Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1.2.1.3 Zulassung zum Handel am geregelten Markt

Rz. 242 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Wertpapiere müssen an einem geregelten Markt zum Handel zugelassen sein. Entscheidender Zeitpunkt ist der Bilanzstichtag des Mutterunternehmens. Ob die Wertpapiere zu diesem Zeitpunkt tatsächlich gehandelt werden, ist nicht entscheidend. Zur Pflichtanwendung der IFRS bei der zeitlich vorgelagerten bloßen Beantragung der Zulassung zum Han...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 5.1.2.2 Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des organisierten Marktes wird in § 2 Abs. 11 WpHG definiert als "ein im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterale Sys...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 5.1 § 264d HGB

Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1.2.2 Erweiterung des Kreises der Pflichtanwender durch § 315e Abs. 2 HGB

Rz. 244 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der deutsche Gesetzgeber hat von dem in Art. 5 lit. b) IAS VO vorgesehenen Wahlrecht Gebrauch gemacht und den Kreis der Pflichtanwender durch § 315e Abs. 2 HGB auf Mutterunternehmen erweitert, welche die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einem organisierten Markt (lediglich) beantragt haben. Durch diese zeitliche Vorverlagerung soll ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.2.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendbarkeit der IFRS-Regelungen, und somit auch des IAS 12, ergibt sich aus der Umsetzung der IAS-Verordnung in deutsches Recht. Wie alle IFRS-Regelungen, ist IAS 12 verpflichtend für Konzernabschlüsse von Unternehmen anzuwenden, die als kapitalmarktorientiert i. S. d. § 315a HGB i. V. m. § 264d HGB gelten und zum Stichtag einen organi...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 316a HGB schränkt den Anwendungsbereich diese Unterabschnitts des HGB für Unternehmen von öffentlichem Interesse ein, sofern spezifische Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse anzuwenden sind. Als Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten kapitalmarktorientierte ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2.3 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 451 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten treten Zweifel hinsichtlich der Aktivierungsfähigkeit am deutlichsten hervor. Durch Schaffung von Vermögen signalisiert ein Unternehmen grundsätzlich positive Signale für die Zukunft, mangels Marktbestätigung oder objektiver Bestimmung von potenziellen Kosteneinsparungen kann die Beurteil...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1 § 315e HGB

Rz. 232 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 315e (1) Ist ein Mutterunternehmen, das nach den Vorschriften des Ersten Titels einen Konzernabschluss aufzustellen hat, nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. L 243 vom 11.9.2002, S. 1), die zuletz...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.3 Keine Befreiung für Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Keine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit besteht, wenn das Mutterunternehmen oder ein in dessen Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert i. S. d. § 264d HGB ist, d. h. einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt od...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 328 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des § 315e HGB ist aufgrund der unmittelbaren Rechtswirkung der IAS-VO in den EU-Mitgliedstaaten auf die Regelung der Mitgliedstaatenwahlrechte begrenzt. Damit bilden die IAS-VO und § 315e HGB zusammen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Konzernrechnungslegung nach IFRS in Deutschland.[1] Nach Art. 4 der IAS-VO si...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 5.1.2.2 Definition der Kapitalmarktorientierung

Rz. 167 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Kapitalmarktorientierung ist gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nimmt. In Deutschland werden die Voraussetzungen durch den regulierten Markt (§§ 32ff. BörsG) erfüllt. Börsen in anderen EU-Staaten bzw. EWR-Vertragsstaaten sind inländischen Börsen gleichgestellt.[1] Ke...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn dieses de...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1.2.4.1 Kapitalmarktunternehmen

Rz. 91 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Ausnahme von der Befreiungsmöglichkeit gilt für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen (Abs. 3 Nr. 1). Sie dient der Förderung der Transparenz der Kapitalmärkte.[1] Betroffen sind (zu befreiende) Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 5 WpHG (im Inland oder einem anderen EU/EWR-Staat) durch von ihnen au...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 326 Abs. 1 HGB gilt für sämtliche kleinen Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB , und zwar unabhängig von der Rechtsform. Kleine Aktiengesellschaften und kleine GmbHs sind gleichgestellt.[1] Die Größenklassen wurden im Zuge der Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013 durch das BilRUG 2015 angehoben, um den Mittelstand weiter zu entlast...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 7.1.2.2 Informationsrechte der das Unternehmensregister führenden Stelle

