Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
0976 | |
IKR | |
3970 | SKR 04 |
3092 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
4900 | |
IKR | |
6930 | SKR 04 |
6300 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Nach § 5 Abs. 4a EStG dürfen – abweichend vom Handelsrecht – keine Rückstellungen für drohende Verlust aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Diese Einschränkung bezieht sich auf Einzelrückstellungen und Rückstellungen aus Dauerschuldverhältnissen. Nicht von der Einschränkung erfasst werden Erfüllungsrückstände und eingegangene Garantie- und Bürgschaftsverpflichtungen. Es kommt somit auf die richtige Abgrenzung an. Führt ein Ungleichgewicht zwischen vereinbarter Leistung und Gegenleistung zu einem Verlust, bucht der Unternehmer (für die Handelsbilanz) diesen Verlust auf das Konto "Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften" 0976 (SKR 03) bzw. 3092 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
an Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften |
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