Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Fünfte Kapitel

Rz. 3 Bis zum 31.3.2012 enthielt das Fünfte Kapitel die Leistungen der Arbeitsförderung an Arbeitgeber. Das Fünfte Kapitel enthält seit dem 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) nur noch Regelungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Aus dem früheren Fünften Kapitel sind weggefallen: die Eingl...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.2 Rechtsverordnung

Rz. 9 Von der Ermächtigung des § 87 a. F. hat das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (heute BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (wie in § 87 a. F. verlangt) mit dem Erlass der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterb...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.7 Kostensätze

Rz. 49 Die Vorlage der erfassten Kostensätze von zugelassenen Maßnahmen durch die fachkundigen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit nach Abs. 8 ist erforderlich, damit die Bundesagentur für Arbeit ihrer Verpflichtung nach § 179 Abs. 2 zur Ermittlung (und Veröffentlichung) der durchschnittlichen jährlichen Kostensätze nachkommen kann. Diese sind für Fälle von Bedeutung, i...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert den bereits seit dem 1.7.2004 bestehenden Anerkennungsbeirat als Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit nunmehr seit dem 1.4.2012 im SGB III. Damit wird nach allgemeiner Ansicht die demokratische Legitimation des Beirates erhöht. Er hat die Funktion als Ratgeber für die Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahm...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.3 Einschaltung der fachkundigen Stelle und der Akkreditierungsstelle

Rz. 36 Die Zertifizierungsstelle ist auch nach den Neuregelungen ab 1.4.2012 im SGB III und der AZAV verpflichtet, die erteilte Zulassung zu entziehen, wenn der Träger die Anforderungen für die Zulassung nicht binnen eines Zeitraumes von längstens 3 Monaten erfüllt. Das bedeutet, dass die Zertifizierungsstelle den Träger auffordert, Mängel in einer von ihr ggf. auch kürzer f...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.4 Grundsätze und Empfehlungen des Beirates nach § 182

Rz. 27 Der Beirat beschließt nach seiner Geschäftsordnung mehrheitlich, eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ist möglich. Der Beirat hat empfohlen, seine Empfehlungen nur auf Zulassungsverfahren anzuwenden, auf die der Antrag nach der Veröffentlichung der Empfehlung unter www.arbeitsagentur.de gestellt wurde (12.6.2013). Im Februar 2024 hat der Beirat zuletzt Emp...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.1 Überblick

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt die Zulassung von Trägern für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Feststellungen einer fachkundigen Stelle. Die fachkundige Stelle selbst muss wiederum durch die Anerkennungsstelle als fachkundige Stelle akkreditiert sein. Eine solche Anerkennung setzt unter anderem eine entsprechende Organisationss...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.3 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 24 Abs. 1 Nr. 3 macht die Zulassung der Maßnahme von ihrer Planung und Durchführung nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit (das nachhaltig günstigste Verhältnis von Kosten und Nutzen, die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Ressourcen – Maximal- bzw. Minimalprinzip) und Sparsamkeit (die eingesetzten Mittel werden auf den zur Erfü...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 verpflichtet zur Einrichtung eines Beirates bei der Bundesagentur für Arbeit. Daraus wird deutlich, dass es sich um ein übergeordnetes, für das gesamte Bundesgebiet zuständiges Gremium handelt, das in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahmen insgesamt seiner Aufgabenstellung nachgehen soll. In der Zeit bis zum 31.3.2012 war der Beirat bereits als Anerke...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.4 Bundesagentur für Arbeit als fachkundige Stelle

Rz. 19 Abs. 5 darf von vornherein nicht angewendet werden, wenn bereits eine geeignete und zugelassene Maßnahme im erreichbaren (Tagespendel-)Bereich angeboten wird. Abs. 5 stellt im Regel-Ausnahme-Verhältnis die Ausnahmesituation dar, in der bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Agentur für Arbeit eine Maßnahme für eine Einzelperson zugelassen werden darf. Rz. 19a Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.2.3 Entzug der Förderung

Rz. 24 Abs. 3 Satz 2 sieht die Möglichkeit vor, die Geltung des Bildungsgutscheins für den Träger auszuschließen und insoweit die Entscheidung über die Förderung aufzuheben. Das bedeutet, dass die Zulassung der Maßnahme mit sofortiger Wirkung unterbunden wird. Diese Konsequenz kommt bei 4 Tatbeständen in Betracht: Der Träger der Weiterbildungsmaßnahme kommt dem Verlangen der ...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.1 Fachkundige Stelle

