Die Organisation der Ersten Hilfe in der Feuerwehr darf sich nicht allein auf den Feuerwehreinsatz beschränken. Möglich sind auch Unfälle der Feuerwehrangehörigen im Werkstatt- und Übungsdienst, auf Dienstfahrten und auf den Wegen zum und vom Feuerwehrdienst.

Diese Arbeitshilfe fasst die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Organisation der Ersten Hilfe zusammen.

Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials auf Vollständigkeit und Ablauf von Verfallsdaten

Unfallbeispiele:

  • Auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz war der Feuerwehrmann schwer gestürzt und hatte sich stark blutende Platz- und Schürfwunden zugezogen. Als er am Feuerwehrhaus eintraf, war das Löschfahrzeug bereits ausgerückt. Da im Haus ansonsten kein Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stand, musste auf einen PKW-Verbandkasten zurückgegriffen werden.
  • Bei Reinigungsarbeiten im Feuerwehrhaus Spritzer eines Sanitärreinigers in die Augen bekommen.
  • Während des Werkstattdienstes mehrere Finger beim Einschieben der Tragkraftspritze in das Löschfahrzeug gequetscht.

Schutzziel:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Meldeeinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Transportmittel, das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Nach einem Unfall muss sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden können.

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen nach Unfällen insbesondere, wenn

  • Kommunikations- oder Meldeeinrichtungen fehlen,
  • Erste Hilfe nicht, nicht schnell genug und/oder nicht fachgerecht geleistet werden kann,
  • Einrichtungen und Mittel zur Leistung der Ersten Hilfe nicht verfügbar sind.

Weitere Informationen:

  • UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
  • Information "Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" (GUV-I 8504)
  • Information "Anleitung zur Ersten Hilfe" (Aushang DIN A2; BGI/GUV-I 510-1)
  • Information "Anleitung zur Ersten Hilfe" (BGI/GUV-I 503)
  • Information "Verbandbuch" (BGI/GUV-I 511-1)

Erste Hilfe muss nach Unfällen schnell, fachgerecht und mit geeigneten Mitteln geleistet werden können.

Artikel einer Tageszeitung zu einem Unfall mit mehreren Feuerwehrangehörigen

Organisation der Ersten Hilfe

Der Umfang organisatorischer Maßnahmen ist abhängig von den personellen und betrieblichen Verhältnissen einer Feuerwehr. In Betracht kommen z. B.:

  • Melde-Einrichtungen,

    über die Hilfe herbeigerufen werden kann, z. B. Telefon, Mobiltelefon, Funk,

  • Erste-Hilfe-Material,

    z. B. Verbandkästen,

  • Ersthelfer,

    die in Erster Hilfe ausgebildet sind und sich regelmäßig fortbilden,

  • Erste-Hilfe-Räume,

    in denen Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird,

  • Rettungsmittel,

    z. B. Rettungsdienstfahrzeuge (Krankenkraftwagen) und Transportmittel (Krankentrage) an Einsatzstellen zum Eigenschutz.

    Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen):

  • Verbandkästen sind an leicht zugänglicher Stelle vorzuhalten.
  • Ausreichend ist für alle Feuerwehreinrichtungen eine Mindestausstattung mit einem kleinen Verbandkasten DIN 13 157 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C".
  • In Feuerwehreinrichtungen mit mehr als 20 Feuerwehrangehörigen empfiehlt sich ein großer Verbandkasten DIN 13 169 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten E".
  • Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden, z. B. wenn räumlich getrennte oder ausgedehnte Einrichtungen auszustatten sind.
  • Verbandkästen bzw. Aufbewahrungsstellen der Verbandmittel müssen deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf grünem Feld gekennzeichnet sein.
  • Verbandmittel müssen rechtzeitig ergänzt und erneuert werden; dies gilt insbesondere für die Inhalte älterer Verbandkästen.
  • Medikamente sind keine Mittel zur Ersten Hilfe und gehören nicht in Verbandkästen.
  • Sofern noch kein Rettungsdienst an der Einsatzstelle vorhanden ist, ist auf Verbandkästen bzw. Notfalltaschen zurückzugreifen.

Verbandkasten an leicht zugänglicher Stelle – das Rettungszeichen E03 "Erste Hilfe" weist darauf hin.

Ausbildung in Erster Hilfe

  • Von Feuerwehrangehörigen wird qualifiziertes Helfen erwartet.
  • Jeder muss sich seiner Erste-Hilfe-Kenntnisse so sicher sein, dass lebensrettende Sofortmaßnahmen jederzeit durchgeführt werden können.

Erste-Hilfe-Ausbildung:

  • Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang.
  • Die Ersthelfer-Ausbildung ist auch Bestandteil der Feuerwehr-Grundausbildung.
  • Durchgeführt werden Erste-Hilfe-Lehrgänge von den Hilfsorganisationen und anderen für die Ausbildung in der Ersten Hilfe anerkannten Stellen, z. B.:

    • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
    • Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
    • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH),
    • Malteser Hilfsdienst (MHD),
    • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
    • Berufsfeuerwehren.
  • Gegenstand der Ausbildung sind abgestimmte Ausbildungsinhalte. Die Ausbildung enthält die Herz-Lungen-Wiederbelebung.
  • Die Unterweisung in den Sofortmaßnahmen am Unf...

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