Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgeaufwendungen

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Vorsorgeaufwendungen

Zusammenfassung Überblick Altersvorsorgeaufwendungen gehören begrifflich zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben. Die Aufwendungen zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind getrennt voneinander zu ermitteln. Beiträge zum Erwerb eines Basiskrankenversicherungsschutzes sowie zur Pflegepflichtversicherung können in vollem Umfang b...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3 Sonstige Vorsorgeaufwendungen

3.1 Allgemeines Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpfli...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.5 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zugunsten einer Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht im Rahmen der Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder zur Finanzierung des Anspruchs auf Krankengeld dienen, Beiträge zur freiwill...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6 Abzugsbeschränkungen

3.6.1 Abzugsbeschränkungen dem Grunde nach Die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen[1] gelten entsprechend für die Berücksichtigung von sonstigen Vorsorgeaufwendungen. 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuer...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / Zusammenfassung

Überblick Altersvorsorgeaufwendungen gehören begrifflich zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben. Die Aufwendungen zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind getrennt voneinander zu ermitteln. Beiträge zum Erwerb eines Basiskrankenversicherungsschutzes sowie zur Pflegepflichtversicherung können in vollem Umfang berücksichtigt w...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.1 Abzugsbeschränkungen dem Grunde nach

Die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen[1] gelten entsprechend für die Berücksichtigung von sonstigen Vorsorgeaufwendungen.mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.3 Mindestansatz der Basisvorsorgebeiträge

Der sich unter Berücksichtigung des Höchstbetrags ergebende Abzugsbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist mit den vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträgen für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung (Mindestansatz) zu vergleichen. Sind die geleisteten und an die Finanzverwaltung übermittelten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher, w...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.4 Abzugsbeschränkung im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die im Veranlagungszeitraum zusammenveranlagt werden, sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen beider Ehegatten/Lebenspartner insgesamt bis zur Höhe eines gemeinsamen Höchstbetrags als Sonderausgaben abziehbar. Dieser bestimmt sich aus der Summe der jedem Ehegatten/Lebenspartner zustehenden Höchstbeträge. Sind die von beiden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.8 Nachweis der Versicherungsbeiträge

3.8.1 Allgemeine Nachweisregelungen Grundsätzlich reicht es aus, wenn die Höhe der Beiträge durch Eintragung in der Steuererklärung glaubhaft gemacht wird. Das Finanzamt kann im Rahmen der Sachverhaltsermittlung[1] die Vorlage von Nachweisen verlangen, insbesondere die Versicherungsverträge und die Zahlungsnachweise. 3.8.2 Nachweis von Beiträgen zur Basisabsicherung Allgemeines...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.7 Vorsorgepauschale im Veranlagungsverfahren

Die Vorsorgepauschale wird seit dem Veranlagungszeitraum 2010 nur noch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs[1] berücksichtigt.mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.8.1 Allgemeine Nachweisregelungen

Grundsätzlich reicht es aus, wenn die Höhe der Beiträge durch Eintragung in der Steuererklärung glaubhaft gemacht wird. Das Finanzamt kann im Rahmen der Sachverhaltsermittlung[1] die Vorlage von Nachweisen verlangen, insbesondere die Versicherungsverträge und die Zahlungsnachweise.mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.5 Abzugsbetrag bei Ehegatten/Lebenspartnern im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten werden der jeweilige Höchstbetrag und der Mindestansatz der Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung für jeden Ehegatten getrennt ermittelt. Dabei sind für den Mindestansatz nur die vom jeweiligen Ehegatten/Lebenspartner als Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversiche...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.6 Doppelte Absicherung in der Basiskrankenversicherung

Besteht neben einer Basiskrankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeitgleich eine zusätzliche Basisabsicherung bei einer privaten Kranken­versicherung, werden bei pflichtversicherten Steuer­pflichtigen nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Beiträge zur Basiskrankenversicherung[1] berücksichtigt.[2] Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeb...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.4 Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Zu den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung gehören Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung. Diese Beiträge sind in voller Höhe der Basisabsicherung zuzurechnen. Beiträge zu darüber hinausgehenden privaten Pflegeversicherungen sind als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.[1] Beiträge zu Anwartsch...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.2 Begünstigte Aufwendungen

Zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (wobei zwischen den Beiträgen zugunsten einer Basiskranken- und einer darüber hinausgehenden Krankenversicherung zu unterscheiden ist), Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit (gesetzliche Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit und Beiträge zu entsprechenden privaten Vers...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

1.3.1 Grundsatz Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1 Abzugsbeschränkungen dem Grunde nach

2.1.1 Grundsatz Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgeste...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1 Altersvorsorgeaufwendungen

