Zu dem als Betriebsausgaben absetzbaren steuerlichen Aufwand gehören dagegen unter anderem:

  • die Umsatzsteuer, soweit sie nicht auf Entnahmen[1] beispielsweise von Wirtschaftsgütern entfällt; allerdings ist diese bei bilanzierenden Unternehmen erfolgsneutral und nur bei Einnahmen-Überschussrechnern Betriebsausgabe;
  • die betriebliche Kraftfahrzeugsteuer;
  • Grundsteuer für Betriebsgrundstücke.

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