Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3 Die einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung (§ 153b ZVG)

Rn 93a Zitat § 153b ZVG(1) Ist über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist auf Antrag des Insolvenzverwalters die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung anzuordnen, wenn der Insolvenzverwalter glaubhaft macht, dass durch die Fortsetzung der Zwangsverwaltung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.1 Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung vor Inkrafttreten des MoMiG

Rn 41 Der BGH[68] hat in einer Reihe von Entscheidungen den Tatbestand und die Rechtsfolgen der sog. eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung ausgestaltet.[69] Die Praxis konnte sich auf diese Rahmenbedingungen der Fremdfinanzierung der Gesellschaft durch ihre Gesellschafter einrichten. Auf Tatbestandsseite stand die Beantwortung der Frage, ob die Gebrauchsüberlassung der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Die Eröffnung des Zwangsverwaltungsverfahrens

Rn 32 Das Verfahren der Zwangsverwaltung kann auf Antrag eines Gläubigers (unten Rn. 34) oder des Insolvenzverwalters (unten Rn. 35) von dem zuständigen Vollstreckungsgericht angeordnet werden (zur Zuständigkeit oben Rn. 4), wobei die Vorschriften über die Anordnung der Zwangsversteigerung entsprechende Anwendung finden, soweit sich nicht aus den §§ 147 bis 151 ZVG ein ander...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Ziel der Zwangsverwaltung

Rn 31 Ziel der Zwangsverwaltung ist die Verwertung der Grundstücksnutzungen, um den Vollstreckungsgläubiger aus dem Verwertungserlös zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt hier also nicht aus dem Stammwert, sondern aus den Grundstückserträgen. Grundsätzlich gelten gemäß § 146 Abs. 1 ZVG für die Zwangsverwaltung die Regelungen über die Zwangsversteigerung entsprechend, sowei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3.3 Aufhebung der einstweiligen Einstellung

Rn 101 Auf Antrag des betreibenden Gläubigers kann die einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung nach § 153c Abs. 1 ZVG wieder aufgehoben werden, wenn ihre Voraussetzungen entfallen sind, wenn der Insolvenzverwalter die Auflage nach Abs. 2 des § 153b ZVG (oben Rn. 100) missachtet oder wenn der Insolvenzverwalter der Aufhebung zustimmt. Spätestens endet die einstweilige E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Erheblichkeit der Abweichung

Rn 10 Anders als bei den Feststellungskosten sind die Schwankungen der tatsächlich entstehenden Verwertungskosten jedoch sehr groß,[7] so dass § 171 Abs. 2 Satz 2 deshalb den Ansatz der tatsächlich entstandenen und für die Verwertung erforderlichen Kosten zulässt. Es wird sowohl dem Verwalter (bei besonders hohen) als auch jedem Gläubiger (bei besonders niedrigen Kosten) fre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Dauer des Verbots

Rn 3 Der Begriff der "Zwangsvollstreckungen" in § 89 ist weiter als der entsprechende Begriff in § 88. Unter den Begriff fallen bei § 89 – insoweit übereinstimmend mit § 88 (siehe dort Rn. 5) – zunächst alle Vollstreckungsakte, die zu einer Sicherung für die Forderung des Insolvenzgläubigers führen würden, wenn es § 89 nicht gäbe, also Pfändungen von Gegenständen des bewegli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Verwertung (§ 312 Abs. 3 a. F.)

Rn 68 Der Treuhänder ist nicht berechtigt, Gegenstände aus dem Vermögen des Schuldners, die mit Pfandrechten oder anderen Absonderungsrechten belastet sind (§ 313 Abs. 3 Satz 1), zu verwerten. Im Übrigen wird die Verfügungsbefugnis des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung einer Immobilie des Insolvenzschuldners wird durch § 313...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Auseinandersetzung des Gemeinschafts- bzw. Gesellschaftsverhältnisses (Abs. 1 Satz 1)

Rn 5 § 84 Abs. 1 Satz 1 bedeutet: Die Art und Weise der Teilung oder sonstigen Auseinandersetzung richtet sich nach denselben Regeln, die für die betreffende Gemeinschaft bzw. Gesellschaft auch dann gelten, wenn die Notwendigkeit einer Teilung oder Auseinandersetzung nicht auf einem Insolvenzverfahren gegen einen Gemeinschaftsangehörigen bzw. gegen einen Gesellschafter, sond...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Nutzungsüberlassung durch Gesellschafter nach Inkrafttreten des MoMiG

