BetrSichV: Beschaffung von Arbeitsmitteln

Nicht nur im Arbeitsschutz sind Rechtsvorschriften oft unkonkret, z. B. wenn es um den Stand der Technik oder der Arbeitsmedizin geht. Bekanntmachungen konkretisieren EU-Vorgaben, wie z. B. die  neue BekBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“.

Der Beschaffungsprozess ist ein wichtiger, aber bisher noch zu wenig beachteter Schritt, wenn es darum geht, Risiken für Mitarbeiter durch Arbeitsmittel zu minimieren.

Verfahrensanweisung „Beschaffung von Arbeitsmitteln“

Die BekBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ führt Schritt für Schritt durch den Beschaffungsprozess. Sie kann sehr gut als Grundlage für eine Verfahrensanweisung zu dem Thema verwendet werden.

Praxisbeispiele „Beschaffung von Arbeitsmitteln“

Im Anhang der BekBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ sind Praxisbeispiele für den Beschaffungsprozess für folgende Arbeitsmittel aufgeführt:

  • Beschaffung einer Leiter
  • Beschaffung eines Lieferwagens
  • Beschaffung einer CNC-Fräsmaschine
  • Beschaffung einer Kompressoranlage
  • Beschaffung von gebrauchten Druckanlagen
  • Entleihen einer verwendungsfertigen Druckanlage
  • Beschaffung einer Großwasserraumkesselanlage