Rz. 8 Abs. 1 definiert die fachkundigen Stellen als die akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zulassen dürfen. Schon mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Verfahren zur Prüfung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot neu geregelt. Neben der Einführung von Bildungs...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.2 Eigene Vermittlungsbemühungen (Nr. 2)

Rz. 21 Nr. 2 verlangt vom Träger die Fähigkeit, durch eigene Vermittlungsbemühungen die Eingliederung von Teilnehmern unterstützen zu können. Dies unterstreicht den Paradigmenwechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung, der durch die Bundesagentur für Arbeit vollzogen worden ist. Gegenüber früher werden eben nicht mehr von Trägern angebotene Bildungsmaßnahmen dur...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.1 Grundsatz für Weiterbildungsmaßnahmen

Rz. 12 Abs. 1 gilt nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82. Andere arbeitsmarktpolitische Instrumente nach dem SGB III sind nicht betroffen. Abs. 1 gilt ferner nur für die Zulassung von Maßnahmen. Die Zulassung von Trägern regelt § 178 eigenständig. Soweit Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 zugelassen werden sollen, die...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.2 Maßnahmen im Ausland

Rz. 42 Abs. 3 (bis zum 30.9.2020 Abs. 2) ermöglicht grundsätzlich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung auch dann, wenn die zugelassene Maßnahme ganz oder überwiegend im Ausland stattfindet. Damit kann sowohl der internationalen Arbeitsteilung wie auch ganz speziellen Weiterbildungsnotwendigkeiten, die im Inland nicht oder nur unzureichend angeboten werden, Rechnung g...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.1 Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 räumt der Agentur für Arbeit die notwendigen Rechte ein, um alle maßnahmerelevanten Informationen zu erhalten. Grundsätzlich kann die Agentur für Arbeit geeignete Maßnahmen auszuwählen und einsetzen, mit denen sie einen tiefgreifenden Einblick in die Qualität und Wirkungen der Weiterbildungsmaßnahme erlangen kann. Die gesetzliche Ermächtigung, die Durchf...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.3 Betriebliche Lernphasen und Grundkompetenzen

Rz. 19 Abs. 2 Satz 2 schreibt für den Regelfall betriebliche Lernphasen als Bestandteil der Weiterbildungsmaßnahme vor. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, arbeitsmarktnahe praktische Erfahrungen in die Maßnahme einzubinden und den Kontakt der Teilnehmer zur betrieblichen Wirklichkeit herzustellen. Daneben ist seit dem 1.8.2016 die Vermittlung von Grundkompetenzen vor...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 11 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass für eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 für die Zulassung durch die fachkundige Stelle ergänzend die Anforderungen der Abs. 2 bis 5 gelten. 2.1 Grundsatz für Weiterbildungsmaßnahmen Rz. 12 Abs. 1 gilt nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82. Andere arbeitsmarktpolitische Instr...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 als § 184 neu gefasst. Sie wurde in wesentlichen Teilen aus § 87 nach § 184 überführt. § 87 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) aufgehobe...mehr

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Sauer, SGB III § 131b Weite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine befristete Ausnahmeregelung von dem Grundsatz, dass die Dauer einer Vollzeitmaßnahme zur beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, nur dann angemessen i. S. d. Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme durch die fachkundige Stelle (§ 179 Abs. 1 Nr. 3) ist, wenn die Dauer d...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnisse der Agenturen für Arbeit zur Prüfung der Qualität durchgeführter Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträgerin für die Arbeitsförderung unabhängig davon, dass die akkreditierten Zertifizierungsstellen feststellen, ob Träger und Maßnahmen die Voraussetzungen für die Zu...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.4 Qualitätssicherungssystem (Nr. 4)

Rz. 30 Nr. 4 verlangt von dem Träger, der die Zulassung u. a. zur Förderung der beruflichen Weiterbildung begehrt, die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems. Die Träger sind verpflichtet, ein System zur Sicherung der Qualität anzuwenden, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbes...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.2 Angemessene Teilnahmebedingungen

Rz. 19 Angemessene Teilnahmebedingungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2 beziehen sich sowohl auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Maßnahmeträger und Teilnehmer als auch auf die Ausgestaltung der Maßnahme. Fragen der Effizienz sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit spielen nur eine untergeordnete Rolle; sie werden vorrangig über Abs. 1 Nr. 3 geprüft. Träger mussten schon angemess...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.2 Mitglieder des Beirates und Berufung (Abs. 2), Vorschlagsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Beirates mit 11. Hiervon darf der Beirat weder nach oben noch nach unten abweichen. Der Gesetzgeber bestimmt Anzahl und Funktionen der Mitglieder nach ihrer Herkunft und bestimmt damit den Proporz im Beirat, der nicht verändert werden darf, um eine möglichst ausgeglichene Interessenvertretung zu gewährleisten. Die V...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.1 Berufliche Qualifikation

