Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Rechtsmittel.

Rn 26 Gegen den Beschluss ist die befristete Beschwerde nach § 58 I zum OLG eröffnet. Gegen die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist der betroffene Minderjährige gem § 60 beschwerdebefugt, wenn er gem § 167 III verfahrensfähig ist, also das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gem §§ 167 I 1, 336 kann er die Beschwerde auch bei dem AG einlegen, in dessen Bezi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Revisionsanträge.

Rn 7 § 551 III 1 Nr 1 entspricht § 520 III 2 Nr 1. Auf § 520 Rn 20 ff kann daher Bezug genommen werden. Vergleichbar der Situation bei der Berufung sind die Revisionsanträge von Bedeutung va für die Frage, ob das Berufungsurteil in vollem oder nur in beschränktem Umfang angefochten wird (Musielak/Voit/Ball § 551 Rz 5; Zö/Heßler § 551 Rz 6). Beantragt der Revisionskläger ledi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnisse.

Rn 4 Die Sitzungspolizei umfasst alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um im Interesse der Wahrheitsfindung den ungestörten äußeren Verlauf der Sitzung zu sichern (BGH NJW 98, 1420). Die Gestaltung der gerichtlichen Verhandlung und der sitzungspolizeilichen Anordnungen liegt, soweit das Verfahrensrecht keine gegenläufigen Vorkehrungen trifft, im Ermessen des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Rn. 7 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Begriff "börsennotierte AG" bzw. KGaA oder SE findet in diversen Vorschriften Verwendung (hier speziell: §§ 286 Abs. 4, 289f (passim), 317 Abs. 4 sowie 285 Nr. 16 bzw. 314 Abs. 1 Nr. 8 (jeweils i. V. m. § 161 AktG)). Eine AG/KGaA/SE ist nach § 3 Abs. 2 AktG börsennotiert, wenn deren "Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen.

Rn 8 Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen eines Zulassungsgrundes gilt: Wird eine klärungsbedürftige Frage nach der Entscheidung des Berufungsgerichts sozusagen ›überholt‹ und durch ein Urt des BGH oder des EuGH iSd Rechtsmittelführers geklärt, verliert die Zulassungsfrage ihre Entscheidungserheblichkeit nicht, da in diesem Falle der Rechtsstreit unr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 92 Damit hat Abs 8 S 1 am Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Präsidiumssitzung (VGH Mannheim NJW 06, 2424, 2426; aA Schorn/Stanicki S 171f) abw vom ursprünglichen Gesetzesentwurf (BTDrs 14/997, 4f) festgehalten. Rn 92a Die Teilnehmer der Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (s Rn 84). Bereits aus dem Wortlaut von Abs 8 S 1 fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit.

Rn 5 Die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist in der Rspr des Bundesgerichtshofs für ›Ausnahmefälle krassen Unrecht‹ entwickelt worden. Ein an sich unanfechtbarer Beschl konnte mit der außerordentlichen Beschwerde angegriffen werden, wenn er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd, mit der Rechtsordnung schlechthin ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 106 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 315e Abs. 1 müssen kap.-marktorientierte KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a, die als MU einen KA nach den §§ 290ff. zu erstellen haben, bei der Erstellung des KA anstatt der Regelungen des HGB diejenigen nach IFRS beachten. § 315e Abs. 1 bestimmt zudem, welche HGB-Vorschriften des Zweiten bis Achten Titels weiterhin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 21 Der Anwaltszwang soll sicher stellen, dass der schriftsätzliche Vortrag und insb Rechtsmittelschriften das Ergebnis der Durcharbeitung und Strukturierung des tatsächlichen und rechtlichen Streitstoffs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rechtsstreits als rechtsförmlichen Verfahren und idS Ergebnis der persönlichen geistigen Arbeit des zugelassenen Rechtsanwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfungsreihenfolge und Entscheidungsvarianten.

Rn 16 Aus der Prüfungsreihenfolge des Gerichts ergeben sich die möglichen Entscheidungsinhalte. Die Regelung ist an die § 341 ff (Einspruch gegen das VU) angelehnt. Zunächst ist die Zulässigkeit der Rüge nach Maßgabe von Statthaftigkeit, Form und Frist zu prüfen (Abs 4 S 1). Ist sie unzulässig, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen (Abs 4 S 2), also zB wenn die angegrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 14 Die Zurechnung endet mit dem Ende des Mandatsverhältnisses und damit im Normalfall mit der Erledigung des erteilten Auftrags. Wann dies der Fall ist, bedarf der Entscheidung im Einzelfall. So endet das Mandat des für den ersten Rechtszug bestellten Anwalts idR erst mit der Annahme des Mandats durch den Rechtsmittelanwalt (BGH VersR 93, 502; 93, 770) und der für die 1. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 14 Die Garantie muss zu den Anforderungen an die Sache (§ 434) auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs (BRHP/Faust Rz 14) – in Abgrenzung zur Haltbarkeitsgarantie (II) – gegeben werden. Sie kann selbstständig oder unselbstständig sein (Rn 7, 10 f). Infolge des weiten Beschaffenheitsbegriffs (§ 434 Rn 12) kann sie zu allen mängelrechtlichen Anforderungen an die Kaufsache erk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bezeichnung des Gegners (Nr 1).

