TRBS und TRGS gelten weiter
Sie gelten vorerst weiter. Das betont die IHK Südlicher Oberrhein auf der Grundlage einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Doch es gibt auch Spezialfälle. Mehr dazu lesen Sie in dem IHK-Beitrag "Technische Regeln gelten nach Verordnungsänderungen weiter".
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