Begriff

Das Handelsgesetzbuch (HGB) teilt Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften in 4 Größenklassen ein und gibt dazu 3 Größenmerkmale vor: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer.

Je nachdem, in welche Größenklasse ein Unternehmen fällt, zählt es zu den Kleinst-, kleinen, mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaften. Abhängig von der Größenklasse ergeben sich Pflichten oder Erleichterungen, die eine Gesellschaft hinsichtlich der Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses hat. Je größer ein Unternehmen ist, umso

  • ausführlicher müssen die Unternehmensdaten (§§ 264, 266 HGB) des Wirtschaftsjahres offengelegt werden.
  • höher sind die Ansprüche an die Rechnungslegung, den Prüfungspflicht und die Offenlegung.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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