Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgeaufwendungen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tabellarischer Vergleich der Altersvorsorgeförderformen

Rn. 51 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die folgende Tabelle beinhaltet eine Zusammenstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altersvorsorgeförderformen (Riester-, Rürup-Verträge):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5 Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Rz. 16 Die von den Ehegatten einzeln erzielten Einkünfte werden zunächst zusammengerechnet und sodann die Ehegatten als ein Stpfl. behandelt. Die Behandlung als ein Stpfl. beginnt daher erst nach ("sodann") der Zusammenrechnung der Einkünfte.[1] Dies bedeutet, dass es nach der Zusammenrechnung der Einkünfte nur einen Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG), nur ein Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.6 Kriterien für die Ausübung des Wahlrechts

Rz. 89 In der großen Mehrzahl der Fälle wird die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG für die Ehegatten günstiger sein als die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Denn aufgrund des § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren) wird die Tarifprogression so gemildert, als hätten die Eheleute jeweils das zu versteuernde Einkommen zur Hälfte erzielt. Die tarifliche ESt wird nach der Hälfte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung vor Datenübermittlung (§ 37 Abs 6 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Abs 6 des § 37 EStG (angefügt durch Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266, anzuwenden v 01.01.2014 bis 28.12.2020) wurde durch Art 1 Nr 11 des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 309...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Münchener Modell, Progression und Gesamtsteuerlast

Rz. 62 Im Einkommensteuerrecht gilt das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb findet ein progressiver Steuersatz Anwendung. Dessen Auswirkungen in EUR dargestellt ist augenfälliger als die Darstellung der Prozentsätze. Das zeigt die nachfolgende Tabelle Steuerprogression- Werte gerundet, ohne Gewähr, Werte 2024, Quelle: BayLfSt, www.lfst....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktorverfahren Lohnsteuer / 5 Notwendige Angaben und Nachweise

Zur Ermittlung des Faktors werden folgende Angaben der Ehe-/Lebenspartner benötigt: Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Bruttoarbeitslöhne im Kalenderjahr. Bei Arbeitnehmern, für die der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommt, ist im Antrag auch das Geburtsdatum anzugeben. In den Fällen, in denen Versorgungsbezüge vorliegen, sind zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einwilligung des StPfl in die Datenübermittlung (§ 10a Abs 2a EStG aF) erforderlich

Rn. 28 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Sonderausgabenabzug setzt bis einschließlich dem VZ 2018 voraus, dass der StPfl nach § 10 Abs 2a EStG aF gegenüber dem Anbieter als mitteilungspflichtige Stelle in die Datenübermittlung eingewilligt hat. Bei bestimmten Fallgestaltungen, beispielsweise bei Bevollmächtigung des Anbieters nach § 89 Abs 1a EStG (sog Dauerzulageantrag), wurde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 87 Voll- oder Teilrentenbezieher sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig ab dem Regelaltersrenten-Alter. Arbeitgeber müssen trotz dieser Versicherungsfreiheit weiterhin Arbeitgeberbeiträge (halben Beitragssatz ½ von 18,6 %) entrichten, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB VI. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen". Anders gesagt: Wettbewerbsvorteile aufgrund Rentnerbeschäfti...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Gesetzlich Versicherte

Rz. 70 Für gesetzlich Versicherte gilt: Weil die Kranken- und Pflegekassen nur Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze behalten dürfen, werden Überzahlungen erstattet. Das geschieht erst im Folgejahr und nur auf Antrag. Den Erstattungsanspruch des Rentneranteils zur Krankenversicherung regelt § 231 Abs. 2 S. 1 SGB V – aber nur für den Beitragsanteil, der von den Rentnern zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unzutreffende Vorsorgepauschale (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ab Kj 2010 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn die Vorsorgepauschale für Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungs-Aufwendungen größer ist als die nach § 10 Abs 1 Nr 3, 3a EStG iVm § 10 Abs 4 EStG tatsächlich abzuziehenden Aufwendungen, zB bei Beitragsrückerstattungen (s BFH BStBl II 2016, 933). Aus diesem Grund enthält die L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 8. Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen

a) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 EStG) Das Verbot des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei einem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG nicht, soweit die Vorsorgeaufwendungen mit in der EU, im EWR oder in der Schweiz erzielten Einnahmen "aus nichtselbstständiger Tätigkeit" im Zusammenhang stehen, ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / a) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 EStG)

Das Verbot des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei einem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG nicht, soweit die Vorsorgeaufwendungen mit in der EU, im EWR oder in der Schweiz erzielten Einnahmen "aus nichtselbstständiger Tätigkeit" im Zusammenhang stehen, diese Einnahmen nach einem DBA im Inland steuerfrei sind und ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / b) Bonusleistungen (§ 10 Abs. 2b S. 2 und 3 EStG)

Auf der Grundlage von § 65a SGB V erbrachte Bonusleistungen gelten nunmehr bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung. Den Betrag von 150 EUR übersteigende Bonusleistungen gelten zwar als Beitragserstattung, der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Betrags nicht als Bei...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 6 Pauschbeträge

