Im Lagebericht der mittelgroßen bzw. großen GmbH müssen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GmbH so dargestellt werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der GmbH vermittelt wird.[1] Hierzu gehört eine am Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit ausgerichtete Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft. Finanzielle Leistungsindikatoren sind in diese Analyse einzubeziehen und zu erläutern. Außerdem muss auf die voraussichtliche Entwicklung der GmbH mit wesentlichen Chancen und Risiken eingegangen werden. Die für den Lagebericht zuständigen Geschäftsführer müssen versichern, die geforderten Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben.

Der Lagebericht muss nach § 289 Abs. 2 HGB auch eingehen auf

  • Risikomanagementziele und -methoden sowie Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken, jeweils in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten;
  • den Bereich Forschung und Entwicklung;
  • Zweigniederlassungen der GmbH.

    Von der Corona-Krise besonders betroffene GmbH müssen im Lagebericht auf die Auswirkungen der Pandemie auf die wirtschaftliche Lage eingehen. Dies umfasst eine Darstellung zu den Auswirkungen im abgelaufenen Geschäftsjahr und den voraussichtlichen Auswirkungen im Folgejahr. Die Darstellung kann den allgemeinen Einfluss der Pandemie auf die jeweilige Branche, auf den eigenen Geschäftsverlauf sowie auf bestimmte Bereiche wie Umsatzlage, Entwicklung des Ergebnisses, innerbetriebliche Schutzmaßnahmen, Absatz- und Beschaffungsmärkte umfassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge