Homeoffice-Pflicht: Behörden kontrollieren Büros
Noch immer ist die Corona-Pandemie aktuell und es wird alles Mögliche versucht, um die Infektionszahlen weiter zu senken. Eine Maßnahme ist dabei das Arbeiten zu Hause. Wer immer kann, soll im Homeoffice tätig sein und nicht an seinen Büroarbeitsplatz im Unternehmen arbeiten. Doch immer wieder gehen bei den Behörden Hinweise ein, dass sich Unternehmen nicht an die Regel halten. Das soll sich durch Kontrollen ändern.
So laufen die Kontrollen ab
Die Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde können ein Unternehmen angekündigt oder unangekündigt aufsuchen. Ziel der Kontrolle ist es, einen rechtskonformen Zustand herbeizuführen und nicht wegen Verstößen zu bestrafen. Die Kontrolleure holen Auskünfte ein, lassen sich die Gefährdungsbeurteilung zeigen und beraten gegebenenfalls, wer nicht zwingend vor Ort sein muss und mit welchen Maßnahmen im Betrieb die verbleibenden Mitarbeiter vor dem Corona-Virus geschützt werden können. Dafür können u. a. auch Messungen durchgeführt werden.
Ohne zwingende betriebliche Gründe besteht Homeoffice-Pflicht
An oberster Stelle steht es, dass so wenig Beschäftigte wie möglich im Büro im Unternehmen arbeiten. Wenn also keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen, muss der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Bei den Beschäftigten, die weiterhin im Unternehmen arbeiten müssen, ist z. B. darauf zu achten, dass ausreichend Platz vorhanden ist. So kann z. B. jeder Mitarbeiter in einem eigenen Raum sitzen. Zudem sollte die Teamzusammenstellung konstant bleiben. Und der Arbeitgeber sollte die Beschäftigten, die ins Unternehmen kommen müssen, mit FFP2-Masken ausstatten.
Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen
Doch nicht nur der Chef hat Verantwortung. Wenn Beschäftigte trotz Anweisung des Arbeitsgebers keine Abstände einhalten und es zu einer Infektion kommt, kann das für sie arbeitsrechtliche Folgen haben. Verstöße von Unternehmensseite, die trotz behördlicher Anordnung nicht behoben werden, können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 EUR bestraft werden.
Mehr zum Thema Homeoffice während der Corona-Krise
Homeoffice: Das gehört zu einer ergonomischen Mindestausstattung
Homeoffice: Mitarbeiter brauchen klare Strukturen und Regeln
Unterweisung zum Homeoffice
Einen Foliensatz zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter über das gesunde Arbeiten im Homeoffice finden Sie im Haufe Arbeitsschutz Office.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.001
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
8711
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
362
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
328
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
232
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
197
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
122
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
118
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
115
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
96
-
Enttabuisierung psychischer Gesundheit: Schlüssel zum Unternehmenserfolg
23.12.2025
-
Diagnoseinstrumente der Organisationsberatung: Grundlage für ein wirkungsvolles BGM
18.12.2025
-
Sprechender Arbeitsschutz
16.12.2025
-
Mobilität und KI in der ambulanten Pflege
08.12.2025
-
Job-Crafting: Selbstgestaltung für mehr Arbeitsfreude
04.12.2025
-
Arbeitsbedingungen in der Paketbranche haben sich weiter verschlechtert
02.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Büro: Bei feierlicher Stimmung an die Sicherheit denken
27.11.2025
-
Weniger Unfälle, mehr Berufskrankheiten
26.11.2025
-
Sitzen zwischen Büro und Homeoffice: Ein unterschätztes Risiko
25.11.2025
-
Curved Monitore: Ergonomische Vorteile für den Arbeitsalltag?
19.11.2025