Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / B. Rechtsgrundlage und Regelungstechnik

Rz. 3 Welche Anrechte in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, ergibt sich aus den §§ 2 und 3 VersAusglG . Rz. 4 Welche inhaltlichen Anforderungen an das Anrecht im Einzelnen zu stellen sind, folgt dabei aus § 2 VersAusglG. Es muss sich handeln ummehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Auskunft zum Trennungsvermögen

Rz. 62 Oft ist der Trennungszeitpunkt streitig. Es kommt auch bewusster Falschvortrag vor, um den Anspruch zu vereiteln. Hier kann eine zusätzliche Vereinbarung hilfreich sein. Rz. 63 Muster 9.8: Auskunft Vermögen zum Trennungszeitpunkt Muster 9.8: Auskunft Vermögen zum Trennungszeitpunkt Für den Fall, dass ein Ehegatte vom anderen Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungsze...mehr

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§ 3 Der Miterbe / ee) Geldzuwendung von Eltern ist im Zweifel Ausstattung an eigenes Kind (§§ 1374, 1624 Abs. 1 BGB)

Rz. 565 Lassen sich Adressat und Zweck einer größeren Geldzuwendung durch die Eltern eines Ehegatten nicht mehr aufklären, kann es sich um eine Ausstattung handeln.[560] Sachverhalt: Die geschiedenen Ehegatten streiten um Zugewinnausgleich. Ehefrau = Klägerin, Ehemann = Beklagter. Im Jahre 1989 haben die Eltern der Klägerin einen Betrag von 100.000 DM auf das Konto des Beklagt...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (aa) Richtiger Zeitpunkt des Scheidungsantrags und andere Haftungsfallen

Rz. 221 Das Entstehen der Schuld (Steuernachzahlung) oder des Anspruchs (Steuererstattungsanspruch) gegenüber dem Finanzamt steht fest, nämlich das Ende des Steuer = Kalenderjahrs (§§ 25, 36 Abs. 1, 51a EStG). Rz. 222 Nicht fest steht hingegen der Endstichtag des § 1384 BGB. Dieser kann vom Anwalt beeinflusst werden. Daher ist sorgfältig zu prüfen, ob die Einreichung des Antra...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Der Versorgungsausgleich ist ein Rechtsinstitut, das für Versorgungsanrechte funktional die Aufgaben übernimmt, welche in Bezug auf die sonstigen Vermögensgegenstände sonst dem Zugewinnausgleich zufallen: Das in der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete soll geteilt werden. Zugleich hat der Versorgungsausgleich aber auch die Funktion, einen Ehegatten, der in der Ehe keine oder...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 11. Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 454 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – bspw. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[453] Dies gilt auc...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Gesetzlicher güterrechtlicher Ehevertrag und funktional erweiterter Ehevertrag

Rz. 2 Ausgehend davon, wird allgemein angenommen, dass zwischen dem güterrechtlichen Ehevertrag als gesetzlicher Begriffsvorgabe einerseits und dem funktional erweiterten Ehevertrag andererseits zu unterscheiden ist.[1] Rz. 3 Diese Au...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Beibehaltung des gesetzlichen Güterstands

Rz. 24 Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. In ihm leben die Ehegatten, soweit sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren (§ 1363 Abs. 1 BGB). Die Ehegatten leben also gesetzlich quasi in Gütertrennung mit der Besonderheit, dass ein Zugewinnausgleich beansprucht werden kann, wenn der Güterstand beendet wird. Wegen § 1363 Abs. 1 BGB ist der gesetzli...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Güterrecht/Nebengüterrecht

Zur Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich (im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 6.11.2013 – XII ZB 434/12, FamRZ 2014, 98 und BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268). (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – XII ZB 362/15) Zur Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei im Zugewinn (OLG Hamm, Beschl. v. 2....mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Rz. 342 Zitat Art. 6 i.V.m. Art. 3 Abs. 2 GG schützt die Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner, in welcher die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen. Dazu gehört auch die Vereinbarung über die innerfamiliäre Arbeitsteilung und die Entscheidung, wie das gemeinsame Familieneinkommen durch Erwerbs...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 4. Abschaffung des § 1370 BGB

Haushaltsgegenstände, welche einem Ehegatten alleine gehören, sind beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.[25] Geht es um Hausrat, tragen die Eheleute oftmals vor, dieser Haushaltsgegenstand gehöre gerade ihm. Er habe ihn doch alleine gekauft und bezahlt. Bis zur Güterrechtsreform konnte er sich sogar auf § 1370 BGB berufen. Danach wurde derjenige Ehegatte Eigentümer, der...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / bb) Kann eine nachträgliche Veränderung der tatsächlichen Umstände dazu führen, dass eine ursprünglich nichtige Klausel wieder auflebt?