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kann die das Unternehmensregister führende Stelle anhand der vorhandenen bzw. allgemein zugänglichen Informationen die Berechtigung zur Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses oder der Erleichterung gem. § 327a HGB nicht überprüfen, so kann sie gem. § 329 Abs. 2 Satz 1 HGB inn...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.1 Bilanzrecht

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Bilanzrichtlinie von 2013[1] wurde der existierende Rechtsrahmen für die Rechnungslegung erneut überarbeitet. Stärker als früher orientiert sich die Kommission dabei an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie an dem Prinzip einer Beschränkung auf Mindestharmonisierung.[2] Die bis dahin geltende Trennung des...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.7 Zusammengefasster Ausweis von Posten

Rz. 378 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 Abs. 7 HGB regelt die Möglichkeit des zusammengefassten Postenausweises. Das ist gem. Nr. 1 möglich, wenn die einzelnen Posten für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht erheblich sind. Das ist gem. Nr. 2 (trotz Erheblichkeit) ebenso möglich, wenn die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.2.4 Kapitalmarktrechtliche Publizität

Rz. 278 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Speziell für kapitalmarktorientierte Unternehmen hat die Gesetzgebung in den letzten Jahren eine ganze Reihe von kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten geschaffen. Diesen Regelungen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Kapitalmarkt und insbesondere die Investoren bzw. Anleger in besonderer Weise informationsbedürftig sind. Neben dem...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1 § 324 HGB

Rz. 258 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 324 Prüfungsausschuss (1) 1Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2) sind und keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 des Aktiengesetzes erfüllen muss, sind verpflichtet, einen Prüfungsausschuss nach Absatz 2 einzurichten, der sich insbesondere mit den in...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.3 Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.1 Die große Bilanzrechtsreform 1986

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am Beginn des modernen deutschen Bilanzrechts steht das "Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts ( Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG)"[1], das am 01.01.1986 in Kraft trat.[2] Während es bei der Vierten Richtlinie[3] um den Einzelab...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.1 Pflicht zur Aufstellung des Abschlusses nach IFRS

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Art. 4 VO (EU) 1606/2002 v. 19.07.2002[1] schreibt in der EU börsennotierten Mutterunternehmen vor, einen konsolidierten Abschluss nach den unionsrechtlichen IFRS aufzustellen. Die Vorschrift ist als Verordnung unmittelbar für die adressierten Mutterunternehmen verbindlich. Sie bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Durch § 315a HGB ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.1.6 Prüfungsvertrag

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Während der Prüfungsauftrag allein der Bekanntgabe des Wahlbeschlusses und dessen Umsetzung dient, beinhaltet der schuldrechtliche Prüfungsvertrag Einzelheiten und Vereinbarungen zur Prüfungsdurchführung, über Termine und das Honorar. In der Praxis werden die Begriffe meist gleichlautend verwendet und umfassen den Prozess der Beauftragung und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brandschutz / 1.2 Bestimmungen der Schadenversicherer

Das notwendigerweise große Interesse der Feuerversicherungen an der Brandverhütung bzw. der Schadenminimierung hat dazu geführt, dass diese Branche seit jeher den Brandschutz nicht nur am einzelnen Objekt mit entsprechenden Auflagen zu fördern sucht, sondern auch intensiv Forschung, Entwicklung und Prüfwesen in diesem Bereich betreibt. Ein Ausdruck davon ist das sehr differe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bauteile / 8 Lüftungsleitungen (L, K), Installationsschächte (I), Rohrdurchführungen (R), Kabelanlagen (E)

