Homeoffice-Pflicht: Behörden kontrollieren Büros
Noch immer ist die Corona-Pandemie aktuell und es wird alles Mögliche versucht, um die Infektionszahlen weiter zu senken. Eine Maßnahme ist dabei das Arbeiten zu Hause. Wer immer kann, soll im Homeoffice tätig sein und nicht an seinen Büroarbeitsplatz im Unternehmen arbeiten. Doch immer wieder gehen bei den Behörden Hinweise ein, dass sich Unternehmen nicht an die Regel halten. Das soll sich durch Kontrollen ändern.
So laufen die Kontrollen ab
Die Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde können ein Unternehmen angekündigt oder unangekündigt aufsuchen. Ziel der Kontrolle ist es, einen rechtskonformen Zustand herbeizuführen und nicht wegen Verstößen zu bestrafen. Die Kontrolleure holen Auskünfte ein, lassen sich die Gefährdungsbeurteilung zeigen und beraten gegebenenfalls, wer nicht zwingend vor Ort sein muss und mit welchen Maßnahmen im Betrieb die verbleibenden Mitarbeiter vor dem Corona-Virus geschützt werden können. Dafür können u. a. auch Messungen durchgeführt werden.
Ohne zwingende betriebliche Gründe besteht Homeoffice-Pflicht
An oberster Stelle steht es, dass so wenig Beschäftigte wie möglich im Büro im Unternehmen arbeiten. Wenn also keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen, muss der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Bei den Beschäftigten, die weiterhin im Unternehmen arbeiten müssen, ist z. B. darauf zu achten, dass ausreichend Platz vorhanden ist. So kann z. B. jeder Mitarbeiter in einem eigenen Raum sitzen. Zudem sollte die Teamzusammenstellung konstant bleiben. Und der Arbeitgeber sollte die Beschäftigten, die ins Unternehmen kommen müssen, mit FFP2-Masken ausstatten.
Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen
Doch nicht nur der Chef hat Verantwortung. Wenn Beschäftigte trotz Anweisung des Arbeitsgebers keine Abstände einhalten und es zu einer Infektion kommt, kann das für sie arbeitsrechtliche Folgen haben. Verstöße von Unternehmensseite, die trotz behördlicher Anordnung nicht behoben werden, können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 EUR bestraft werden.
Mehr zum Thema Homeoffice während der Corona-Krise
Homeoffice: Das gehört zu einer ergonomischen Mindestausstattung
Homeoffice: Mitarbeiter brauchen klare Strukturen und Regeln
Unterweisung zum Homeoffice
Einen Foliensatz zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter über das gesunde Arbeiten im Homeoffice finden Sie im Haufe Arbeitsschutz Office.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.504
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
6071
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
593
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
582
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
531
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
218
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
173
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
160
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
136
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
131
-
Muskel-Skelett-Beschwerden: Homeoffice birgt höhere Risiken
05.08.2026
-
Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege
03.08.2026
-
Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: Prävention und Regeln
30.07.2026
-
Überarbeitete DGUV-Regel für die Luftfahrzeug-Instandhaltung
29.07.2026
-
EU setzt auf Prävention: Neue Programme gegen psychische Belastungen
23.07.2026
-
Was tun, wenn die körperlichen Beschwerden am Arbeitsplatz zunehmen
21.07.2026
-
Ikea führt „Stille Stunde“ deutschlandweit ein
14.07.2026
-
Erfolgreich BEM-Gespräche führen
13.07.2026
-
Gefahrstoffverordnung 2025: Strengere Regeln für den Umgang mit Asbest
09.07.2026
-
Wie Unternehmen sich besser auf den Klimawandel vorbereiten können
06.07.2026