Zusammenfassung

 
Begriff

Erste-Hilfe-Räume (früher Sanitätsräume) sind Räume, in denen bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird. Fahrzeuge (Sanitätswagen) oder transportable Raumzellen (Sanitätscontainer) sowie besonders hergerichtete, vom übrigen Raum nicht abgetrennte Sanitätsbereiche gelten als vergleichbare Einrichtungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zu Erste-Hilfe-Räumen sind enthalten in § 6 ArbStättV und ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".

1 Wann muss ein Erste-Hilfe-Raum eingerichtet werden?

Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Bereiche sind entsprechend der Art der Gefährdungen in der Arbeitsstätte oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der auszuübenden Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe zur Verfügung zu stellen.

In einem Unternehmen muss mind. ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung vorhanden sein, wenn

  • mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind oder
  • mit besonderen Unfallgefahren zu rechnen ist und mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt sind,
  • bei Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten.

2 Lage und Kennzeichnung

Erste-Hilfe-Räume müssen an ihren Zugängen als solche gekennzeichnet und für Personen mit Rettungstransportmitteln leicht zugänglich sein. Es ist zu empfehlen, dass sich die Erste-Hilfe-Räume möglichst im Erdgeschoss befinden, sodass sie mit einer Krankentrage oder einem Fahrzeug möglichst schnell erreicht werden können.

An einer deutlich gekennzeichneten Stelle müssen Anschrift und Telefonnummer der örtlichen Rettungsdienste angegeben sein.

Erste-Hilfe-Räume sind mit dem Rettungszeichen E003 "Erste Hilfe", d. h. mit einem weißen Kreuz auf grünem Untergrund, zu kennzeichnen. Die Zugänge zum Erste-Hilfe-Raum müssen durch einen weißen waagerechten Pfeil auf einem rechteckigen grünen Untergrund mit weißer Umrandung gekennzeichnet werden.

3 Bauliche Gestaltung

Um die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen aufnehmen zu können, müssen folgende Räume zur Verfügung stehen:

  • Erste-Hilfe-Raum: Raum mit einer Grundfläche von mind. 20 qm und einer lichten Höhe von 2,5 m
  • Sanitätscontainer: Raum mit einer Grundfläche von mind. 5,35 × 2,35 m und einer lichten Höhe von 2,30 m

Für die barrierefreie Gestaltung der Erste-Hilfe-Räume sowie Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" Anhang A4.3: "Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".

3.1 Zugänge

Um den Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung besser erreichen zu können, sollen sich vor diesem möglichst keine Stufen befinden. Höhenunterschiede sollen durch eine Rampe ausgeglichen werden.

Die Transportwege zum Erste-Hilfe-Raum sollen möglichst so gestaltet werden, dass die verletzte Person einen ausreichenden Schutz vor Witterungseinflüssen (z. B. Regen, Schnee) hat.

3.2 Eingänge

Die Eingangstüren zu Erste-Hilfe-Räumen sollen dicht schließen und feststellbar sein. Sie sollen eine lichte Weite von mind. 1,2 m und eine Höhe von mind. 2 m aufweisen.

3.3 Fußböden, Wände, Decken

Wichtig ist, dass Fußböden, Wände und Decken leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.

4 Einrichtung und Ausstattung

4.1 Einrichtung

Folgende Einrichtungen müssen mind. in Erste-Hilfe-Räumen oder vergleichbaren Einrichtungen installiert werden:

  • Waschbecken mit Spiegel und Konsole, Seifenspender, Desinfektionsmittelspender, fließendes Kalt- und Warmwasser (bis 60 °C) aus der Mischbatterie;
  • Telefon, von dem aus inner- und außerbetriebliche Stellen angewählt werden können.

Zudem sollte sich in der Nähe des Erste-Hilfe-Raums eine Toilette befinden.

4.2 Ausstattung

Folgende Ausstattung gehört in einen Erste-Hilfe-Raum:

  • Schreibtisch
  • Schreibstuhl
  • Papierkorb
  • "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen"
  • Verbandbuch oder Verbandkartei
  • Krankentrage (DIN 13025)
  • fahrbares Gestell für Krankentragen (DIN 13034 oder DIN 13046)
  • Liege (Kopf- und Fußende verstellbar)
  • Infusionsständer (höhenverstellbar)
  • verschließbare Schränke zur übersichtlichen Aufbewahrung von Materialien und Medikamenten
  • Abwurfbehälter

4.3 Erste-Hilfe-Material und Transportmittel

Folgendes Material ist ebenfalls vorzuhalten:

  • Einwegdecken
  • Einweglaken für Tragen und Liegen
  • Decken
  • Schienen zum Ruhigstellen von Extremitäten
  • Defibrillator (AED)
  • HWS-Immobilisationskragen
  • Vakuummatratze
  • Inhalt von mind. 2 Verbandkästen DIN 13169-E (ohne Scheren)
  • Guedeltuben Größen 2, 3 und 5
  • Sauerstoffmasken
  • Beatmungsbeutel
  • Beatmungsmasken
  • Absauggerät mit Absaugkathetern
  • Infusionslösung 500 ml zur Schockbekämpfung
  • Infusionsbesteck mit steriler Venenpunktionskanüle
  • Einmalspritzen und Kanülen
  • Alkoholtupfer
  • Blutdruckmessgerät
  • Stethoskop
  • Augenspülflasche

4.4 Pflegegeräte

Folgende Pflegegeräte gehören zur Grundausstattung des Erste-Hilfe-Raumes:

  • Wärmflasche
  • Steckbecken mit Deckel
  • Einweg-Urinale
  • Einweg-Nierenschalen
  • Einweg-Trinkbecher
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzmäntel
  • Einwegkleidung

4.5 Reinigungs- und Desinfektionsmaterial

Folgendes Reinigungs- und Desinfektionsmaterial sollte vorhanden sein:

  • Seife für Seifenspender
  • Reinigungsmittel
  • Hautschutzcreme
  • Nagelbürste
  • Nagelschere
  • Nagelfeile
  • Zellstoff

4.6 Arzneimittel

Arzneimittel werden entsprechend der ärztlichen Vorgabe vorgehalten und unter Verschluss aufbewahrt.

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