Bei der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ist zu unterscheiden zwischen

  • Grundlagenforschung,
  • angewandter Forschung und
  • Entwicklung.

Die Forschung beschäftigt sich mit dem generellen Erwerb neuer Erkenntnisse. Während die Grundlagenforschung die abstrakte Zielsetzung verfolgt, die Wissensbasis zu erweitern, zielt die angewandte Forschung auf die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse mit praktischem Bezug. Grundlagenforschung findet vorwiegend in Hochschulen oder anderen Instituten, wie beispielsweise der Max-Planck-Gesellschaft, statt. Ihre Ergebnisse können meist nicht geschützt oder wirtschaftlich genutzt werden. Grundlagenforschung ist daher selten Gegenstand privatrechtlicher Bemühungen. Angewandte Forschung kann auftragsgebunden oder frei erfolgen.

 
Praxis-Beispiel

Forschungskosten sind z. B.

  • Aufwendungen im Zusammenhang mit der Suche nach grundlegenden Naturgesetzmäßigkeiten,
  • Kosten für Machbarkeitsstudien oder
  • Aufwendungen bei der Suche nach neuen Materialien, Verfahren oder Sicherheitstechniken.

Entwicklungskosten beinhalten sowohl

  • Aufwendungen für die Neuentwicklung als auch
  • Aufwendungen für die Weiterentwicklung von Erzeugnissen.

Kosten der Neuentwicklung stehen in der Regel noch in keinem konkreten Zusammenhang zu einem Produkt. Weiterentwicklungskosten können zu unwesentlichen Verbesserungen führen oder zu einer wesentlichen Änderung beitragen.

 
Praxis-Beispiel

Entwicklungskosten können z. B. sein

  • Gebühren des Patentamts für die Eintragung von Schutzrechten,
  • Ausgaben für Probanden, Prüfstände und Testanlagen,
  • Aufwendungen zur Herbeiführung der Serienreife,
  • Kosten der Auftragsforschung Dritter hinsichtlich eines bestimmten Produkts.

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