Das Steuerrecht kennt keinen Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust), sondern nur den Gewinnbegriff. Steuerrechtlich wird der Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich nach folgender Formel ermittelt:[1]

 
  Betriebsvermögen am Schluss des Kalender-/Wirtschaftsjahres
Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Kalender-/Wirtschaftsjahres
+ Entnahmen
Einlagen
= Gewinn/Verlust

Der so ermittelte Betrag ergibt sich aus der Buchführung und ist identisch mit dem ausgewiesenen Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung.

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