Rn 1 Das Verfahren kann sich – von der in § 494 (unbekannte Gegner) geregelten Ausnahme abgesehen – nur gegen bestimmte Personen richten; diese hat der Antragssteller hinreichend so zu individualisieren, dass eine Zustellung an diese möglich ist. Allerdings ist die im Antrag enthaltene Parteibezeichnung als Prozesserklärung der Auslegung zugänglich; demgemäß ist bei äußerlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 4 Art 8 I kodifiziert für einzelstaatliche Schutzrechte den international weit verbreiteten (gleichwohl nicht überall anerkannten, s nur Boschiero YbPrIntL 07, 87, 94 ff; Schack FS Kropholler 651, 655) Grundsatz der lex loci protectionis (s.a. Art 3:102 der Principles der European Max-Planck-Group for Conflict of Laws in Intellectual Property, http://www.ip.mpg.de/en/rese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind überwiegend die Landgerichte entweder aufgrund ausschließlicher Zuweisung durch AktG, GmbHG, GenG oder streitwertmäßig zuständig. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es in Handelssachen ratsam, die Anträge an die Kammer für Handelssachen zu richten. Die Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis durch einstw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistung durch Dritte

Rn. 476 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Leistungen eines Dritten kommt es nicht darauf an, ob sie auf oder ohne Veranlassung des Erwerbers erfolgen (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 271 (38. Aufl); aA (nur soweit Erwerber dies nicht veranlasst hat): BFH v 17.09.2014, IV R 33/11, BStBl II 2015, 717), entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang (s Rn 505). Gestattet der Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Strafrecht sieht weder eine Vergünstigung für Gemeinnützige vor, noch wird darauf Rücksicht genommen, wenn die Handelnden ehrenamtlich tätig werden. Dies kann allenfalls im Rahmen der Festsetzung des Strafmaßes Berücksichtigung finden. Aus der Praxis sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen auch gegen ehrenamtlich handelnde Vereinsvorstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelfall, I.

Rn 2 Im Anschluss an § 320 I 1 verlangt I zunächst einen gegenseitigen Vertrag (Vor § 320 Rn 3 ff). Ein Vertragspartner muss Klage auf die ihm zustehende Leistung erhoben haben und der andere muss ein Recht aus § 320 geltend machen (also die Einrede wirklich erheben, BGH NJW 99, 53 [BGH 07.10.1998 - VIII ZR 100/97]). Dann wird die Klage nicht etwa abgewiesen. Vielmehr kommt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der gesicherte Übertragungsweg (Abs 4).

Rn 7 Fehlt dem Dokument eine qualifizierte Signatur, so kommt eine elektronische Übertragung an das Gericht (also ohne physischen Datenträger) nur in Betracht, wenn ein sicherer Übertragungsweg iSv Abs 4 gegeben ist. In diesem Fall reicht also die einfache Signatur (und damit die Wiedergabe des Namens am Ende des Dokuments) aus. Ohne einen Namen am Ende des Dokuments ist kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unrichtigkeit.

Rn 3 Abs 1 setzt zunächst eine Unrichtigkeit des Urteils voraus. Die in Abs 1 genannten Schreibfehler und Rechnungsfehler sind nur Beispiele für eine solche Unrichtigkeit. Das Urt ist unrichtig, wenn es nicht das zum Ausdruck bringt, was das Gericht im Zeitpunkt der Urteilsfällung und -abfassung gewollt hat. Es ist also der wahre Wille des Gerichts zu ermitteln, lässt er sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (Abs 2).

Rn 9 Angriffs- und Verteidigungsmittel (zum Begriff Rn 3), die erstmals in der Berufung vorgebracht werden, können nur berücksichtigt werden, wenn eine der in Nr 1–3 genannten Voraussetzungen vorliegt. Diese Voraussetzungen sind in der Berufungsbegründung darzulegen (§ 520 III 2 Nr. 4); fehlt es an dieser Darlegung, (und liegt auch kein anderer Berufungsgrund vor), ist die B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Präklusion (Abs 3).