Rz. 14 Abs. 2 sichert die arbeitsmarktpolitisch mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung verbundenen Ziele. Demnach werden Maßnahmen nur zur Förderung zugelassen, wenn ihre Ziele eine berufliche Weiterbildung zum Gegenstand haben. Dafür bietet der Gesetzgeber 3 Alternativen an, von denen eine zwingend gegeben sein muss. Dabei entspricht es der beruflichen Weiterbildun...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.1 Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers (Nr. 1)

Rz. 12 Die erforderliche Leistungsfähigkeit des Trägers bezieht sich auf die Fähigkeit, die zugelassenen Maßnahmen qualitativ hochwertig und zuverlässig durchzuführen. Nur ein leistungsfähiger Bildungsträger kann die Leistungs- und Qualitätsstandards für die zugelassenen Maßnahmen erfüllen. Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen und bringt zum A...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.3 Erwartung einer erfolgreichen beruflichen Weiterbildung (Nr. 3)

Rz. 26 Nr. 3 setzt für die Zulassung des Trägers zur Förderung der beruflichen Weiterbildung voraus, dass Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte des Trägers eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung erwarten lassen. Darüber hat die Zertifizierungsstelle eine Prognoseentscheidung zu treffen. Der Gesetzgeber hebt durch die Normierung die Qua...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 2.2 Vergabeverfahren

Rz. 20 Abs. 2 gestattet eine befristete Abkehr vom Bildungsgutscheinverfahren. Stattdessen dürfen die Maßnahmen nach Abs. 2 nach Vergaberecht an Träger von Maßnahmen vergeben werden. Gesetzliche geregelte Folge des Vergabeverfahrens ist der Suspens von der Zulassung der Maßnahme durch die Fachkundige Stelle nach § 176 Abs. 2 Satz 2. Folglich muss auch kein Nachweis über die ...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.1 Gestaltung der Maßnahme

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 1 enthält 2 Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme. Einerseits muss die Maßnahme eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, andererseits muss sie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Die Erwartung einer erfolgreichen beruflichen Bildung ist nicht an das Ziel der Integration in den Ersten Arbeitsmarkt, sondern lediglich an den erfolgreichen Maß...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 5 Die Ermächtigung durch die Vorschrift ist umfassend und weitreichend. Der Gesetzgeber ist ersichtlich darum bemüht, jedem Missbrauch in der Trägerlandschaft zuvorzukommen, qualitative hochwertige Maßnahmen zu gewährleisten und dadurch ein Höchstmaß an Eingliederungschancen insbesondere durch die berufliche Weiterbildungsförderung zu erreichen. Deshalb lässt er es nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine: Wie ma... / 4.2.3 Fotos aus dem Internet

Vorsicht, wenn Sie Fotos aus dem Internet verwenden. Die Aufnahmen unterliegen fast immer einem Urheberrecht, das die Verwendung nur mit Genehmigung des Rechteinhabers zulässt. Diese Zulassung muss dann meist bezahlt werden. Hinzu kommt, dass die Aufnahmen von anderen Internetseiten meist nicht für den Druck geeignet sind. Da der Monitor mit einer geringeren Auflösung arbeit...mehr

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Z / 20 Zulassung von Mitarbeitern des Verteidigers zur Hauptverhandlung [Rdn 4389]

Rdn 4390 1. Gelegentlich ist der Verteidiger auf die Teilnahme von (anwaltlichen) Mitarbeitern in der HV angewiesen, etwa weil diese für ihn vor der HV eigene Ermittlungen durchgeführt haben (zu eigenen Ermittlungen des Verteidigers Burhoff, EV, Rn 5131 ff. m.w.N. sowie → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046 m.w.N.). In den Fällen kann er es in der HV meist unp...mehr

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§ 37 Rechtsbeschwerde / I. Allgemeines

Rz. 18 Der Betroffene kann grundsätzlich frei entscheiden, welchen von mehreren Verfahrensverstößen er mit der Rechtsbeschwerde beanstanden möchte. Demgemäß ist auch die Rechtsbeschwerde gegen ein bußgeldrechtliches Verwerfungsurteil weder auf die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG beschränkt noch in sonstiger Weise von der (gleichzeitigen) Erhebung einer entsprechende...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge und Reformen

