Als Einrichtungen und Mittel zur Ersten Hilfe müssen auf der Baustelle vorhanden sein (s. auch A004 der BG BAU- Medien):

  • Ersthelfer (10 % der Beschäftigten) mit der Grundausbildung von mind. 8 Doppelstunden. Fortbildung innerhalb von 2 Jahren mit mind. 4 Doppelstunden,
  • Meldevorrichtungen, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Funk u. a.),
  • Erste-Hilfe-Mittel (Verbandkasten),
  • Verbandbuch/Rettungsblock,
  • Rettungstransportmittel (Krankentrage, ab 21 Beschäftigten),
  • Sanitätsraum (ab 51 Beschäftigten), in dem Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird,
  • Betriebssanitäter (ab 101 Beschäftigten) mit der Ausbildung für den Sanitätsdienst. Es können z. B. auch Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten der Hilfsorganisationen (DRK, ASB, JUH, MHD) eingesetzt werden.

Die Standorte der Verbandkästen, Krankentragen und des Sanitätsraumes sowie Namen und Aufenthaltsort der Ersthelfer bzw. Betriebssanitäter und eine Anleitung zur Ersten Hilfe mit Rufnummern und Adressen des Rettungsdienstes, des Krankenhauses, sowie des Notarztes müssen auf der Baustelle gut sichtbar ausgehängt werden.

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