Der Bericht "Risikobeurteilung im Maschinenbau" unterstützt Konstrukteure zum einen dadurch, dass er den Ablauf der Risikobeurteilung und -minderung erläutert. Die BAuA-Experten geben Hinweise auf Verfahren, die sich bei der Analyse der Gefährdungen sowie bei der Risikoeinschätzung und Risikobewertung anwenden lassen.
Der Bericht stellt Möglichkeiten vor, mit denen sich das akzeptable Grenzrisiko ermitteln lässt, beispielsweise durch Vergleich mit Normen oder mit Risikokennzahlen. Zudem stellt der Bericht die Schritte der Risikominderung unter Berücksichtigung verschiedener Benutzergruppen vor.
Die Phasen der Risikobeurteilung und Risikominderung werden den einzelnen Phasen des Konstruktionsprozesses gegenübergestellt
Hier zeigen die BAuA-Experten Anknüpfungspunkte auf und geben Hinweise, wie sich die Risikobeurteilung effizient in den Konstruktionsprozess integrieren lässt. Der umfangreiche Anhang zum Forschungsbericht enthält eine Reihe von Verfahren für die Risikoeinschätzung. Er erläutert deren Anwendungsbereiche und ausführlich deren Ablauf. Somit gibt er Konstrukteuren Anregungen, ein geeignetes Verfahren auszuwählen.
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