1.1 Steuersystematische Einordnung Im Hinblick auf die steuersystematische Einordnung von Altersvorsorgeaufwendungen wurde seit Jahren darüber gestritten, ob die Zuordnung zu den Sonderausgaben zutreffend ist. Aufgrund der späteren nachgelagerten Besteuerung wurde häufig die Auffassung vertreten, dass es sich bei den geleisteten Beiträgen um vorweggenommene Werbungskosten han...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4 Beiträge zu Basisrenten

1.4.1 Allgemeines Basisrenten können abgeschlossen werden zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrente-Alter). Zusätzlich kann die Basisrente-Alter um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen ergänzt werden; oder ab dem Jahr 2014 als eigenständiger Vertrag zur Absicherung gegen den...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2 Abzugsbeschränkungen für Altersvorsorgeaufwendungen

2.1 Abzugsbeschränkungen dem Grunde nach 2.1.1 Grundsatz Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenv...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.3 Eigene Beiträge

Beiträge als Versicherungsnehmer Nach den allgemeinen Grundsätzen für den Abzug von Sonderausgaben sind nur die Krankenversicherungsbeiträge abziehbar, die vom Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer[1] für sich selbst, seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seine bei ihm steuerlich zu berücksichtigenden Kinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner geleistet werden...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.8.2 Nachweis von Beiträgen zur Basisabsicherung

Allgemeines Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung werden dem Finanzamt elektronisch übermittelt. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem VZ 2019 nicht mehr auf Basis der Einwilligung, sondern auf gesetzlicher Grundlage.[1] Die Mitteilungspflichtigen sind nach § 10 Abs. 2b EStG grundsätzlich verpflichtet, die Basiskranken- und Plegeversicherungsbeiträge der Finanzverwaltung...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.8.4 Besonderheiten

Bei einer fehlgeschlagenen Datenübermittlung durch die übermittelnden Stellen kann der Nachweis über die geleisteten und erstatteten Beiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch in anderer Weise erbracht werden. Regelmäßig reicht eine Beitragsbescheinigung in Papierform aus, wenn sich aus dieser die Höhe der Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unmittelbar ergibt.[...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3 Beiträge zur Basiskrankenversicherung

Zu den nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG zu berücksichtigenden Krankenversicherungsbeiträgen gehören nur diejenigen Beiträge, mit denen der Steuerpflichtige einen Versicherungsschutz auf Sozialhilfeniveau erwirbt (Basiskrankenversicherung). Diese Basiskrankenversicherung entspricht vom Leistungsspektrum den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, mit Ausnahme de...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.8.3 Fristen für die Datenübermittlung

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung[1], die Rentenbezugsmitteilung[2] und die durch die anderen Stellen[3] (u. a. private Krankenversicherungen, Anbieter von Basisrenten, Künstlersozialkasse) zu übermittelnden Daten sind spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu senden.mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.1 Steuersystematische Einordnung

Im Hinblick auf die steuersystematische Einordnung von Altersvorsorgeaufwendungen wurde seit Jahren darüber gestritten, ob die Zuordnung zu den Sonderausgaben zutreffend ist. Aufgrund der späteren nachgelagerten Besteuerung wurde häufig die Auffassung vertreten, dass es sich bei den geleisteten Beiträgen um vorweggenommene Werbungskosten handeln würde. Dem hat sich das Bunde...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.7 Steuerfreie Beitragszuschüsse

Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Dies gilt auch für die Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Soweit ein Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 4 Günstigerprüfung

Bei der bis 2019 durchzuführenden Günstigerprüfung wurden die sich ergebenden Abzugsvolumen noch – unter gewissen Voraussetzungen – mit den Abzugsvolumen verglichen, die sich nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht ergeben hätten. Diese Günstigerprüfung wird ab dem Veranlagungszeitraum 2020 nicht mehr durchgeführt.mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.5 Behandlung steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse

1.5.1 Hinzurechnung Den Beiträgen zugunsten einer Basisversorgung im Alter werden hinzugerechnet der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung[1] und der dem steuerfreien Arbeitgeberanteil gleichgestellte steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers.[2] Berücksichtigt werden insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung b...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.2 Sonderfall

Einen Sonderfall bilden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die aufgrund einer Beitragspflicht bei einer Gehaltsumwandlung zugunsten einer Direktzusage oberhalb des steuerfreien Höchstbetrags entstehen. Diese Beiträge stehen nicht mit steuerfreiem, sondern mit noch nicht zugeflossenem Arbeitslohn im Zusammenhang. Daher greift auch keine Abzugsbeschränkung.mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

2.2.1 Überblick Die Beiträge zugunsten einer Basisversorgung können grundsätzlich bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für das Jahr 2023 beträgt der Höchstbetrag daher 26.527 EUR (24,7 % von 107.400 EUR). Im Rahmen einer Übergangsregelung wurden die Beiträge bis zum Jahr 2022 nur anteilig angesetzt. Seit 2023 sind die Beiträge ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.1 Begriffsbestimmung: Krankenversicherungsbeiträge

