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Technische Regeln können weiter angewendet werden.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung und die Änderungen der Gefahrstoffverordnung sind seit Juni in Kraft. Was bedeutet das für die Technischen Regeln für Betriebssicherheit und Gefahrstoffe?
Sie gelten vorerst weiter. Das betont die IHK Südlicher Oberrhein auf der Grundlage einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Doch es gibt auch Spezialfälle. Mehr dazu lesen Sie in dem IHK-Beitrag "Technische Regeln gelten nach Verordnungsänderungen weiter".
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Schlagworte zum Thema:
Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoff