Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgeaufwendungen

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.5 Abzugsbeschränkungen

Rz. 93 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Gemäß § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden (z. B. Kosten für die Unterkunft im Ausland, Kosten für Sprachkurse, Fahrtkosten und Mehraufwendungen für Verpflegung). Sind Einkünfte aufgrund eines DBA freizustellen, sind r... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Alterseinkünfte

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom 05.07.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554) wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte grundlegend reformiert; zu Übergangsregelungen > Rz 4. Zu Einzelheiten > Renteneinkünfte Rz... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Altersvorsorge und Altersversorgung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zu Hinweisen auf steuerliche Begünstigungen der eigenen Aufwendungen eines ArbN für sog Vorsorgeaufwendungen ua > Private Altersvorsorge; > Sonderausgaben Rz 27 ff, > Sozialversicherung, > Vorsorgepauschale, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wegen der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen des ArbG zur S... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag tragen > Arbeitnehmer und > Arbeitgeber anteilig (> Sozialversicherung Rz 5). Gegenüber der Einzugstelle schuldet allein der ArbG die Beiträge. Der ArbG-Anteil ist für den ArbN steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG (> Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung). Sein eigener Anteil an den Beiträgen gehört zu den > Vors... mehr

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Anhang 6 – Werte zur Sozialversicherung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für die Bemessung von Beiträgen und teils auch von Leistungen in der > Sozialversicherung werden bestimmte Rechengrößen jährlich durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung den Veränderungen angepasst.[*] Tabelle 1 – Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abzugsverbote

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für die Ermittlung der > Einkünfte gilt das > Nettoprinzip . Was der Stpfl iZm seinen besteuerbaren > Einnahmen aufwendet, darf er grundsätzlich von der steuerlichen > Bemessungsgrundlage abziehen (vgl § 2 Abs 2 EStG). Dieses Prinzip wird aber durch Abzugsverbote begrenzt (zu verfassungsrechtlichen Aspekten vgl Breinersdorfer, DStR 2010, 2492 ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.19 § 10 EStG (Sonderausgaben)

• 2021 Verzicht auf die Krankheitskostenerstattung zugunsten der Beitragsrückerstattung/§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG Beiträge zur privaten Krankenversicherung stellen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG dar. Beitragsrückerstattungen führen zur Verminderung des Sonderausgabenabzugs. Demgegenüber sind selbstgetragene Krankheitskosten nicht abzugsfähig. Vor ... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Höchstbeträge der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 a. F.)

4.1 Allgemeines Rz. 221 Die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge, Abs. 1 Nr. 2, bis Vz 2004, und Abs. 1 Nr. 2 und 3, ab Vz 2005) können gem. Abs. 3 (bis Vz 2004) und Abs. 3, 4 (ab Vz 2005) nur in begrenzter Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 4 EStG) abgezogen werden. Das BVerfG hat die Begrenzung auf feste Höchstbeträge für verfassungsgemäß angesehen.[1] Die ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Besondere Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 2 EStG)

3.1 Allgemeines Rz. 174 § 10 Abs. 2 EStG knüpft an den Abzug von Vorsorgeaufwendungen weitere Voraussetzungen. Vorsorgeaufwendungen nach Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a sind nur abziehbar, wenn sie. nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, und an Versicherungsunternehmen geleistet werden, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem M... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Höchstbeträge ab Vz 2010 (§ 10 Abs. 4 EStG)

Rz. 269a Durch das BürgerentlG Krankenversicherung sind die Höchstbeträge für Beiträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Kranken- und Pflegeversicherung) und § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (sonstige Versicherungen) auf 2.800 EUR bzw. 1.900 EUR angehoben worden. Übersteigen die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung diese Beträge, sind sie in vollem Umfang abzuziehen, ein Abzug... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Sonderausgaben sind grundsätzlich nur von unbeschränkt Stpfl. abzuziehen. Für beschr. stpfl. Personen gilt § 10 EStG bis Vz 2016 vollen Umfangs nicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG a. F.). Nach bisheriger Auffassung verstieß diese Regelung grundsätzlich nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschr. Stpfl. in vollem Umfang im Ans... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Allgemeines

Rz. 174 § 10 Abs. 2 EStG knüpft an den Abzug von Vorsorgeaufwendungen weitere Voraussetzungen. Vorsorgeaufwendungen nach Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a sind nur abziehbar, wenn sie. nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, und an Versicherungsunternehmen geleistet werden, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Allgemeines

