Überblick

Ein Gerüst ist eine zeitlich befristete Hilfskonstruktion[1] aus Holz oder Metall (Stahl, Aluminium) und dient als Plattform zum Arbeiten, bietet aber gleichzeitig Schutz gegen Absturz von Personen und vor Herabfallen von Gegenständen (Fanggerüst). Heute werden Gerüstbauarten nach dem Tragsystem (Stand-, Hänge-, Ausleger-, Konsolgerüst) und nach der Ausführungsart (Stahlrohr-Kupplungs-, Leiter-, Rahmen-, Modulgerüst) unterschieden. Daraus können drei in der Praxis übliche Gerüsttypen abgeleitet werden: Systemgerüste aus vorgefertigten modulartig miteinander verbundenen Elementen, Stahlrohr-Kupplungsgerüste aus flexibel an die Bauform anpassbaren Elementen und Traggerüsten zur Unterstützung von Schalungsformen im Betondeckenbau (Schalungsgerüste).[2]

Gerüste werden u. a. zum Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Hochhäusern, Brücken, Kirch- und Fernsehtürmen errichtet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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