Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Eigener Kontenplan SKR 03
  0976
IKR  
3970 SKR 04
  3092
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Eigener Kontenplan SKR 03
  4900
IKR  
6930 SKR 04
  6300
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Nach § 5 Abs. 4a EStG dürfen – abweichend vom Handelsrecht – keine Rückstellungen für drohende Verlust aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Diese Einschränkung bezieht sich auf Einzelrückstellungen und Rückstellungen aus Dauerschuldverhältnissen. Nicht von der Einschränkung erfasst werden Erfüllungsrückstände und eingegangene Garantie- und Bürgschaftsverpflichtungen. Es kommt somit auf die richtige Abgrenzung an. Führt ein Ungleichgewicht zwischen vereinbarter Leistung und Gegenleistung zu einem Verlust, bucht der Unternehmer (für die Handelsbilanz) diesen Verlust auf das Konto "Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften" 0976 (SKR 03) bzw. 3092 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Sonstige betriebliche Aufwendungen

an Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

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