Einleitung | Siehe Merkblätter: Pflichtendelegation und die verschiedenen Checklisten für Führungskräfte zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Compliance-Prüfsteine ("Quality Gates", Neue Produkte und Verfahren), Verhinderung von Korruption. |
Sorgfaltspflichten für die Auswahl, die Zusammenarbeit und die Kontrolle von Lieferanten, Dienstleistern und Beauftragten in der Lieferkette | Für die Compliance Risiken eines Unternehmens spielen dessen Geschäftspartner eine wichtige Rolle. Sorgfaltspflichten für die Auswahl, die Zusammenarbeit mit und die Kontrolle von Lieferanten, Dienstleistern und Beauftragten in der Lieferkette, bestehen aus verschiedenen Gründen: 1. Mittelbare rechtliche Vorgaben: Auswahl, Sorgfalts- und Aufsichtspflichten zur Korruptionsvermeidung im Rahmen der Geschäftsleiterverpflichtung zur Verhinderung straf- oder bußgeldbedrohter Aktivitäten (Ordnungswidrigkeitenrecht, strafrechtliche Garantenstellung, GmbH-Gesetz und Aktiengesetz; entsprechend U.S. Foreign Corrupt Practices Act und UK Bribery Act). Diese Pflichten stehen heute im Vordergrund der Anforderungen für das sogenannte Business Partner Screening. 2. Unmittelbare gesetzliche Vorgaben:
3. Kundenvorgaben – Die Weitergabe des Compliance Drucks in der Lieferantenkette: Kunden geben den Compliance-Druck in der Lieferantenkette weiter und verlangen von ihren Dienstleistern und Lieferanten eigene Compliance-Maßnahmen einschließlich Sorgfaltsbemühungen bei Auswahl und Überwachung eigener Geschäftspartner. 4. Erwartung der öffentlichen Meinung: Die öffentliche Meinung verlangt unter Berufung auf gesellschaftliche Nachhaltigkeit (Corporate Social Responsibility) von Unternehmen die Sorge um Einhaltung der in den Endverbrauchermärkten üblichen sozialen und gesellschaftlichen Standards. 5. Qualitätsmanagement in der Lieferantenkette:
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Geschäftspartner-Auswahl | Vor diesem Hintergrund stellt sich bei der Auswahl von Geschäftspartnern im Einkauf aus Compliance-Sicht folgende Frage: |
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Fragestellung: Welche Themen sollten bei der Ausgestaltung geschäftspartnerbezogener Sorgfaltspflichten im Rahmen der Einkaufsstandardprozesse und welche in besonderen Compliance-Prüfverfahren angesprochen werden? Vorschlag:
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Vorschlag: Als ergänzende Compliance-bezogene Fragen kommen für den Standardprozess z. B. in Frage:
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Vorschlag:
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Laufende Zusammenarbeit | Die Sorgfaltspflichten beziehen auch die Gestaltung der laufenden Zusammenarbeit ein. |
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Fragestellung: Soll von Lieferanten und Dienstleistern verlangt werden, dass diese die Verhaltensgrundsätze und/oder Compl... |
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