Rz. 149 Richtiger Auffassung nach ist dies nicht der Fall, da dem das Gesetz entgegensteht, wonach für den Fall der Nichtigkeit einer vertraglichen Vereinbarung an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen treten. Es liegt kein Fall der sog. schwebenden Unwirksamkeit vor.[103] Rz. 150 Vgl. folgendes Beispiel von Münch:[104] Praxis-Beispiel Die Ehegatten hatten einen Globalver...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Über das familiare Ordnungsrecht hinausgehende Vereinbarungen

Rz. 63 Soweit von der Gestaltung des gesetzlichen familiaren Ordnungsrechts im Rahmen eines vertraglichen familiaren Ordnungsrechts gesprochen wird, gilt dies nicht zwingend auch für die Ergänzung des Erstgenannten. Auch ohne einen Ehevertrag sind die Ehewirkungen und Scheidungsfolgen im Gesetz nur lückenhaft und damit ergänzungsbedürftig geregelt. Daher werden ohnehin allge...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / a) Allgemeines

Rz. 3 Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt gem. § 1953 Abs. 1 BGB der Anfall der Erbschaft an den Erben als nicht erfolgt. Die Erbschaft fällt dann gem. § 1953 Abs. 2 BGB demjenigen zu, der erben würde, wenn der Ausschlagende den Erbfall nicht erlebt hätte. Dem Ausschlagenden steht aber ein ihm zugewandtes Vorausvermächtnis zu, wenn es nicht mitausgeschlagen wurde und...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / d) Objektive Beeinträchtigung

Rz. 273 § 2287 BGB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass die berechtigten Erberwartungen des Vertragserben objektiv beeinträchtigt werden.[404] Insbesondere muss die Beeinträchtigung zu einer Vermögensminderung des Nachlasses führen, dessen Erwerb der Vertragserbe erwarten kann. Der Vertragserbe hat jedoch keinen Anspruch auf Erhaltung eines bestimmten Ge...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Illoyale Vermögensverfügungen – Auskunftszeitpunkt

Rz. 60 § 1379 BGB umfasst in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt. Hierdurch wird der Verschleierung illoyaler Vermögensverfügungen vorgebeugt, insbesondere i.V.m. der Beweislastregel in § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB. Da jedoch ein planvoll vorgehender Ehegatte den Trennungszeitpunkt nach die Illoyalen Verfügungen legen bzw. solche Verfügungen vor der Trenn...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / I. Beschwerde

Rz. 258 Gegen die Entscheidungen der ersten Instanz in Versorgungsausgleichssachen findet die Beschwerde statt (§ 58 Abs. 1 FamFG), gleichgültig, ob es sich um eine Folgesache oder um eine selbstständige Versorgungsausgleichssache handelt. Die Beschwerde umfasst auch alle nicht selbstständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind (§ 58 Abs. ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / b) Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 115 Ein Pflichtteilsanspruch ist gegeben, wenn die Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, sie aber im konkreten Fall durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt worden sind. Handlungen des Berechtigten selbst, die zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts führen, bewirken regelmäßig auch den Verlust des Pflichtteilsrechts (z.B. der Erbverzicht, E...mehr

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§ 4 Ehevertragstypologie / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Ehevertragstypologie hängt eng mit der Begrifflichkeit des Ehevertrags zusammen (siehe § 1 Rdn 1 ff.). Die Vertragstypenlehre von Langenfeld ordnet den in der Lebenswirklichkeit vorkommenden Ehe typen, beispielsweisemehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / d) Sonstige Personen und Stellen

Rz. 48 Auskunftspflichtig sind schließlich auch alle anderen Personen und Stellen, welche Auskünfte über Bestand und Höhe von Versorgungsanrechten geben können. Eine Begrenzung besteht insoweit nicht. Hierher zu rechnen sind v.a. Arbeitgeber, die Bundesanstalt für Arbeit und die Verbindungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit der Bestand und die Höhe von auslä...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / 3. § 35 FamGKG (Geldforderung)

Hinweis Ist Gegenstand des Verfahrens eine bezifferte Geldforderung, bemisst sich der Verfahrenswert nach deren Höhe, soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit eine bezifferte Geldforderung geltend gemacht wird, ist gem. § 35 FamGKG deren Wert maßgebend. Die Vorschrift betrifft vor allem Unterhaltsforderungen und Forderungen auf Zugewinnausgleich, gilt aber ebenso für sonsti...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Rückkehr zum gesetzlichen Güterstand?