Lediglich für Arbeitnehmer wird zur Abgeltung ihrer Vorsorgeaufwendungen (begünstigte Versicherungsbeiträge) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs eine Vorsorgepauschale gewährt, die sich aus 4 Teilbeiträgen zusammensetzt.[1] Wenig Bedeutung hat, dass sämtliche Steuerpflichtige für eine große Gruppe anderer Sonderausgaben insgesamt den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR bzw. 72 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 1 Voraussetzungen bei Vertragsabschluss und Zahlung

Für Versicherungsbeiträge vertritt der BFH in dieser Frage eine strenge ­Auffassung: Verlangt wird, dass der Steuerpflichtige die Beiträge als Versicherungsnehmer (Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft) selbst schuldet und selbst bezahlt. Deshalb gilt grundsätzlich: Entrichtet der Vater Versicherungsbeiträge, die der Sohn schuldet, kann keiner von beiden diese Beträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 3 Höchstbeträge

Höchstbeträge gelten nur für einzelne Sonderausgaben: 13.805 EUR beim Realsplitting. Zusätzlich kann der Steuerpflichtige Beiträge zu einer Basis-Kranken- oder Pflegeversicherung des Ehegatten abziehen. Für Beiträge zu den meisten begünstigten Versicherungen sieht das Gesetz eine besondere Höchstbetragsberechnung[1] vor.[2] Unbegrenzt abziehbar sind neben Aufwendungen zur Alte...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.8 Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen I (§ 10 Abs. 2 EStG)

Grundsätzlich ist der Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben nicht möglich, wenn diese in Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Hiervon wird jedoch aus unionsrechtlichen Gründen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 eine Ausnahme gemacht, soweit die Vorsorgeaufwendungen mit in der EU, im EWR oder in der Schweiz erzielten Einnahmen "aus nichtselbstständiger Tätig...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.9 Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen II (§ 10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG)

Auf der Grundlage von § 65a SGB V erbrachte Bonusleistungen gelten zukünftig bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung; diese Summe übersteigende Bonusleistungen gelten zukünftig dagegen stets als Beitragserstattung. Der Steuerpflichtige kann zukünftig auch nachweisen, dass Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rn. 14 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Sonderausgaben sind nach § 50 Abs 1 S 4 EStG grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt etwa für Spenden, weil § 10b EStG nicht unter den ausgeschlossenen Vorschriften aufgeführt ist. Ferner ist abweichend von § 50 Abs 1 S 4 EStG auf Basis des durch das JStG 2020 neu eingefügten § 50 Abs 1a EStG ein Abzug von Beiträgen zu Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen) 2024

1 Allgemein Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (→ Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.12 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 49]

Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge insgesamt selbst bezahlt und keine steuerfreien Zuschüsse erhalten (z. B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung oder Zuschuss der gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Sonstige Vorsorgeaufwendungen

3.1 Überblick Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden in Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für eine Grundvorsorge (Basisabsicherung) und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt.mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.9 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 33, 44–48]

Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4 %ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruch sowie Beitragsanteile, die auf Wahl- oder Komfortleistungen entfallen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (→ Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.1 Überblick

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden in Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für eine Grundvorsorge (Basisabsicherung) und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt.mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.7 [Arbeitslosenversicherung → eZeile 43, Zeile 44]

Die im Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung enthaltenen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Nr. 27 der LSt-Bescheinigung) gehören in eZeile 43. Haben Sie eine freiwillige (private) Arbeitslosenversicherung abgeschlossen, tragen Sie die Beiträge in Zeile 44 ein.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.11 [Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht → Zeile 48]

Hierher gehören Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen (mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor 2005), bei denen die Auszahlung nicht in einem Betrag, sondern in Form einer regelmäßigen Zahlung ("Rente") erfolgt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.15 [Beamte, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer → Zeilen 50–55]

Die Angaben sind für die Berechnung von Altersvorsorgeaufwendungen (Zeilen 4–10) von Bedeutung. Eintragungen sind bei Beamten (Zeilen 50, 54) und bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Beteiligung > 50 %) mit Anwartschaft auf eine Altersversorgung, die sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige behandelt werden, erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.4 [Wahlleistungen → Zeile 22]

Neben den Beiträgen zur Basisabsicherung (Zeilen 11–21) können alle darüber hinaus gehenden Beitragsanteile für Wahl- oder Komfortleistungen sowie für andere zusätzliche Krankenversicherungen (z. B. Auslandsreise- und Krankenhaustagegeldversicherung) in Zeile 22 eingetragen werden. Diese Beiträge sind nur begrenzt abzugsfähig (Anmerkungen zu den Zeilen 43–48).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.5 Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Voraussetzung für den Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen ist, dass sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Unschädlich ist die Hinzurechnung des nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteils oder eines gleichgestellten steuerfreien Zuschusses des Arbeitgebers (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 EStG), der sich aus steuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.16 Übermittlung der Daten