Rz. 221 Die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge, Abs. 1 Nr. 2, bis Vz 2004, und Abs. 1 Nr. 2 und 3, ab Vz 2005) können gem. Abs. 3 (bis Vz 2004) und Abs. 3, 4 (ab Vz 2005) nur in begrenzter Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 4 EStG) abgezogen werden. Das BVerfG hat die Begrenzung auf feste Höchstbeträge für verfassungsgemäß angesehen.[1] Die Neuregelung ab ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 68 Durch das G. v. 16.7.2009[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab Vz 2010 neu geregelt worden. Die Neuregelung war erforderlich, nachdem das BVerfG den bisherigen eingeschränkten Abzug (Abs. 4) für verfassungswidrig erklärt hatte.[2] Die Regelung gilt ab Vz 2010. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Ausländische Sonderausgaben

Rz. 17 Zahlungen an Empfänger im Ausland sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Gesetz keine Einschränkungen vorsieht. Im Einzelnen gilt: Unterhaltsleistungen (Abs. 1a Nr. 1) setzen grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus (Rz. 170f; zu Ausnahmen Rz. 170g). Lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen (Abs. 1a Nr. 2 ) müssen an einen un... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG)

Rz. 269 § 10 Abs. 4a EStG sah für die Kalenderjahre 2013 bis 2019 eine Günstigerprüfung zwischen altem und neuem Recht vor. Ist der Sonderausgabenabzug nach altem Recht günstiger als nach neuem Recht, wird der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3 EStG a. F. gewährt. Betroffen sind hier überwiegend Stpfl. mit geringen Einkünften, z. B. ledige Arbei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.6 Hälftiger Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Nr. 4 EStG a. F.

Rz. 253 Vorsorgeaufwendungen, die die nach Abs. 3 Nr. 1 bis 3 abziehbaren Beträge übersteigen, können grundsätzlich zur Hälfte, höchstens bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags nach Abs. 3 Nr. 1 abgezogen werden. Überschießende Beträge werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt; sie können auch nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (§ 33 Abs. 2 S. 2 EStG... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4 Zertifizierung und Einwilligung

Rz. 212 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) für nach dem 31.12.2009 beginnende Vz von den Voraussetzungen einer Zertifizierung des Vertrags und einer schriftlichen Einwilligung zur Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a EStG gegenübe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3 Kürzung des Vorwegabzugs (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 EStG a. F.)

4.3.1 Allgemeines Rz. 230 Zur zeitlichen Anwendung vgl. Rz. 226. Wegen der Zielrichtung der Kürzungsregelung vgl. Rz. 227. Die Vorschrift ist häufig geändert worden. Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988 wurde sie mit Wirkung ab Vz 1990 äußerlich und inhaltlich völlig umgestaltet und erweitert (Rz. 237). Durch das ZinsabschlagG v. 9.11.1992 hat die Regelung ihren heutigen Inhalt ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 230 Zur zeitlichen Anwendung vgl. Rz. 226. Wegen der Zielrichtung der Kürzungsregelung vgl. Rz. 227. Die Vorschrift ist häufig geändert worden. Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988 wurde sie mit Wirkung ab Vz 1990 äußerlich und inhaltlich völlig umgestaltet und erweitert (Rz. 237). Durch das ZinsabschlagG v. 9.11.1992 hat die Regelung ihren heutigen Inhalt bekommen. mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.5 Zusätzlicher Höchstbetrag für eine freiwillige Zusatzpflegeversicherung nach § 10 Abs. 3 Nr. 3 EStG a. F.

Rz. 252 Ab Vz 1995 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994[1] eine zusätzliche Vergünstigung für junge Stpfl., die nach dem 31.12.1957 geboren sind, als Anreiz zum Abschluss einer freiwilligen Zusatzpflegeversicherung eingeführt worden. Begünstigt sind Versicherungen, die neben der Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Abziehbar sind zusätzlich 184 EUR/360 DM, die nicht gekü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkünftegesetz (AltEi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.1 Zertifizierung

Rz. 213 Der Vertrag muss nach § 5a AltZertG zertifiziert worden sein. Die Zertifizierung ist Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO. Hiermit wird erreicht, dass das FA nicht für jeden einzelnen Vertrag prüfen muss, ob er die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllt. Mit der Zertifizierung liegt ein begünstigter Vertrag vor, die Beiträge sind abziehb... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.4 Grundhöchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG a. F.

