Einsprüche zur Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer KV oder PV
Dies aufgrund
- des § 367 Abs. 2b und des § 172 Abs. 3 AO und
- des Urteils des BFH vom 02.09.2014 (Az. IX R 43/13).
Entsprechendes gilt für am 09.04.2015 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung für einen Veranlagungszeitraum ab 2010.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.
Die Klage ist bei dem Finanzgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Finanzamt befindet, das den von dieser Allgemeinverfügung betroffenen Verwaltungsakt erlassen hat. Sie ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts zu erklären und gegen das zuständige Finanzamt zu richten.
Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt ein Jahr. Sie beginnt am Tag nach der Herausgabe des Bundessteuerblattes, in dem diese Allgemeinverfügung veröffentlicht wird. Die Frist für die Erhebung der Klage gilt als gewahrt, wenn die Klage innerhalb der Frist bei dem zuständigen Finanzamt angebracht oder zur Niederschrift gegeben wird.
Die Klage muss
- den Kläger,
- den Beklagten,
- den Gegenstand des Klagebegehrens,
- den mit der Klage angegriffenen Verwaltungsakt und
- diese Allgemeinverfügung
bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Die Klageschrift soll in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Ihr sollen die Urschrift oder eine Abschrift des angefochtenen Verwaltungsakts und eine Abschrift dieser Allgemeinverfügung beigefügt werden.
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.4.2015
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3095
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.538
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3226
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.286
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.135
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.128
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
895
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
558
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
556
-
Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
13.01.2026
-
Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
-
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
-
Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
-
Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026