Rn 44 Die Behandlung der vormals eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung im geltenden Recht gehört zu einer der umstrittensten Fragen nach Inkrafttreten des MoMiG.[82] Erst kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist mit dem Abs. 3 in § 135 InsO eine Regelung der Fallgruppe der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung in das MoMiG aufgenommen worden.[83] Hi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Einzelheiten

Rn 2 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners, der Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen ist, steht dem Insolvenzverwalter ein besonderes, unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen bestehendes Kündigungsrecht oder ein sonstiges Recht zur einseitigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu, gleichgü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Nach Ablauf der Anmeldefrist (§ 213 Abs. 1)

Rn 8 § 213 Abs. 1 verlangt für die obligatorisch vom Insolvenzgericht vorzunehmende Einstellung des Verfahrens die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger i.S.d. § 38. Materieller Einstellungsgrund ist damit – wie schon bisher bei § 202 KO – nicht der Schuldnerantrag, sondern der Verzicht der Insolvenzgläubiger. Eine Einstellung kommt prinzipiell erst nach Ablauf der Anmeldefris...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Sonderfall: "Kalte Zwangsverwaltung"

Rn 57 Einen Unterfall der freihändigen Verwertung durch den Insolvenzverwalter stellt auch die sog. kalte Zwangsverwaltung dar. Als "kalte" Zwangsverwaltung bezeichnet man Verwertungsvereinbarungen zwischen dem Insolvenzverwalter und den gesicherten Gläubigern über die Aufteilung von Miet- oder Pachtzins zur Vermeidung des formalisierten Verfahrens der "echten" Zwangsverwalt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 Verwertungsmöglichkeiten des Verwalters

Rn 20 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, ist der Verwalter zur freihändigen Verwertung der Sache, d.h. zur Verwertung außerhalb der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung (§§ 803 ff. ZPO) oder über den Pfandverkauf (§§ 1234–1240 BGB) befugt.[56] "Verwertung" meint die Realisierung des Substanzwertes, sei es durch Veräußerung des einzelnen Gegenstands oder Verä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Steuerrechtliche Fragen

Rn 109 Bei der Verwertung von Grundstücken fallen wie bei jeder sonstigen vertraglichen Veräußerung Grunderwerbssteuern an, und zwar unabhängig davon, ob die Verwertung freihändig erfolgt oder im Wege der Zwangsvollstreckung. [205] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind Veräußerer und Erwerber Gesamtschuldner. Bei der Verwertung durch Zwangsversteigerung ist Steuerschuldner der ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3.1 Einstellungsvoraussetzungen

Rn 96 Materielle Voraussetzung der einstweiligen Einstellung der Zwangsverwaltung ist, dass durch die Fortsetzung der Zwangsverwaltung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert wird. Die wesentliche Erschwernis der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung der Insolvenzmasse i.S. von § 153b Abs. 1 ZVG hat der Insolvenzverwalter i.S. des § 294 ZPO ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 110 Schuldner als Vermieter oder Verpächter

Gesetzestext (1) 1Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.2 Beispiele

Rn 38 Je nach Leistungsgegenstand können im Einzelfall unterschiedliche "Rückgewährmodalitäten" in Betracht kommen: Rn 39 Schuldbegründung: Im Falle der anfechtbaren Begründung einer Forderung gegen den Schuldner hat sich er Anfechtungsgegner gegenüber dem Insolenzverwalter so zu verhalten, als bestehe die Schuld nicht (siehe oben Rn. 37). Dies hat auch mittelbar Bedeutung. I...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2. Vorläufige Maßnahmen/Schutzschirm

Rn 34 Da das Gericht im nicht offensichtlich aussichtslosen Eigenverwaltungsverfahren davon absehen soll, dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot aufzuerlegen oder einen Zustimmungsvorbehalt anzuordnen (§ 270a Abs. 1 Satz 1), um den Schuldner nicht aus der Leitungsfunktion zu verdrängen, sind neben der Bestellung des zur Beaufsichtigung verpflichteten vorläufigen Sach...mehr

