TRBS und TRGS gelten weiter
Sie gelten vorerst weiter. Das betont die IHK Südlicher Oberrhein auf der Grundlage einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Doch es gibt auch Spezialfälle. Mehr dazu lesen Sie in dem IHK-Beitrag "Technische Regeln gelten nach Verordnungsänderungen weiter".
Betriebssicherheitsverordnung konkret - das könnte Sie auch interessieren:
Anpassung an den Stand der Technik
Beschaffung von Arbeitsmitteln
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
496
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
469
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
375
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
256
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
191
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
129
-
Chronisch krank und berufstätig
85
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
81
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
79
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
75
-
Direktanstellungsgebot in der Fleischwirtschaft verfassungsrechtlich bestätigt
26.05.2026
-
Wie-Beschäftigter im Jagdeinsatz: Gesetzliche Unfallversicherung greift
15.05.2026
-
PTBS bei Leichenumbetter – Wie-Berufskrankheit?
30.04.2026
-
Für die Notdurft aus dem Auto – und aus dem Unfallschutz?
24.04.2026
-
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt Amtsunfähigkeit
27.03.2026
-
Arbeitsunfall auf dem Weg zur Baustelle: Anspruch auf Sonderzahlung?
06.03.2026
-
EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Cybersicherheit trifft Arbeitssicherheit
05.03.2026
-
Auszubildender stürzt wegen unzureichender Absicherung und stirbt
27.02.2026
-
Digitalisierung und Prävention für eine sichere und gesunde Arbeitswelt
11.02.2026
-
Private Eifersucht in arbeitsbezogenem Kontext – Unfallversicherungsschutz?
06.02.2026