Gefährdungsbeurteilungen im europäischen Vergleich

Wie müssen die Ausgangsbedingungen sein, dass eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen erfolgreich verläuft? Eine Studie, in der vier europäische Länder miteinander verglichen werden, zeigt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Aus den Ergebnissen lassen sich Schlussfolgerungen ziehen, wie sich die Arbeitsschutzpraxis in Deutschland verbessern lässt.

Unterschiedliche nationale Handlungsbedingungen führen dazu, dass die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen unterschiedlich ausfallen. Dabei spielt sowohl die Struktur des Arbeitsschutzsystems eine Rolle als auch das Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretung in den Betrieben.

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Die Frage nach der Bedeutung nationaler Rahmenbedingungen und Regelwerke

Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an den ausgewählten Ländern Schweden, Dänemark, Spanien und England untersucht. Dabei wurden folgende Schwerpunkte betrachtet:

  • Wie ist die Vorgehensweise und wie sehen die nationalen Rahmenbedingungen aus, welche überbetrieblichen Akteure sind daran beteiligt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Betrieben?
  • Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten sind bei den Rahmenbedingungen und der Vorgehensweise erkennbar?
  • Welche Bedingungen fördern eine erfogreiche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen und welchen Stellenwert hat dabei ein (nationales) Regelwerk?

Gesetzliche Regelungen reichen als Motiv nicht aus

Folgende Schlussfolgerungen und Anregungen für die Praxis bietet die Studie Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in europäischen Vergleich u. a.

  • Die Parallelstruktur von Unfallversicherungsträgern und staatlicher Arbeitsschutzaufsicht der Länder in Deutschland ist europaweit einmalig. Eine Koordination des dualen Arbeitsschutzsystems wie es durch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) der Fall ist, ist dringend erforderlich.
  • Das Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretung der Beschäftigten in Sachen Arbeitsschutz ist sinnvoll.
  • Eine Konsensbildung auf nationaler Ebene wirkt sich positiv auf die betriebliche Praxis aus. Eine stärkere Vernetzung von betrieblicher, überbetrieblicher und europäischer Ebene ist wünschenswert.
  • Gesetzliche Regelungen sind notwendig. Als Handlungsmotiv für eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen reichen sie jedoch nicht aus.
  • Auf überbetrieblicher und betrieblicher Ebene sind Strategien wie z. B. Schulungen und Beratungen zu entwickeln und umzusetzen, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handlungsfähig und handlungsbereit gemacht werden können.
  • Die Nutzung vorhandener Strukturen und organisationaler Prozesse ist sinnvoll.
  • Durch glaubwürdige Partizipation der Beschäftigten sollte erreicht werden, dass diese eine passive Verhaltensweise überwinden und so erfahren, dass ihre Beteiligung tatsächlich wirksam sein kann.

Vorgehen bei der Ermittlung psychischer Belastungen

Wie man bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorgeht, welche Instrumente und Methoden es gibt, lesen Sie im Beitrag Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Entstehung, Folgen und Möglichkeiten der Ermittlung auf unserem Produkt Haufe Betriebliches Gesundheitsmanagement Office.