Homeoffice-Pflicht: Behörden kontrollieren Büros
Noch immer ist die Corona-Pandemie aktuell und es wird alles Mögliche versucht, um die Infektionszahlen weiter zu senken. Eine Maßnahme ist dabei das Arbeiten zu Hause. Wer immer kann, soll im Homeoffice tätig sein und nicht an seinen Büroarbeitsplatz im Unternehmen arbeiten. Doch immer wieder gehen bei den Behörden Hinweise ein, dass sich Unternehmen nicht an die Regel halten. Das soll sich durch Kontrollen ändern.
So laufen die Kontrollen ab
Die Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde können ein Unternehmen angekündigt oder unangekündigt aufsuchen. Ziel der Kontrolle ist es, einen rechtskonformen Zustand herbeizuführen und nicht wegen Verstößen zu bestrafen. Die Kontrolleure holen Auskünfte ein, lassen sich die Gefährdungsbeurteilung zeigen und beraten gegebenenfalls, wer nicht zwingend vor Ort sein muss und mit welchen Maßnahmen im Betrieb die verbleibenden Mitarbeiter vor dem Corona-Virus geschützt werden können. Dafür können u. a. auch Messungen durchgeführt werden.
Ohne zwingende betriebliche Gründe besteht Homeoffice-Pflicht
An oberster Stelle steht es, dass so wenig Beschäftigte wie möglich im Büro im Unternehmen arbeiten. Wenn also keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen, muss der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Bei den Beschäftigten, die weiterhin im Unternehmen arbeiten müssen, ist z. B. darauf zu achten, dass ausreichend Platz vorhanden ist. So kann z. B. jeder Mitarbeiter in einem eigenen Raum sitzen. Zudem sollte die Teamzusammenstellung konstant bleiben. Und der Arbeitgeber sollte die Beschäftigten, die ins Unternehmen kommen müssen, mit FFP2-Masken ausstatten.
Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen
Doch nicht nur der Chef hat Verantwortung. Wenn Beschäftigte trotz Anweisung des Arbeitsgebers keine Abstände einhalten und es zu einer Infektion kommt, kann das für sie arbeitsrechtliche Folgen haben. Verstöße von Unternehmensseite, die trotz behördlicher Anordnung nicht behoben werden, können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 EUR bestraft werden.
Mehr zum Thema Homeoffice während der Corona-Krise
Homeoffice: Das gehört zu einer ergonomischen Mindestausstattung
Homeoffice: Mitarbeiter brauchen klare Strukturen und Regeln
Unterweisung zum Homeoffice
Einen Foliensatz zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter über das gesunde Arbeiten im Homeoffice finden Sie im Haufe Arbeitsschutz Office.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.532
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
8961
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
635
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
268
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
197
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
172
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
171
-
Weniger Sicherheitsbeauftragte: Neuer Schwellenwert beschlossen
159
-
Wie viele Schritte soll man am Tag gehen
1373
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
125
-
Digitale Prävention: Vorausschauende Sicherheit mit KI und AR
27.04.2026
-
Was die Cannabis-Legalisierung brachte
20.04.2026
-
KI im Bauwesen und ihre Folgen für den Arbeitsschutz
16.04.2026
-
DGUV Regel 115-401: Neue Regeln für Büroarbeitsplätze
15.04.2026
-
Elektromagnetische Felder: DGUV Vorschrift 15 außer Kraft
14.04.2026
-
Muskuloskelettale Erkrankungen: Hauptursache für Fehlzeiten
13.04.2026
-
Aachener Modell: Gewaltprävention im Betrieb
09.04.2026
-
Quiet Cracking: Ursachen und was Führungskräfte tun
08.04.2026
-
Weniger Sicherheitsbeauftragte: Neuer Schwellenwert beschlossen
07.04.2026
-
Zeitarbeit im Wandel: Arbeitszufriedenheit und Risiken im Check
01.04.2026