In den letzten Jahrzehnten ist der Aufwand für Gebäude- und Anlagentechnik in nahezu allen Bereichen und Branchen drastisch gestiegen. Damit kommt den Installationen auch unter Brandschutzgesichtspunkten große Bedeutung zu. Dabei geht es um folgende Punkte: Vermeidung der Rauch- und Brandausbreitung (etwa durch offene Wanddurchbrüche oder Öffnungen, die sich durch den Abbrand...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bauteile / 1 Einteilung von Bauteilen in Feuerwiderstandsklassen

Nach DIN 4102 werden für einen Vielzahl von Bauteilen Feuerwiderstandsklassen ermittelt, indem in genau genormten Prüfverfahren festgestellt wird, wie lange ein Bauteil einem bestimmten Flammenbrand standhalten kann. Die einzelnen Klassen werden mit F 30 für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (entsprechend F 60, 90, 120, 180) bezeichnet. I. d. R finden sich diese Anga...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 3.3 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungseigentümer regeln die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Beschlüsse. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in einer Versammlung der Wohnungseigentümer. Ohne Versammlung ist ein Beschluss nur gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss (Umlaufbeschluss) in Textform erklären. Allerdings hat das Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.3.8.4 Anwesenheit eines Architekten

Gegen die Zulassung eines Architekten zur Erörterung von Details einer etwa anstehenden größeren Sanierungsmaßnahme bestehen keinerlei Einwände.[1] Freilich hat der Verwalter einen entsprechenden Geschäftsordnungsbeschluss herbeizuführen. Geschäftsordnungsbeschluss: Teilnahme eines Architekten TOP XX: Teilnahme des Architekten Herrn ______ Angesichts der zur Beschlussfassung z...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsgesetz / 1.6 Die Mini-Reform 2024

Mit dem am 17.10.2024 in Kraft getretenen "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] ist den Wohnungseigentümern durch entsprechende Erweiterung von § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG ein Anspruch auf Gestat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 4.1 Einführung

Mit dem am 17.10.2024 in Kraft getretenen "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] ist den Wohnungseigentümern auch die zeitlich befristete Möglichkeit einer Beschlussfassung über die rein virt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Mehrheit vorsehen (sog. Absenkungsbeschlüsse), sind nicht isoliert anfechtbar.[1] Ein "Absenkungsbeschluss" ist – wegen seiner Wesensähnlichkeit zu einem Beschluss zur Geschäftsordnung – nicht isoliert anfechtbar; dessen Ordnungsmäßigkeit so...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Wohnungse... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 insbesondere das Recht der baulichen Veränderungen und somit auch der Modernisierungen grundlegend reformiert. Allerdings blieben die europäischen Klimaschutzziele rund um das 1,5 %-Klimaschutzprogramm insbesondere hinsichtlich der Solarthermie auf der Strecke. Jedenfall...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 auch den Mietern in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB weitere Rechte eingeräumt. Bereits nach § 554a BGB a. F. konnte der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Dieser Anspruc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.9 Schleppen, Lotsen und Bergen

Rz. 130 Das Schleppen, Lotsen und Bergen war bereits aufgrund von § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 7 UStG 1967/1973 steuerfrei. Die Besorgung dieser Leistungen ist nunmehr nach § 3 Abs. 11 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Gemäß Abschn. 8.1 Abs. 7 Nr. 7ff. UStAE handelt es sich i. A. um folgende Leistungen: Das Schleppen wird aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 8.2 Virtuelle Eigentümerversammlung

Mit dem am 17.10.2024 in Kraft getretenen "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] ist den Wohnungseigentümern die Kompetenz zu einer Beschlussfassung rein virtueller Wohnungseigentümerversamml...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / VI. Kritische Stellungnahme und Reformvorschläge

Vorschrift grundsätzlich sinnvoll: Aus Verfassersicht ist die Vorschrift im Lichte ihres Sinn und Zwecks – nämlich dem Missbrauch der Führung von Rechtsbehelfsverfahren, um sich einen Zeitgewinn zu verschaffen, entgegenzuwirken, Verfahrensverschleppungen in dem Zusammenhang zu verhindern und auf eine Straffung des Verfahrens hinzuwirken – dem Grunde nach zu begrüßen. Der Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 8.3 Einordnung als Sonderbilanz

