Zur weiteren Verbesserung des Ratings müssen mittelständische Unternehmen bereit sein, umfassende Informationen zu gewähren. Mit dem Jahresabschluss sollten etwa im Anhang und Lagebericht weitere oder zumindest die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen geliefert werden und weitestgehend auf die größenabhängigen Erleichterungen verzichtet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht nicht nur konkrete Informationen, sondern auch viel "zwischen den Zeilen" für den, der es lesen kann, bereithält. So sagt etwa das anzugebende Datum im Rahmen der nach § 245 HGB nötigen Unterzeichnung, wann der Abschluss aufgestellt wurde. Wird die gesetzliche Frist hier ausgereizt oder gar überschritten, deutet dies auf Mängel im Rechnungswesensystem hin. Liegt zwischen dem Datum der Unterzeichnung und der Offenlegung (bzw. Vorlage beim Kreditinstitut) eine zu große Zeitspanne, wird dies als transparenzvermeidende Politik ausgelegt werden. Auch der Lagebericht wird immer mehr zur "Visitenkarte des Unternehmens" und seines Managements. Hier hat das Management von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften die Lage der Gesellschaft aus ihrer Sicht darzustellen. Dabei sind auch Prognosen zu geben und auf Risiken und Chancen einzugehen. Wird hier nur eine reine Pflichterfüllung betrieben, so merken externe Partner sehr schnell, dass es entweder Defizite in der Unternehmensführung (es fehlen relevante Kennzahlen und Risiken, die Prognosen sind ungenau, ...) oder Defizite in der Offenlegung (die Adressaten sind dem Management so unwichtig, dass bei der Aufstellung keine größeren Anstrengungen vorgenommen werden) gibt. Beides ist für die Kreditnehmer ein stark negatives Signal.

Darüber hinaus gilt es in erhöhtem Maße, alle Planungs-, Durchführungs- und Kontrollmaßnahmen sowie deren Ergebnisse zu dokumentieren und so zu archivieren, dass sie bei Bedarf zeitnah und in adäquater Form, z. B. als betriebswirtschaftliche Auswertungen, den Kreditgebern zur Verfügung gestellt werden können.

Des Weiteren bedingt der i. d. R. auch in das Rating eingehende Indikator der Kontoführung, welcher insbesondere eine Bewertung der Kommunikation und der Einhaltung vertraglicher Bedingungen beinhaltet, ebenfalls eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreditinstitut. Entscheidend für das kreditgebende Institut ist, von Grund auf nachvollziehen zu können, wie das Geschäft des Kreditnehmers funktioniert. Die kritischen Erfolgsfaktoren des Unternehmens sind dabei eine maßgebliche Größe für den Entscheider über den Kredit. Soweit diese Größen dem Kreditgeber deutlich gemacht werden können, erleichtert dieses sehr die Entscheidung über den Kredit. Dieses Verständnis beim kreditgebenden Institut zu erlangen ist nur durch offene und enge Kommunikation möglich. Nur dann, wenn eine entsprechende Vertrauensbasis zwischen den Partnern geschaffen ist, sind auch die Bewertungskriterien klarer zu besetzen, die dann im Rahmen des Ratings auch von anderen Stellen innerhalb der Bank zu prüfen sind. Insbesondere ist der Unternehmer gefragt, der in eigenen Stärken- Schwächen-Analysen sich, sein Management und sein Unternehmen offenlegen muss. Dieses ist eine Situation, mit der insbesondere der Mittelstand bisher nur schwer umzugehen vermag. Die psychologische Barriere zu überwinden, sich einem Dritten offenzulegen wird in Zukunft mit die schwierigste Aufgabe mittelständischer Unternehmer sein. Ohnehin sollten die Auswirkungen des Auftretens des/der Unternehmer/s bzw. Manager/s berücksichtigt werden. Da die Geschicke der Unternehmung im Wesentlichen von seinem/ihrem Tun und Unterlassen abhängen, kommt neben den fachlichen auch den kognitiven und sozialen Kompetenzen sowie der Erfahrung der Unternehmensführung große Bedeutung zu. Um diesem Faktor Rechnung zu tragen und die Fähigkeiten des Unternehmens insgesamt optimal darzustellen, ist eine adäquate Vorbereitung auf die Gespräche mit dem Kreditinstitut in Abhängigkeit von der Qualifikation des Unternehmensrepräsentanten notwendig. Sollten hier Defizite vorliegen, ist dies bei der Auswahl der Repräsentanten zu berücksichtigen. Eventuell ist die Notwendigkeit einer externen Beratung angezeigt.

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