Rz. 251 Die Höchstbeträge haben wiederholt gewechselt, für die Beträge bis Vz 1992 aufgrund des StSenkG 1986/1988 v. 26.6.1985[1]; mit dem gestrichenen Abs. 3 Nr. 1 S. 2 entfielen ab Vz 1986 die kindbedingten Zusatzhöchstbeträge; ein Ausgleich wurde mit der Anhebung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 EStG geschaffen. Die letzte Änderung erfolgte durch das ZinsabschlagG v... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG a. F.

Rz. 226 Der Vorwegabzug gilt noch bis einschl. Vz 2004. Ab Vz 2005 ist er – wie der Grundhöchstbetrag und der hälftige Grundhöchstbetrag – durch einen einheitlichen Höchstbetrag ersetzt worden, sodass nachfolgende Ausführungen nur noch bis Vz 2004 gelten, sofern keine Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG erfolgt. Er beträgt ab Vz 2002 3.068/6.136 EUR. Rz. 227 Es soll aber e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.3 Datenübermittlung der Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, Abs. 2b

Rz. 218 Durch das 2. DSAnpUG-EU v. 20.11.2019[1] ist mit Wirkung ab 1.1.2019 ein Abs. 2b in das Gesetz eingefügt worden. Die Bestimmung regelt die Datenübermittlung der Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Rz. 69ff.). Die mitteilungspflichtigen Stellen sind (wie bisher, Rz. 214b) das Versicherungsunternehmen, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, d... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.1 Alterseinkünftegesetz

Rz. 54 Der Gesetzgeber ist der Aufforderung des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab Vz 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hierzu hatte das BMF zuvor eine Kommission unter Vorsitz von Prof. Bert Rürup eingesetzt, die innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens Lösungsvorschläge einer umfassenden Reform entwickeln soll... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sonstiges

Rn. 573 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ist zu beachten, dass für die Abzugsfähigkeit iRd "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" die bisherige steuerliche Regelung nur dann gilt, wenn bis zum 31.12.2004 mindestens ein Beitrag geleistet wurde (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b EStG aF). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerfreie Zinsen

Rn. 566 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds nicht stpfl nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG aF sind Zinsen aus Sparanteilen von Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungen nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG als Vorsorgeaufwendungen begünstigt sind. Ziel ist, die Vorsorge durch eine Besteuerung der Zinserträge nicht einzuschränken. Dazu gehören folgende Versicherungen auf den Erlebens-... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 13. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die steuerliche Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen aus?

Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG). Stehen Vorsorgeaufwendungen sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.3.1 Intervall und Beweismittel (Satz 1)

Rz. 50 Um eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nachzuweisen, hat eine Solidargemeinschaft alle fünf Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten beim Bundesministerium für Gesundheit einzureichen; Satz 1. Rz. 51 Auf der Grundlage des Nachweises durch das versicherungsmathematischen Gutachtens, das von einem unabhängigen Gutachter zu prüfen und zu testieren ist, erfolgt ansch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 14 [Zuschüsse zur Krankenversicherung]

Rz. 1 Gem. § 3 Nr. 14 EStG sind die Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine Krankenversicherung und die vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragenen Beitragsanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung steuerfrei. Die durch § 3 Nr. 14 EStG erfassten Zuschüsse sind das Gegenstück zu den gesetzlichen Ar... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 9 [Erstattungen an Pflegepersonen]

Rz. 1 § 3 Nr. 9 EStG stellt Einnahmen im Rahmen der Kindertagespflege und der Kindervollzeitpflege steuerfrei, die nach dem SGB VIII zur Unfall-, Alters- und Krankheitsvorsorge der Pflegeperson bestimmt sind. Rz. 2 Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Vz 2008. Rz. 3 Die Steuerfreiheit von Erstattungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII betrifft denjenigen Teil der laufenden ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaminfeger

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das tarifliche Waschgeld gehört zum stpfl > Arbeitslohn (EFG 1994, 656). Das tarifliche Kleidergeld bleibt ebenso steuerfrei wie die sonst übliche Gestellung der Arbeitskleidung (§ 3 Nr 31 EStG; > Berufskleidung ). > Wäschegeld. Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Kehrbezirk ist kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 5... mehr