Zu dem als Betriebsausgaben absetzbaren steuerlichen Aufwand gehören dagegen unter anderem:
- die Umsatzsteuer, soweit sie nicht auf Entnahmen[1] beispielsweise von Wirtschaftsgütern entfällt; allerdings ist diese bei bilanzierenden Unternehmen erfolgsneutral und nur bei Einnahmen-Überschussrechnern Betriebsausgabe;
- die betriebliche Kraftfahrzeugsteuer;
- Grundsteuer für Betriebsgrundstücke.
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