Eine Kostenrechnung in kleinen und mittelständischen Unternehmen dient demselben Zweck wie in der Großindustrie, nämlich als internes Kontroll- und Informationsinstrument für die Unternehmensführung. Kaum ein Konzern kann es sich leisten, nicht täglich über den Stand der Kosten, Erlöse, Produktionsabläufe etc. ausreichend informiert zu sein. Wichtige Entscheidungen im Betrieb lassen sich nur aufgrund von kostenrechnerisch relevanten Daten treffen.

Die Hauptaufgabe der Kostenrechnung besteht darin, Informationen bereitzustellen, welche ein zuverlässiges Bild von den wirtschaftlichen Vorgängen des Betriebsgeschehens vermitteln. So wie in den Fertigungshallen eines Betriebes Sachgüter erzeugt werden, so muss auch in der "Dienstleistungsabteilung Kostenrechnung" eine Leistung erstellt werden, nämlich die Produktion von Informationen mit dem Ziel, sie für die Planung, Steuerung und Kontrolle innerhalb des Betriebes zu verwenden. Die Kostenrechnung soll Unterlagen liefern für die Kalkulation und Preisbildung und zur Wirtschaftlichkeitskontrolle.

Kalkulation und Preisbildung

In der Kostenrechnung werden die Kosten erfasst und jedem Kostenträger (Produkt, Leistung) diejenigen Kostenteile zugerechnet, die er verursacht hat (Verursachungsprinzip). Dabei werden innerhalb des Betriebes Strukturen und Abläufe sichtbar gemacht und dem Unternehmer Daten für die Entscheidungsfindung geliefert. Die in der Kostenrechnung erfassten Kosten geben die Unterlagen für die Errechnung der Selbstkosten und ermöglichen eine zielführende Preispolitik:

 

Inhalte der Preispolitik sind:

  1. Feststellung der Preisuntergrenzen
  2. Bestimmung interner Verrechnungspreise
  3. Lagerbewertung und Bewertung selbst erstellter Anlagen
  4. Wirtschaftlichkeitskontrolle

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