Zu den Beiträgen für eine Krankenversicherung gehören nicht nur die eigentlichen Prämien, sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden und vom Versicherungsnehmer zu tragenden Nebenleistungen. Dabei muss es sich jedoch um Beiträge zu einer Krankenversicherung handeln, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes ste...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.5 Beiträge zur privaten Krankenversicherung (Basiskrankenversicherung)

Beiträge zur privaten Krankenversicherung gehören nur zu den Beiträgen für eine Basiskrankenversicherung, soweit die Beitragsanteile für die im jeweiligen Versicherungstarif abgesicherten Krankenversicherungsleistungen den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Art, Umfang und Höhe entsprechen.[1] Nicht zur Basisabsicherung gehören Beitragsanteile die der ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.2 Beitragsrückerstattungen

Wird ein Teil des für die Krankenversicherung geleisteten Beitrags als Beitragsrückerstattung zurückgezahlt, mindert diese Beitragsrückerstattung grundsätzlich die im Erstattungsjahr als Sonderausgaben anzusetzenden Beiträge zur Krankenversicherung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe sich die ursprünglichen Beiträge[1] steuermindernd ausgewirkt haben.[2] S...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.4 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören grundsätzlich zu den Beiträgen für eine Basiskrankenversicherung. Hat der Steuerpflichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall einen Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung, ist der Beitragsanteil, der zur Finanzierung des Krankengelds dient, nicht der Basisabsicherung zuzurechnen. ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.4 Behandlung des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, die bereits einen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zu ihrer Altersversorgung erhalten haben, wird dieser von dem Betrag, der sich nach Anwendung des jeweils gültigen Prozentsatzes ergibt, wieder abgezogen.[1] Der Arbeitgeberanteil wird damit zunächst im Rahmen der zu berücksichtigenden Beiträge hinzugerechnet[2], anschließend mindert er aber zu...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.2 Basisrente-Alter: Überblick

Um Steuerpflichtigen, die keinem gesetzlich geregelten Alterssicherungssystem zugehörig sind (z. B. Gewerbetreibende, Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer), die Möglichkeit einzuräumen, steuerlich begünstigt für ihr Alter vorzusorgen, sieht der Gesetzgeber die Berücksichtigung von bestimmten Beiträgen zum Aufbau einer eigenen privaten kapitalgedeckten Altersversorg...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.1 Überblick

Die Beiträge zugunsten einer Basisversorgung können grundsätzlich bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für das Jahr 2023 beträgt der Höchstbetrag daher 26.527 EUR (24,7 % von 107.400 EUR). Im Rahmen einer Übergangsregelung wurden die Beiträge bis zum Jahr 2022 nur anteilig angesetzt. Seit 2023 sind die Beiträge zu einer Basisv...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.6 Basisrente-Erwerbsminderung: Überblick

Ab dem Veranlagungszeitraum 2014 können Beiträge zur Absicherung der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Basisrente-Erwerbsminderung) im Rahmen des Abzugsvolumens zur Basisabsicherung im Alter geltend gemacht werden. Die Absicherung dieser Risiken kann durch einen eigenständigen Vertrag unabhängig von einer Absicherung des Alters erfolgen. Produktvorauss...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.2 Begriff

Aufwendungen zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter liegen vor, wenn Beiträge zugunsten von Vorsorgeprodukten geleistet werden, die eine tatsächliche Verwendung für die Altersversorgung sichern. Steuerlich abziehbar sind daher keine Spar- oder Anlageprodukte, bei denen die Verwendung für die Altersvorsorge nicht begriffsnotwendig sichergestellt ist (z. B. Kapitallebensver...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.2 Beitragsarten

Für die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge ist unerheblich, auf welcher rechtlichen Grundlage diese entrichtet wurden. Im Jahr der Zahlung können daher als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt werden Pflichtbeiträge aufgrund einer abhängigen Beschäftigung, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Nachzahlungen von freiwilligen Beiträ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.3 Beitragsnachweis

Die Beiträge können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, erbracht und nachgewiesen werden:mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.3 Berücksichtigung nur von Zahlungen an begünstigte Empfänger

Darüber hinaus können nur Beiträge abgezogen werden, die an bestimmte Empfänger geleistet werden. Hierzu gehören: Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in der EU oder einem EWR-Staat haben und die das Versicherungsgeschäft in Deutschland betreiben dürfen, Versicherungsunternehmen, denen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde, be...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.5 Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen

Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte können als Aufwendungen für eine Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Leistungen für Betriebs- und Haushaltshilfen oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erwirbt. Die Alterssiche...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.5.1 Hinzurechnung

Den Beiträgen zugunsten einer Basisversorgung im Alter werden hinzugerechnet der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung[1] und der dem steuerfreien Arbeitgeberanteil gleichgestellte steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers.[2] Berücksichtigt werden insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bis zur Höhe der vom...mehr