Rz. 336 Beispiel M hatte auf massives Drängen seiner mittlerweile verstorbenen Eltern mit F vor der Eheschließung Gütertrennung vereinbart. Er hat inzwischen eine schwere Erkrankung hinter sich, während der sich F aufopferungsvoll um ihn gekümmert und ihm auch seine vorangegangene Untreue verziehen hat. Er möchte durch rückwirkende Aufhebung des Gütertrennungsvertrages bewirke...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Ehevertrag nach der Eheschließung, aber noch vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 48 Es könnte erwogen werden, aus Kostengründen nur den bisher entstandenen Zugewinn auszugleichen, um die höheren Gebühren einer Gütertrennungsvereinbarung zu vermeiden. Es bestehen hier aber zwei erhebliche Risiken. Rz. 49 Auch wenn weiterer Zugewinn eines der beiden Ehegatten in der Zeit zwischen Beurkundung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags fernliegend erschei...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / II. Isolierte Versorgungsausgleichssachen

Rz. 12 Die zweite Gruppe von Mandaten in Versorgungsausgleichssachen bilden diejenigen Verfahren, in denen der Versorgungsausgleich unabhängig von einem Scheidungsverfahren geltend gemacht wird, die sog. isolierten Versorgungsausgleichssachen. Bei diesen Verfahren handelt es sich um ganz verschiedene Fallgestaltungen. Dementsprechend andersartig sind die Anforderungen an die...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / III. Keine anderen nicht ausgeglichenen Anrechte

Rz. 15 Anrechte, die nicht unter einen der Tatbestände des § 19 VersAusglG fallen und die auch nicht von den Ehegatten durch Vereinbarung in den Wertausgleich nach der Scheidung verwiesen wurden (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG), sind nicht im Wertausgleich nach der Scheidung auszugleichen.[4] Der Ausgleich nach der Scheidung ist für die Korrektur von Fehlern, die im Verfah...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 1. Systematik

Rz. 152 Die Härteregelung findet sich nun in § 27 VersAusglG . Die Norm enthält – entsprechend der in § 1579 BGB für das Unterhaltsrecht und der in § 1381 BGB für den Zugewinnausgleich getroffenen Regelung – eine negative Härteklausel, aufgrund derer der Versorgungsausgleich herabgesetzt oder ausgeschlossen werden kann, wenn die Umstände des Einzelfalls das aus Billigkeitsgrü...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / I. Aufgaben des Versorgungsträgers

Rz. 3 Dem Versorgungsträger obliegt zunächst die Bestimmung des Ehezeitanteils des bei ihm bestehenden Anrechts in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, insb. also in Form von Entgeltpunkten, eines Rentenbetrags oder eines Kapitalwerts. Das bedeutet, dass er selbstständig ermitteln muss, welche Anrechte ein Ehegatte in der Ehezeit (§ 3 Vers­A...mehr

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§ 1 Allgemeines / D. Ehevertragsfreiheit

Rz. 101 Die Ehevertragsfreiheit wird nicht nur formal aus Art. 6 GG (und nicht aus Art. 2 GG) abgeleitet. Dieser Umstand zeitigt auch erhebliche materielle Unterschiede. Während die allgemeine Handlungs- und damit Vertragsfreiheit ihre Grenzen über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 3 Satz GG in der verfassungsmäßigen Ordnung, im Sittengesetz und in Eingriffsgesetzen findet, a...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 27 In persönlicher Hinsicht ist zu beachten, dass der Versorgungsausgleich bei Eheleuten nur im Fall einer Scheidung (vgl. § 1587 BGB, der von geschiedenen Ehegatten spricht) oder einer Aufhebung der Ehe (§ 1318 Abs. 3 BGB) in Betracht kommt. Bei der Aufhebung der Ehe ist zu beachten, dass es nur zur entsprechenden Anwendung der Regelungen über den Versorgungsausgleich k...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / b) Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Rz. 92 Der Bundesgerichtshof leitet das ihm vorgegebene verfassungsrechtliche Erfordernis der Inhalts- und Ausübungskontrolle nicht nochmals ab, sondern legt vielmehr das rechtliche Instrumentarium für dessen Umsetzung fest. Indem er seine Kernbereichslehre also nicht primär verfassungsrechtlich, sondern einfachrechtlich begründet, eröffnet er einen Bewertungsspielraum für d...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / II. Überblick über die Auskunftsansprüche

