Arbeitsunfall war vermeidbar

Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein Zimmerermeister zu einer Geldstrafe verurteilt. Die größere Strafe ist aber, dass er damit leben muss, dass der Unfallausgang hätte vermieden werden können. Sein Mitarbeiter könnte noch leben, wenn er seiner Verantwortung nachgekommen wäre.

Im Sommer 2011 wurde ein Zimmerer von einem Kantholz am Kopf getroffen. Er stürzte vom Gerüst und verletzte sich so schwer, dass er einen Tag später starb.

Er hatte bei der Arbeit keinen Helm auf und war nicht angegurtet.

Zeitdruck und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen

Das Baugerüst war auf Anweisung des Zimmerermeisters errichtet worden. Voraussichtlich aus Zeitdruck wurde die vorgeschriebene Reihenfolge dabei nicht eingehalten, wie die Ermittlungen ergaben. Bei der Demontage ereignete sich der Unfall, dessen Ursache unter anderem mit dem unsachgemäßen Aufbau in Verbindung gebracht wird. Der verantwortliche Meister war auf der Baustelle zugegen und bei den Arbeiten beteiligt.

In seinem Urteil am Amtgericht Freudenstadt äußerte der Richter, dass der Meister seiner Verantwortung als Chef nicht nachgekommen sei. Außerdem habe er die Sicherheitsvorschriften missachtet.

Wer ist wofür verantwortlich

Jeder ist zunächst einmal für sich selbst verantwortlich. Am Arbeitsplatz bedeutet das, dass jeder die notwendige persönliche Schutzausrüstung dabei haben und tragen muss. Aber Helm und Gurt sind nicht sehr beliebt. Man schwitzt, fühlt sich in der Bewegung eingeschränkt und so verzichten Handwerker immer wieder darauf. Doch da muss der Verantwortliche Stopp sagen. Er muss dafür sorgen, dass der Mitarbeiter sich schützt, wenn bei der Arbeit mit Gefahren zu rechnen ist. Macht er das nicht, darf er – wie etwa bei diesem Fall – nicht aufs Gerüst.

Der Zimmermannmeister zeigte in der Verhandlung große Reue. Noch nach gut einem Jahr war er tief betroffen und bewegt von dem Ereignis. Die geringe Geldstrafe von 3.600 Euro wird ihm da kaum Linderung geben.