Rz. 90 Einer Pro-forma-Finanzinformation liegt mit dem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt ein außerordentliches Ereignis zugrunde. Insoweit kann man von einer Sonderbilanz sprechen. Allerdings unterscheidet sie sich von den bisher besprochenen Sonderbilanzen dadurch, dass eine Verknüpfung mit der Buchhaltung nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 8.1 Pflicht zur Veröffentlichung von Pro-forma-Finanzinformationen

Rz. 75 Die Prospekt-VO[1] normiert die Anforderungen an den Wertpapierprospekt bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt. Detailliert werden diese Anforderungen durch VO EU 2019/980[2]. Der IDW nimmt sich den Pro-Forma-Finanzinformationen in seinem RH HFA 1.004 an. Rz. 76 Gemäß Art. 7 Abs. 6 lit. b) Nr. i) und A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung eines Freilandartenschützers – Erfordernis der wissenschaftlichen Hochschulbildung

Leitsatz Bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge ist nicht auf die "Trennbarkeit" einzelner Tätigkeiten, sondern auf die tatsächliche Organisation der Arbeit durch die Beklagte abzustellen. Die getrennte Auflistung von Tätigkeiten in einer Arbeitsplatzbeschreibung lässt keinen Schluss auf eine organisatorische Trennung von Tätigkeiten im Tatsächlichen zu. Eine Eingruppierung in EG 13 TVöD/VKA erfordert, dass der Beschäftigte "Angestellter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1 Nichtöffentlichkeit

Rz. 32 Nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist die Betriebsversammlung "nicht öffentlich". Sie besteht nach Satz 1 aus den Arbeitnehmern des Betriebs. Das Gesetz gestattet indessen ausdrücklich auch die Teilnahme anderer Personen an der Betriebsversammlung; dabei werden genannt der Arbeitgeber[1], Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften[2] und Beauftragte der Arbeit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schon wieder endet ein Jahr / 5 Satzungs-Check

Die Satzung ist das "Gesetzbuch" Ihres Vereins. In vielen Fällen ist der Gesetzgeber sogar bereit, einer Satzungsregel den Vorrang vor der gesetzlichen Bestimmung einzuräumen. Doch häufig wird die Satzung nur zurate gezogen, wenn es Schwierigkeiten gibt – und dann ist es zu spät. Zu notwendigen Satzungsänderungen kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Interne Gründe kö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachinformatiker (Professio... / Zusammenfassung

Überblick Informatik bedeutet eine systematische automatische Verarbeitung von Informationen mithilfe von Rechenmaschinen. Sprachlich gesehen wird das Wort "Informatik" häufig als eine Verschmelzung von Information und Automatik gesehen. Man spricht auch von programmierbaren Maschinen und einer möglichen Kommunikation des Menschen mit technischen Systemen. Insofern erfasst d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.1 Nicht zugelassene Komponenten oder Dienste (Nr. 1)

Rz. 23a Anbieter von Betriebsleistungen oder von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur benötigen eine Zulassung oder Bestätigung der gematik nach § 326. Wer trotzdem vorsätzlich oder fahrlässig nicht bestätigte oder zertifizierte Komponenten oder Dienste in Verkehr bringt oder zur Verfügung stellt, handelt ordnungswidrig.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.3 Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Abs. 2)

Rz. 23 Um dem gemeinsamen Handeln der am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten einen stabilen Rahmen zu geben, sollen die Rehabilitationsträger und ihre Verbände miteinander und mit anderen Stellen regionale (z. B. für einen Landkreis, für eine kreisfreie Stadt oder für einen Bezirk) oder überregionale (z. B. regionsübergreifende) Arbeitsgemeinschaften bilden. Der Gesetzgeber ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.5 Vereinbarungen Landesbehörde – Zugelassene kommunale Träger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 33 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit den zugelassenen kommunalen Trägern ist insbesondere Abs. 4 anzuwenden. Im Übrigen gelten aber auch die Regelungen, die sich auf Bundesleistungen beziehen, weil die zugelassenen kommunalen Träger ja diese Leistungen auch erbringen. Rz. 34 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger dar...mehr