Rz. 200 Auskunftsansprüche des Alleinerben außerhalb des BGB bestehen gegenübermehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / F. Salvatorische Klausel – das Problem der Teilnichtigkeit (§ 139 BGB)

Rz. 444 Neben der Erledigungsklausel kommt der salvatorischen Klausel erhebliche Bedeutung zu. Sie soll Vorsorge für den Fall treffen, dass sich später einzelne Klauseln als unwirksam erweisen bzw. vom Gericht kassiert werden. Es geht um das Problem des § 139 BGB, mithin um die Frage, ob im Falle, dass eine Klausel nichtig ist, davon auszugehen hat, dass der gesamte Vertrag ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Verlöbnis und nichteheliche Lebensgemeinschaft ohne Verlöbnis

Rz. 9 Die Frage, ob auch noch nicht miteinander Verheiratete einen Vertrag für ihre künftige Ehe schließen können, stellt sich vor dem Hintergrund moderner Partnerschafts- und Lebensmodelle. Rz. 10 Ein Verlöbnis geht ungeachtet des Umstands, dass es heutzutage immer seltener formell vorgenommen wird, der Eheschließung notwendig voraus. Es ist das gegenseitige Versprechen, die...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / a) Erbverzicht

Rz. 39 Gemäß § 2346 Abs. 1 BGB können die Verwandten sowie der Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner auf das gesetzliche Erbrecht gegenüber dem Erblasser verzichten. Dabei kann schon vor Begründung des Verwandtschaftsverhältnisses der Verzicht auf das sich zukünftig ergebende Erb- und Pflichtteilsrecht erklärt werden.[51] Hinweis Bedeutung kommt dem Erbverzicht insbeson...mehr

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§ 6 Formvorschriften / D. Der Grundsatz der Gesamtbeurkundung – eine gefährliche Haftungsfalle!

Rz. 39 Beispiel M und F werden sich im Verlauf des Scheidungsverfahrens außergerichtlich darin einig, dass F ein Zugewinnausgleich in Höhe von 500.000 EUR zusteht. Sie vereinbaren, dass sie dafür ein Hausgrundstück im Wert von 250.000 EUR erhält sowie den Porsche und 150.000 EUR in bar. Damit soll die Zugewinnausgleichsforderung erledigt sein. Vorsorglich verzichten sie wech...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / II. Erwerb der Versorgung in der Ehezeit

Rz. 73 Versorgungsanrechte sind nur dann auszugleichen, wenn sie in der Ehezeit erworben wurden (§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 VersAusglG). Rz. 74 Anrechte, die vor der Ehezeit erworben wurden, sind nicht auszugleichen. Das gilt selbst dann, wenn das vorehezeitlich angesparte Kapital während der Ehe in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 lit. b AltZert...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Regelungsmöglichkeiten

Rz. 397 Der Versorgungsausgleich kann Rz. 398 Ein teilweiser Ausschluss liegt in Fällen der sog. Funktionsäquivalenz zwischen Versorgungs- und Zugewinnausgleich nahe (siehe Rdn 346). Hier kann der Unternehmerehegatte, der seine Altersvorsorge über Zugewinnvermögen geregelt hat, auf den Versorgungsausgleich verzichte...mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 7. Präzisierungen der Härteklausel

Rz. 76 Gegenstand einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich kann auch die Präzisierung von Härtegründen i.S.d. § 27 VersAusglG sein. Den Ehegatten steht es frei zu vereinbaren, wann ein Versorgungsausgleich aus Härtegründen ausgeschlossen sein soll, weil sie individuell festlegen können, was für sie eine Härte bedeutet. Rz. 77 Dabei sind sie nicht darauf beschränkt, de...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 7. Klage auf Beschaffung bzw. Beseitigung von Belastungen, § 2288 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB

Rz. 213 Anders als der Anspruch der vertragsmäßigen Erben nach § 2287 BGB ist der vertragsmäßige Vermächtnisnehmer nicht nur gegen rechtliche, sondern auch gegen tatsächliche Beeinträchtigungen geschützt. Der Vermächtnisnehmer kann daher von den Erben Verschaffung des Gegenstandes oder die Beseitigung der Belastungen verlangen. Für die Frage, ob dem Vermächtnisnehmer bspw. d...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / c) Zumutbarkeit der Abfindungsleistung

