Bei der Auswahl des Namens ist besondere Sorgfalt zu verwenden, die firmenrechtlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch sind zu beachten. Das Handelsgesetzbuch lässt sowohl Sach- als auch Personen- und Phantasiefirmen zu.

  • Bei der Sachfirma leitet sich der Name der Gesellschaft vom Unternehmensgegenstand ab, wie z. B. "Autohaus am Hermannplatz GmbH", wobei hier zur Unterscheidbarkeit ein geographischer Zusatz dient.
  • Bei der Personenfirma geben der oder die Gesellschafter der Gesellschaft ihren Namen, wobei häufig ein Zusatz gewählt wird, der auf den Unternehmensgegenstand hinweist, wie z. B. Max Müller Bau GmbH.
  • Bei der Phantasiefirma wird der Name frei gewählt, ohne dass ein Rückschluss auf die beteiligten Personen oder den Unternehmensgegenstand möglich sein muss, wobei auch hier häufig Zusätze bezüglich des Unternehmensgegenstandes oder des Standorts gewählt werden. Eine Phantasiefirma wäre z. B.: Apollo Fitness GmbH.

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