Rn 6 Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Begründung vorzulegen ist, gibt es nicht. Das Beschwerdegericht oder dessen Vorsitzender kann dem Beschwerdeführer eine Frist für das Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln setzen. Um eine solche Frist handelt es sich auch, wenn dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der sofortigen Beschwerde gesetzt wird. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 10 § 17a IV 4 eröffnet die Möglichkeit der weiteren Beschwerde gegen Beschlüsse eines ›oberen Landesgerichts‹, die auf der Grundlage der reformierten ZPO nun als Rechtsbeschwerde entspr § 574 ZPO anzusehen (BGH NJW-RR 03, 277, 05, 142; BGHZ 155, 365, BRS 69 Nr 218) und als solche ebenfalls fristgebunden ist. Sie unterliegt Begründungs- (§ 575 ZPO) und Zulassungserforderni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gegenihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfechte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 5 § 531 I 1 erlaubt es nach seinem klaren Wortlaut dem Berufungsgericht lediglich zu überprüfen, ob eine Zurückweisung von Vorbringen in erster Instanz zu Recht vorgenommen worden ist. Das im Rechtsmittelzug übergeordnete Gericht darf eine fehlerhafte Begründung des erstinstanzlichen Gerichts für eine Zurückweisung von Angriffsmitteln nicht durch eine andere Begründung er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtswahl.

Rn 16 Eine weitere Fallgruppe der Sachnormverweisung nennt Art 4 II: Eine Rechtswahl wird unmittelbar auf das Sachrecht der gewählten Rechtsordnung bezogen. Das wird sich idR bereits aus der Auslegung der Rechtswahlerklärungen ergeben. Bedeutung hat die Vorschrift dennoch, weil sie den Parteien darüber hinaus die Möglichkeit nimmt, freiwillig eine Gesamtverweisung zu vereinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Anwendungsbereich, Bedeutung, Internationales Privatrecht.

Rn 1 Die Bestimmung des § 763 schafft eine Ausnahme zu § 762 : Staatlich genehmigte private – oder staatlich veranstaltete (MüKoBGB/Habersack § 763 Rz 1) – Lotterien und Ausspielungen sind verbindlich. Ist keine Genehmigung erforderlich, gilt § 762 (§ 763 2), sofern der Vertrag nicht wegen Gesetzesverstoßes nichtig ist (s § 762 Rn 7 f). Rn 2 Das Genehmigungserfordernis soll ei...mehr

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AGS 06/2023, Streitwert ein... / II. Entscheidung des AG dem Grunde nach zutreffend

Das AG hat zu Recht den Streitwert des Antrags auf Feststellung der höchstzulässigen Nettokaltmiete mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag angesetzt. 1. Maßgebend ist zunächst die Differenz Abzustellen war insoweit zutreffend auf die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten und der von den Klägern geltend gemachten Miethöhe. 2. Maßgebend ist der dreieinhalbfache Jahresbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Rein wirtschaftliche, ideelle oder tatsächliche Beeinträchtigungen, die sich aus Freundschaft, Verwandtschaft, beruflicher Verbindung oder einer gleichartigen Situation ergeben, vermögen eine Nebenintervention nicht zu rechtfertigen. (ThoPu/Hüßtege Rz 5). Ein Aktionär kann seiner AG, weil es sich allein um ein wirtschaftliches Interesse handelt, nicht wegen einer bei ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufrechnung im Prozess.

Rn 6 Die im Prozess erklärte Aufrechnung ist materielles Rechtsgeschäft und prozessuale Geltendmachung eines Verteidigungsmittels zugleich (Doppeltatbestand, BGH NJW 57, 591 [BGH 20.12.1956 - II ZR 177/55]). Um prozessuale Wirkungen zu entfalten, muss sie daher prozessrechtlich wirksam sein und den maßgebenden Substantiierungserfordernissen genügen (LAG Düsseldorf 20.3.07, 1...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / II. Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts

Beim anwaltlichen Vergütungsrecht muss zwischen dem Anfall der Vergütung des Rechtsanwalts, deren Fälligkeit und der Einforderbarkeit der Vergütung unterschieden werden. 1. Anfall der Vergütung Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG besteht die anwaltliche Vergütung aus Gebühren und Auslagen. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn der Rechtsanwalt erstmals den jeweiligen Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument übermittelt werden. Für das elektronische Dokument gelten § 130a der Zivilproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausübung der Rechtswahl.

Rn 3 Art 14 regelt nicht, nach welchem Recht Zustandekommen und Wirksamkeit der Rechtswahl zu beurteilen sind. Insoweit sollte – entspr Art 3 V ROM I – das gewählte Recht maßgeblich sein (s zB Heiss/Loacker JBl 07, 613, 623; BeckOK/Spickhoff Art 14 Rz 3; Erman/Stürner Anh Art 42 EGBGB Art 14 ROM II Rz 10; jurisPK/Wurmnest Art 14 Rz 28; Grüneberg/Thorn Art 14 Rz 11; BeckOGK/R...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / F. Verteidigertaktik

Können die Ordnungsgemäßheit der Messung oder andere für eine Verurteilung wesentliche formale Voraussetzungen vom Verteidiger nicht mehr erfolgreich problematisiert werden und ist eine vorsätzliche Begehung vorgeworfen oder droht als Vorwurf, ist die Darlegung der Umstände, die für eine fahrlässige Begehung sprechen, die Auffanglinie der Verteidigung. Es geht dann darum, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Neufahrzeuge.