Rz. 145 Die das Abfindungsverlangen am stärksten einschränkende Voraussetzung findet sich in § 23 Abs. 2 VersAusglG: Dem Ausgleichspflichtigen muss die Abfindung des Ausgleichsanspruchs zumutbar sein. Diese Voraussetzung dient dem Schutz des Ausgleichspflichtigen. Er soll durch die Abfindung nicht wirtschaftlich überfordert werden. Rz. 146 Ob die Abfindung zumutbar ist oder n...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / a) Betriebliche Anrechte

Rz. 49 Der Ausnahmeregelung unterfallen alle Altersversorgungen i.S.d. Betriebsrentengesetzes ­(BetrAVG), gleichgültig, in welcher Leistungsform sie erbracht werden sollen. Betroffen sind alle Zusagen eines Arbeitgebers auf Leistungen der Alters-, Invaliditäts- (oder Hinterbliebenenversorgung, insoweit aber für den Versorgungsausgleich nicht relevant, vgl. oben Rdn 28) aus A...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 2. Beschränkung auf in der Ausgleichsentscheidung ausgeglichene Anrechte

Rz. 124 Ggü. einem Erstverfahren des neuen Rechts ergibt sich in Abänderungsverfahren v.a. der Unterschied, dass in den (neuen) Ausgleich nur solche Anrechte einbezogen werden dürfen, die auch in der Ausgangsentscheidung schon ausgeglichen wurden.[56] Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 VersAusglG ("in den Ausgleich einbezogene Anrechte"). Es folgt aber au...mehr

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zerb 1/2017, "Begünstigungs... / c) Konkurrenz zu Nachsteuerregelungen

Sofern Nachsteuerregelungen bestehen, stehen diese zum Begünstigungstransfer in einem Konkurrenzverhältnis. Das zeigt sich am deutlichsten an den §§ 13 a, b ErbStG. Löst der Erbe Nachsteuer nach § 13 a Abs. 6 (früher 5) ErbStG, also eine Veräußerungsnachsteuer aus, können die Begünstigungen nicht mehr nach § 13 a Abs. 5 (früher 3) ErbStG auf einen Erwerber übergehen. Es best...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 3. Erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 22 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 5. Güterstände – Länderüberblick

Rz. 89 Belgien Errungenschaftsgemeinschaft mit Gesamthandsvermutung; es wird unterschieden zwischen dem Eigenvermögen eines jeden Ehegatten und dem gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehegatten, Art. 1398 ZGB.[136] Ehevertragliche Regelungen sind möglich, Art. 1387 ZGB. Bosnien-Herzegowina Errungenschaftsgemeinschaft und Sondervermögen;[137] keine Wahlgüterstände. Die Wahl fremd...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 75 Während sich in anderen Vertragssachen die anwaltliche Beratungstätigkeit weitgehend auf die Prüfung von Rechtstatsachen erstreckt, die in irgendeiner Form rechenbar sind (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich), steht beim Sorgerecht materiell das Kindeswohl im Mittelpunkt. Hier ist der Anwalt auf die Angaben der Mandantschaft angewiesen, wobei durchaus k...mehr

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Vorwort

Den Ehevertrag "anzufechten "soll zu den "miesesten Scheidungstricks" im Rosenkrieg gehören.[1] Eheverträge bieten jedoch im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen und einem streitigen Gerichtsverfahren ein hohes Potenzial an Flexibilität und familiär sowie wirtschaftlich vernünftigen Lösungen. Unzähligen Eheverträgen ist es zu verdanken, dass dramatische gerichtliche St...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / a) Gesetzliche Vertretung durch Vormund

Rz. 51 Bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts und mindestens teilweisem Ausschluss des Zugewinnausgleichs sowie Vereinbarung oder Aufhebung von Gütergemeinschaft ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts bzw. Familiengerichts erforderlich (§ 1411 Abs. 1 S. 3 BGB).mehr

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§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / II. Künftige rechtliche Änderungen antizipierend berücksichtigen

Rz. 18 Beispiel M und F trennten sich am 1.1.2009. Es sollte Gütertrennung vereinbart und der Ausgleich des bisher entstandenen Zugewinns durch eine Ausgleichszahlung geregelt werden. Der Notartermin war für den 15.8.2009 vorgesehen. M hatte kein Anfangsvermögen und ein Endvermögen von 50.000 EUR. F hatte ein Endvermögen von 30.000 EUR, in der Ehe aber Schulden aus dem Anfan...mehr