Bei der Bargründung einer GmbH reicht es nach § 7 Abs. 2 GmbHG aus, wenn die Gesellschafter nur 50 % des Mindeststammkapitals aufbringen. Der fehlende Betrag ist die sog. "ausstehende Einlage". Diese ist auf der Passivseite der Bilanz offen vom "Gezeichneten Kapital" abzusetzen.[1]

Werden 15.000 EUR des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt, sind die ausstehenden Einlagen i. H. v. 10.000 EUR folgendermaßen zu buchen:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1200 Bank 15.000 0800 Gezeichnetes Kapital 25.000
0820 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 10.000      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1800 Bank 15.000 2900 Gezeichnetes Kapital 25.000
2910 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 10.000      

Bei dieser Buchung wurde davon ausgegangen, dass die ausstehenden Einlagen noch nicht eingefordert worden sind. Beschließt die Gesellschafterversammlung die Einzahlung der ausstehenden Einlagen, so müssen sie zunächst nach § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB in Forderungspositionen umgebucht werden. Diese Buchung sieht wie folgt aus:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
0830 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, eingefordert 10.000 0820 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 10.000
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1298 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, eingefordert 10.000 2910 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 10.000

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