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltete zwischenzeitlich 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Di...mehr

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zfs 11/2024, Abwesenheitsve... / 1 Sachverhalt

Das KG hat den gegen das Urteil des AG gerichteten Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde verworfen.mehr

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zfs 11/2024, Abwesenheitsve... / 3 Anmerkung:

Auch wenn der hiesige Fall keinen Anlass dazu gab, da es sich um einen Irrtum über das Vorliegen einer Vertretungsvollmacht handelte und nicht um per se falsche Rechtsanwendung, sollten die Verfahrensbeteiligten die jüngere Rechtsprechung zur Zulassung der Rechtsbeschwerde zwecks Korrektur offensichtlich falscher amtsgerichtlicher Entscheidungen im Hinterkopf behalten. Währe...mehr

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zfs 11/2024, Höchstgeschwin... / 1 Sachverhalt

Das AG verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem Kraftfahrzeug mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h zu einer Geldbuße von 255 EUR und zu einem mit der Vollstreckungserleichterung nach § 25 Abs. 2a StVG versehenen Fahrverbot von einem Monat. Das AG hat festgestellt, dass der Betroffene m...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Zustandekommen der vorläufigen Deckung

Rz. 19 Für die Zeit vor Einlösung des Versicherungsscheines kann eine vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Durch die VVG-Reform sind mit den §§ 49–52 VVG erstmals Regelungen über die vorläufige Deckung in das Gesetz aufgenommen worden. Daneben ist die vorläufige Deckung in B.2 AKB geregelt. Rz. 20 Die vorläufige Deckungszusage ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Vertragliche Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Rz. 438 Es kommen im verkehrsbezogenen Rechtsschutz (z.B. § 21 Abs. 8 ARB bzw. Nr. 4.2 ARB 2012) vor allem diese in Betracht: Diese Obliegenheiten wenden sich an den Fahrer des Fahrzeugs, der mit dem Versicherungsnehmer identisch, aber auch nur eine mitversicherte Person sein kann. Man ist sich ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Vorwärts- und Rückwärtsversicherung

Rz. 159 Die Vorwärtsversicherung deckt die Folgen aller anwaltlichen Versehen, die sich zwischen Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages ereignen, auch wenn sie noch nicht bekannt sind. Sie ist der Normalfall der Berufshaftpflichtversicherung, da Pflichtverletzungen (= Verstöße) in der Eigenschaft als Anwalt nur begangen werden können, nachdem die entspr...mehr

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T / 6 Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3186]

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V / 49 Verteidiger, Vertretung des Verteidigers in der Hauptverhandlung [Rdn 3914]

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N / 3 Nebenklage, Allgemeines [Rdn 2357]

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B / 55 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1529]

Rdn 1530 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im Bußgeldverfahren, NStZ 2023, 525 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 13. Aufl. 2023 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererke...mehr

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zfs 11/2024, zfs Aktuell / 3.1 Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und Privilegierung von sog. Balkonkraftwerken

Am 17.10.2024 ist das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen v. 10.10.2024 in Kraft getreten (BGBl 2024 I Nr. 306 v. 16.10.2024). Zukünftig können Wohnungseigentümerversammlungen nicht nur hybrid,...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / 3. Checkliste der eher für oder eher gegen eine Einwilligung sprechenden Umstände

Rz. 31 Die Feststellung, ob der vermeintlich Geschädigte in die Beschädigung seines Kraftfahrzeugs eingewilligt hat oder nicht, kann in einem ersten Schritt anhand der nachfolgenden Checkliste erfolgen.[53] a) Motivmehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Mitarbeiter und Vertreter

Rz. 176 Als zuschlagpflichtige Mitarbeiter i.S.v. § 13 der AVB sind nur angestellte oder als freie Mitarbeiter fungierende Rechtsanwälte anzusehen. Von den meisten Versicherern werden mittlerweile Mitarbeiter ohne Zulassung als Rechtsanwalt nicht mehr als zuschlagpflichtig behandelt. Gemäß § 13 III. AVB umfasst die Berufshaftpflichtversicherung auch Haftpflichtansprüche, die...mehr

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R / 1 Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 2661]

Rdn 2662 Literaturhinweise: Arnemann, Freispruch unter Vorbehalt? Zur Ausweitung der Wiederaufnahme zuungunsten des Betroffenen mit § 362 Nr. 5 StPO, StraFo 2021, 442 Burhoff, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 223 ders., Wiederaufnahme im Straf- oder Bußgeldverfahren, F. 22, S. 1065 Cierniak, Beschwerde gegen d...mehr