Rn 95 Autos: Neuwagen muss fabrikneu sein, dh sich bei Übergabe ›in dem unbenutzten und unbeschädigten Zustand befinden, wie es vom Hersteller ausgeliefert worden ist‹ (BGH NJW 13, 1365 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 374/11] mwN). Mangel ja: illegale Abschalteinrichtung, die zu einer Betriebsuntersagung führt, nicht aber schon bei lediglich abstrakter Gefahr der Betriebsuntersagu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 53 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 315e Abs. 1 müssen kap.-marktorientierte KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a, die als MU einen KA nach den §§ 290ff. aufzustellen haben, bei der Erstellung des KA anstatt der Regelungen des HGB diejenigen nach IFRS beachten. § 315e Abs. 1 bestimmt zudem, welche HGB-Vorschriften des Zweiten bis Achten Titels weiterhin A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweis der Unrichtigkeit.

Rn 14 Wie bei den öffentlichen Urkunden über Erklärungen (§ 415 II) ist auch bei den öffentlichen Zeugnisurkunden der Beweis der Unrichtigkeit zulässig. Hierzu muss bewiesen werden, dass das in der Urkunde bezeugte Geschehen nicht mit dem tatsächlichen Geschehen übereinstimmt. Funktional betrachtet handelt es sich um einen Gegenteilsbeweis (s § 415 Rn 30). Prozessuale Sonder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abs 2).

Rn 6 Die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 2). Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht zu prüfen. Das gilt auch, wenn das Beschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtlich bedeutsame Tatsachen.

Rn 7 Nach stRspr des BGH ist § 559 I 1 (§ 561 I 1 aF) einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während des Revisionsverfahrens bzw nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, sofern sie unstr sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1086 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Klagen nach § 767 ist das Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat, oder, wenn er im Inland keinen Wohnsitz hat, das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat. 2Der Sitz von Gesellschaften oder juristischen Personen steht dem Wohnsitz gleich. (2) § 767 Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen des Berichtigungsbeschlusses.

Rn 12 Mit Erlass des Beschlusses gilt das Urt als von Anfang an als in der geänderten Fassung maßgeblich, und zwar für grds alle Urteilswirkungen wie Zulässigkeit des Rechtsmittels, Rechtskraft und Vollstreckung (BGH NJW 85, 742 [BGH 12.01.1984 - III ZR 95/82]); zur unzulässigen Berichtigung der Entscheidung des FamG in eine des ordentlichen Gerichts wegen der damit verbunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Endgültige Wertfestsetzung.

Rn 21 Vorrangig ist zu prüfen, ob die abschließende Wertfestsetzung in dem betr Verfahren an sich zulässig ist; im Verneinensfalle ist die Entscheidung per se aufzuheben (Nürnbg NJW-RR 18, 1277: Ordnungsmittelverfahren). Die endgültige Festsetzung unterliegt nach § 68 I GKG (§ 59 I FamGKG) der nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG befristeten Beschwerde, auch bei Festsetzung im Urtei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Öffentliche Rechte.

Rn 13 Einordnung öffentlicher Rechte als Rechts- oder Sachmangel bleibt schwierig (BRHP/Faust Rz 18–20), schematische Lösungen verbieten sich (BGH NJW 17, 1666 [BGH 18.01.2017 - VIII ZR 234/15] Rz 17 ff). Im Grundsatz führen konkrete Eingriffsbefugnisse wie Beschlagnahme sowie die Substanz betreffende individuelle Beschränkungen zu Rechtsmängeln, auf allg Gründen beruhende B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorgetäuschter Geschäftswille.

Rn 3 Da die Parteien nur den Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wollen, fehlt ihnen beim simulierten Geschäft der Geschäftswille (BGH NJW 80, 1573; LAG Hamm NZA-RR 07, 65 [LAG Hamm 24.10.2006 - 9 Sa 1033/05], Berufsausbildungsvertrag), der für das verdeckte Geschäft regelmäßig vorliegt. Maßgebend ist, ob den Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft angestrebt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 3 Ungeschriebene Voraussetzung der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ist die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde. Die Rechtsbeschwerde ist nur eröffnet, wenn die sofortige Beschwerde statthaft war (BGHZ 158, 212, 214 = NJW 04, 2015; NJW 09, 3653 Rz 5 ff; ZIP 11, 1170 Rz 3; NZI 14, 724 Rz 4; BGHZ 233, 258 = NJW 22, 2622 Rz 8). War dies nicht der Fall, war die Ausgang...mehr