Das Steuerrecht kennt keinen Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust), sondern nur den Gewinnbegriff. Steuerrechtlich wird der Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich nach folgender Formel ermittelt:[1]
Betriebsvermögen am Schluss des Kalender-/Wirtschaftsjahres | |
– | Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Kalender-/Wirtschaftsjahres |
+ | Entnahmen |
– | Einlagen |
= | Gewinn/Verlust |
Der so ermittelte Betrag ergibt sich aus der Buchführung und ist identisch mit dem ausgewiesenen Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung.
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