Infrage kommt bei einem Drucker die lineare oder die degressive Abschreibung. Nach der amtlichen Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter beträgt die Nutzungsdauer von Peripheriegeräten eines Computers, wie z. B. die eines Druckers, 3 Jahre. Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022, Tz. 2 Nr. 10 c zählt ein Drucker als Pheripheriegerät unter die Vereinfachungsregel. Er kann daher bereits im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.

 
Praxis-Beispiel

Lineare AfA wird für den Laserdrucker angewendet

Herr Huber erwirbt im Februar 2022 einen neuen Laserdrucker für netto 1.200 EUR. Die lineare Jahresabschreibung beträgt 1.200 EUR : 3 = 400 EUR. Im Jahr der Anschaffung darf Herr Huber die Abschreibung jedoch nur zeitanteilig nach Monaten beanspruchen. Er bucht die Abschreibung in Höhe von 400 EUR : 12 Monate × 11 Monate = 366,67 EUR wie folgt:

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen 366,67 0490/0690 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 366,67

Statt der linearen Abschreibung kann der Unternehmer, sofern er das Wirtschaftsgut nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 oder nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft hat, auch die degressive Abschreibung wählen:[1]

 
Praxis-Beispiel

Die degressive Abschreibung wird für den neu angeschafften Drucker angewendet

Es liegt derselbe Sachverhalt vor: Kauf im Februar 2022, jedoch schreibt Herr Huber die Anschaffungskosten in fallenden Jahresbeträgen ab. Herr Huber kann daher bis zum zweieinhalbfachen des Prozentsatzes wählen, der bei der linearen Abschreibung in Betracht gekommen wäre, höchstens jedoch 25 %. Wie bei der linearen Abschreibung ist für Wirtschaftsgüter, die im Laufe des Jahres angeschafft wurden, die Abschreibung zu kürzen. Bemessungsgrundlage ist in jedem Jahr der Restbuchwert zum 31.12. des Vorjahres.[2] Der Prozentsatz ermittelt sich daher wie folgt: (1.200 EUR : 3 Jahre) : 1.200 EUR × 100 = 33,33 % × 2,5 = 83,33 %, höchstens jedoch 25 %. Die Abschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung daher maximal 1.200 EUR × 25 % × 11/12 = 275 EUR, der Restbuchwert beträgt dann 925 EUR. Im 2. Jahr beträgt die Abschreibung 925 EUR × 25 % = 231,25 EUR, der Restbuchwert beträgt dann 693,75 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen 275 0490/0690 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 275

Abwandlung:

Herr Huber kauft den Laserdrucker im Juni 2024:

Herr Huber darf nun degressive Abschreibung nur in Höhe des zweifachen des Prozentsatzes wählen, der bei der linearen Abschreibung in Betracht gekommen wäre, darüber hinaus ist die Abschreibung auf 20 % gedeckelt. Diese Änderung wurde durch das Wachstumschancengesetz eingefügt.

Der Prozentsatz ermittelt sich daher wie folgt: (1.200 EUR : 3 Jahre) : 1.200 EUR × 100 = 33,33 % × 2 = 66,66 %, höchstens jedoch 20 %. Die Abschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung daher maximal 1.200 EUR × 20 % × 11/12 = 220 EUR, der Restbuchwert beträgt dann 980 EUR. Im 2. Jahr beträgt die Abschreibung 980 EUR × 20 % = 196 EUR, der Restbuchwert beträgt dann 784 EUR.

Bei dieser Abschreibungsart wird grundsätzlich der größte Teil der Abschreibung im Jahr der Anschaffung in Anspruch genommen, wobei sich ein Vorteil gegenüber der linearen Abschreibung jedoch erst bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren auswirkt. Der Nachteil an dieser Methode ist, dass die Abschreibung nie auf 0 EUR kommt, daher darf Herr Huber im letzten Jahr der Nutzung auf 0 EUR abschreiben oder auf die lineare Abschreibung wechseln.[3]

Wenn der Unternehmer die Abschreibung mit der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG kombiniert, kann er zusätzlich 40 % abschreiben.

 
Praxis-Beispiel

Sonderabschreibung für Laserdrucker

Es liegt derselbe Sachverhalt wie im vorherigen Beispiel vor. Da Herr Huber die Voraussetzungen für eine Sonderabschreibung erfüllt, nimmt er diese auch in Anspruch. Er macht die volle Sonderabschreibung von 40 % im Jahr der Anschaffung geltend. Da die Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung nicht zeitanteilig gekürzt wird, kann Herr Huber zusätzlich (1.200 EUR × 40 % =) 480 EUR buchen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4851/6241 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG 480 0490/0690 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 480
 
Hinweis

Nach dem BMF Schreiben vom 22.2.2022 kann Herr Huber den Drucker aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung sofort komplett abschreiben.

 
Praxis-Beispiel

Sofortabschreibung nach Vereinfachungsregel

Es liegt derselbe Sachverhalt wie im vorherigen Beispiel vor. Herr Huber macht nun von der Vereinfachungsregel gebrauch und schreibt den Drucker im Jahr der Anschaffung komplett ab.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Ha...

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