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FoVo 10/2014, Wohnungseigen... / 1 Die Entscheidung/Der Praxistipp

Vollstreckungs­hindernisse Wird dem Vollstreckungsgericht ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bekannt, welches der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht, so hat es nach § 28 Abs. 1 ZVG das Verfahren entweder sofort aufzuheben oder unter Bestimmung einer Frist, binnen welcher der Gläubiger die Hebung des Hindernisses nachzuweisen hat, eins...mehr

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FoVo 10/2014, Wohnungseigen... / Leitsatz

Eine (Auflassungs-)Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG zu behandeln. Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und er...mehr

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FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / 1 I. Der Fall

Erst Zwangsversteige­rung, dann Zwangsverwaltung Der Beklagte zu 2 war ursprünglich Eigentümer des Grundstücks. Er bewohnt das dort gelegene Haus gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beklagten zu 3. Nachdem im Jahr 2004 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten zu 2 eröffnet worden war, ordnete das AG die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes an. Der Zuschlag wurde ...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / 7. Kein Verbot der Teilungsversteigerung möglich

Rz. 66 Steht die Ehewohnung oder die Wohnung, in der Täter und Opfer einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben, im Miteigentum der Ehegatten bzw. des Täters und des Opfers, kann der überlassungspflichtige Teil nach § 749 Abs. 2 BGB jederzeit die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft verlangen; sie erfolgt bei Grundstücken nach § 753 Abs. 1 S. 1 BGB durch Z...mehr

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FF 6/2014, Zuschlag an den ... / 2 Anmerkung

1. Mit der vorliegenden Entscheidung greift der BGH erneut streitige Fragen in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Versteigerungserlöses auf, bestätigt teilweise seine bisherige Rechtsprechung und trägt darüber hinaus einem praktischen Bedürfnis Rechnung, indem der Ersteher als früherer Miteigentümer nicht zwingend den auf ihn entfallenden Anteil des Bargebots zum Ve...mehr

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Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG versus Auflassungsvormerkung

Leitsatz Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und erlischt mit dem Zuschlag; erwirbt der Vormerkungsberechtigte nach der Beschlagnahme das Eigentum, ist das Verfahren fo...mehr

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Zwangsversteigerung: Bestehende Instandhaltungsrücklage mindert nicht die Grunderwerbsteuer

Leitsatz Anders als beim rechtsgeschäftlichen Erwerb mindert beim Erwerb von Wohneigentum im Wege der Zwangsversteigerung eine bestehende Instandhaltungsrücklage die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht. Sachverhalt Die Klägerin erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren mehrere Wohnungen. Das Finanzamt setzte für die jeweiligen Objekte Grunderwerbsteuer fest, ohne da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.4 Nachträgliche Änderung der Festsetzung (Abs. 2)

Rn 62 Mit der 2. Verordnung zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung[194] wurde in § 11 ein neuer Abs. 2 eingefügt. Hintergrund war das durch den Verordnungsgeber identifizierte angebliche Problem in der Praxis, dass die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters unmittelbar nach Abschluss des Eröffnungsverfahrens beantragt und dabei oftmals auf S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.1.1 Vermögensbegriff

Rn 6 Um die Grundlagen der Vergütungsberechnung für den vorläufigen Insolvenzverwalter zu ermitteln, ist zunächst die Systematik der Verweisung des § 10 u.a. auf § 1 zu beachten. Die zu § 1 geltenden Grundsätze sind nicht vollständig zu übertragen, sondern auf den vorläufigen Insolvenzverwalter nur entsprechend anzuwenden, soweit seine Funktion und Stellung im Verfahren dies...mehr

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Hausgeldinkasso: Verfallklausel; Verwalter: Wiederbestellung

Leitsatz Eine Fälligkeitsbestimmung kann mit einer Verfallklausel oder einer Vorfälligkeitsregelung versehen werden. Normenkette §§ 21 Abs. 7, 26 Abs. 1 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen zum Tagesordnungspunkt (TOP) 3 B die Abrechnung und die Einzelabrechnungen 2011, zu TOP 3 C wird der Verwalter für 2011 entlastet, zu TOP 4 B i wird der "Einsatz von Rückstellu...mehr