Elektronische Übermittlung der Daten Die erforderlichen Daten werden von den Versicherungsunternehmen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Steuerpflichtige muss in die elektronische Übertragung der Daten schriftlich einwilligen. Die Finanzverwaltung unterstellt die Einwilligung, wenn die entsprechenden Daten von der übermittelnden Stelle nach § 10 Abs. 2a Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.13 Beitragsrückerstattungen

[Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, Haftpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.6 Versicherungsgesellschaft mit Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland

Voraussetzung für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen ist, dass Beiträge an Versicherungsunternehmen geleistet werden, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.3 [Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner → eZeilen 16, 18, 19, 21, Zeilen 17, 20]

In die Zeilen 16–21 tragen Rentner ihre selbst gezahlten Beiträge ein. Bei Rentnern sind die Beiträge zur Krankenversicherung (eZeile 16) und Pflegeversicherung (eZeile 18) regelmäßig im Rentenbescheid/in der Rentenbezugsmitteilung ausgewiesen. Die Zeilen 16–21 sind auch für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.1 [Landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtung → Zeile 5]

Sind Sie nicht Arbeitnehmer oder hat der Arbeitgeber entsprechende Beiträge nicht in der LSt-Bescheinigung ausgewiesen, tragen Sie die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Pflichtversicherung für Freiberufler und vergleichbare Personen, z. B. angestellte und selbstständig tätige Ärzte, Apotheker, Architekten etc.) h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.6 [Ausländische gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung → Zeilen 28–33]

Haben Sie Beiträge in eine ausländische Krankenversicherung, die einer inländischen Pflichtversicherung vergleichbar ist (nicht Auslandsreisekrankenversicherungen), eingezahlt, können Sie die Beitragsanteile für die Basisabsicherung (ohne Beitragsteile für Krankengeldanspruch und Wahlleistungen) hier eintragen und wie inländische Beiträge geltend machen. Die Beiträge sind als...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.8 [Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Risikoversicherungen → Zeilen 45–46]

In Zeile 45 erfassen Sie Beiträge zu einer freiwilligen privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (ohne Rürup-Versicherung). In die Zeile 46 gehören Beiträge zu allen Arten von privaten Unfallversicherungen (z. B. Kfz-Insassenunfallversicherung) und die Haftpflichtversicherungsbeiträge (Privathaftpflicht-, Kfz- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung). Auch Beiträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.10 [Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder Einmalauszahlung → Zeile 47]

Hier tragen Sie Rentenversicherungsbeiträge (mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor 2005) ein, die für die Auszahlung der Versicherungsleistung in einem Betrag erfolgt oder die ein Kapitalwahlrecht (Einmalauszahlung oder regelmäßige Zahlungen) vorsehen. Die zugrunde liegenden Kapitallebensversicherungen müssen eine mindestens zwölfjährige Laufzeit vorweisen. Begün...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

[Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.14 [Andere Personen, geschiedene oder dauernd getrenntlebende Ehegatten, Kinder → Zeilen 37, 38, 42, eZeilen 39–41]

[Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 37, 38 und 42, eZeilen 39–41] Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen, z. B. für den nicht dauernd getrenntlebenden Ehegatten, wenn die Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt wurde oder für Vater oder Mutter bzw. für Kinder, die keine Kinder i. S. d. EStG sind, können Sie ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.3 [Erstattete Beiträge und steuerfreie Zuschüsse → eZeile 7]

In die eZeile 7 sind die erstatteten Beiträge und/oder steuerfreien Zuschüsse zu den in der eZeile 4 und den Zeilen 5 bis 6 zu erklärenden Beiträgen einzutragen. Hier nicht einzutragen sind die direkt von den Beiträgen lt. eZeile 8 abzuziehenden Zuschüsse zu zertifizierten Basisrentenverträgen (Rürup-Verträge) sowie Arbeitgeberanteile/-zuschüsse lt. eZeile 9 und Zeile 10.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.7 Höhe des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)

Der Sonderausgabenabzug ist an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden. Der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung ergibt sich anhand des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze (für 2024: Beitragsbemessungsgrenze 9.300 EUR × Beitragssatz 24,7 % × 12). Im Jahr 2024 sind die Altersvorsorgebeiträge somit insgesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.2 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

[Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeilen 11, 13, 16, 18 und Zeile 22] Die Zeilen 11 bis 15 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abführt (sog. Firmenzahler), vorgesehen. Die verlangten Angaben können i. d. R. der LSt-Bescheinigung (Nr. 25, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.2 [Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung, einschl. Minijob-Beiträge → Zeile 6]

Arbeitnehmer, die (z. B. wegen der Höhe des Arbeitslohns) von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, aber freiwillig versichert oder als Nichtarbeitnehmer (z. B. selbstständiger Handwerker) pflichtversichert sind, tragen ihre Beiträge in Zeile 6 ein. Dasselbe gilt für Arbeitnehmeranteile, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) vom Arbeit...mehr