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FoVo 2/2014, Keine Rechtsbe... / 1 I. Der Fall

Zwei Gläubiger betreiben die Zwangsversteigerung Die Schuldner sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Grundstücks, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Auf Antrag des Gläubigers zu 1) ordnete das AG 2009 die Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils des Schuldners an. Die Gläubigerin zu 2 trat dem Verfahren bei. 2010 wurde über das Vermögen des Schuldners das Inso...mehr

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Zuständigkeit der WEG-Gerichte

Leitsatz Der Annahme einer gemeinschaftsbezogenen Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG steht nicht entgegen, dass die Klage hier nicht von dem von der Zwangsversteigerung betroffenen Wohnungseigentümer, sondern von der Vollstreckungsgläubigerin erhoben wurde. Es kommt auf den Gegenstand der Streitigkeit und nicht darauf an, wer die Klage erhoben hat. Demgemäß handelt es ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.3 Streitwerte-ABC

Rz. 29 Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Die Bestimmung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. I. d. R. ist Streitwert die Differenz zwischen der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer und der mit dem Klageantrag begehrte niedrigeren Steuerfestsetzung. Mindeststrei...mehr

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Sonderkündigungsrecht des Neueigentümers nach § 57a ZVG

Leitsatz Dem Ersteher eines Wohnungseigentumsrechts steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (hier: betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist Normenkette § 57a ZVG Das Problem B mietet von T eine Wohnun...mehr

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AGS 10/2013, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte mit der am 6.7.2010 eingereichten Antragsschrift die Antragsgegnerin auf Auskunftserteilung und Zahlung des sich nach Auskunftserteilung ergebenden Trennungsunterhalts ab dem 1.6.2010 in Anspruch genommen. Die Antragsschrift wurde der Antragsgegnerin am 27.7.2010 zugestellt. Das AG hat den Verfahrenswert auf 500,00 EUR festgesetzt. Auf die Beschwerde des...mehr

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Bestandteilszuschreibung eines Wohnungseigentumsrechts

Leitsatz Bei der Bestandteilszuschreibung eines Wohnungseigentumsrechts zu einem anderen nach § 890 Abs. 2 BGB begründet der Umstand, dass die Rechte mit verschiedenen Grundpfandrechten belastet sind, nicht die Besorgnis einer Verwirrung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO Normenkette § 890 Abs. 2 BGB Das Problem W ist Eigentümer von 2 Eigentumswohnungen. Seine auf Blatt 1585 gebucht...mehr

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Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Hausgeldrückständen des Voreigentümers

Leitsatz Der Rechtsnachfolger von Wohnungseigentum haftet der Gemeinschaft schuldrechtlich nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers (seit Langem h.M.) Das vollstreckungsrechtliche Vorrecht der Gemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) begründet kein dingliches Recht der Gemeinschaft und kann nicht zu einer Erwerberhaftung fü...mehr

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"Doppelte" Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerungen? - richtig "vertreten"

Leitsatz Grunderwerbsteuer entsteht neben "normalen" Grundstückskäufen auch bei Zwangsversteigerungen. Aufpassen, sollte man allerdings, dass die Grunderwerbsteuer nicht 2 Mal anfällt. Hierzu kam es in einem Fall, den das Sächsische FG zu entscheiden hatte. Das GrEStG hält im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen 2 Steuertatbestände bereit: Das Meistgebot und die Abtretung d...mehr

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Wiederlegung der Kausalitätsvermutung für Beschlussfassung nach Einberufungsmangel

Leitsatz Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines den Kläger begünstigenden Negativbeschlusses Widerlegung der Kausalitätsvermutung bei Beschlussanfechtung wegen eines Formmangels durch den Nachweis, dass der Beschluss "mit Sicherheit" auch ohne den Formverstoß inhaltsgleich gefasst worden wäre Beschlussfassung über einen Fenstereinbau mit flankierendem Duldungsansp...mehr

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FoVo 08+09/2013, Aufhebung ... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Suizidgefahr kann einstweilige Einstellung oder Aufhebung begründen Im Ausgangspunkt zutreffend geht das LG davon aus, dass die aus einer Zwangsversteigerung resultierende ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners oder eines nahen Angehörigen gemäß § 765a ZPO zu einer einstweiligen Einstellung des Verfahrens und damit im Beschwerdeverfahren zu der Aufhebung des Zusc...mehr

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FoVo 08+09/2013, Sicherheit... / 1 I. Der Fall

Gericht weist Bareinzahlung als Sicherheitsleistung zurück Die Gläubigerin betreibt die Zwangsversteigerung der Grundstücke der Schuldnerin. Im Versteigerungstermin wurde das Gebot der Meistbietenden nicht zugelassen, weil das Gericht die von ihrem Vertreter verlangte Sicherheitsleistung als nicht erbracht ansah. Die Meistbietende widersprach der Zurückweisung ihres Gebots. N...mehr

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FoVo 08+09/2013, Aufhebung ... / 1 I. Der Fall

Zuschlagbeschluss vs behauptete Suizidgefahr Die Gläubigerin betreibt die Zwangsversteigerung des Grundstücks der Schuldner, das mit einem von den Schuldnern bewohnten Haus bebaut ist. Das Vollstreckungsgericht hat dem Meistbietenden unter Zurückweisung eines Antrags der Schuldnerin, das Verfahren wegen einer bei ihr bestehenden Suizidgefahr gemäß § 765a ZPO einstweilen einzu...mehr

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FoVo 08+09/2013, Aufhebung ... / Leitsatz

1. Die aus einer Zwangsversteigerung resultierende ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners oder eines nahen Angehörigen gemäß § 765a ZPO kann zu einer einstweiligen Einstellung des Verfahrens und damit im Beschwerdeverfahren zu der Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses führen. 2. Die Schutzbedürftigkeit des Schuldners entfällt nicht deshalb, weil er seine psychische ...mehr

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ZErb 09/2013, Wohngeldschul... / Aus den Gründen

I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist kein Vorbehalt der Haftungsbeschränkung gemäß § 780 Abs. 1 ZPO auszusprechen. Bei den geltend gemachten Wohngeldforderungen, die auf einem erst nach dem Erbfall gefassten Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft beruhten, handle es sich nicht um reine Nachlassverbindlichkeiten. Vielmehr seien sie als Eigenschulden oder zumindest ...mehr

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Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

Leitsatz Ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie kann auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung dazu führen, dass die vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt Es geht ...mehr

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Haftung des Erben für nach dem Erbfall entstandene Wohngeldschulden

Leitsatz Sind nach dem Erbfall fällig gewordene Wohngeldschulden Nachlass- oder (auch) Eigenverbindlichkeiten des/der Erben? Jedenfalls auch von Eigenverbindlichkeiten eines Erben ist auszugehen, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann Spätestens ist in der Regel von Eigenhaftung des Erben auszugehen, wenn er di...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwaltung, Anhang: Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV)

Anhang: Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) § 1 Stellung § 2 Ausweis § 3 Besitzerlangung über das Zwangsverwaltungsobjekt, Berichtmehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Da das ZVG nur ein herausgelöster Teil (§ 869 ZPO) der Zivilprozessordnung ist, müssen zur Anordnung der Zwangsverwaltung die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen, insbesondere muss ein Rechtsschutzbedürfnis vorhanden sein. Dieses fehlt sonst bei Vollstreckungshandlungen, wenn von Anfang an feststeht, dass eine Befriedigung des Gläubigers durch diese Handlung n...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / V. Die Beschlagnahme

Rz. 1080 Die Wirkungen der Beschlagnahme in der Zwangsversteigerung bleiben erhalten (§ 77 Abs. 2 S. 3 ZVG). Zusätzliche Wirkungen in der Zwangsverwaltung können aber erst eintreten, wenn die Beschlagnahme durch Überleitung bewirkt wurde (ausführlich zur Beschlagnahme siehe § 1 Rn 143). Rz. 1081 Also ist "erste Beschlagnahme" jene aus der Zwangsversteigerung. Beschlagnahme z....mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Mietvertrag über Wohnraum

Rz. 658 Bei einem Mietvertrag über Wohnraum ist zu beachten, dass die derzeitige Rechtslagemehr